Auslagerung Internetauftritt Referenznummer der Bekanntmachung: BW 04/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Freimersdorfer Weg 6
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22150610
Fax: +49 22150612801
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ausschreibungen/index_ger.html
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auslagerung Internetauftritt
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice") beabsichtigt die Auslagerung seines Internetauftritts "www.rundfunkbeitrag.de". Er sucht mit diesem Verfahren einen Dienstleister, der den aktuell vorhandenen Internetauftritt auf Basis zeitgemäßer und moderner Technologie neu entwickelt. Funktional soll der Internetauftritt danach gemeinsam in einem agilen Team weiterentwickelt werden. Die fachliche Verantwortung über den Internetauftritt verbleibt beim Beitragsservice. Dies betrifft sowohl die Pflege des Content als auch die Definition der Vorgaben für funktionale Änderungen.
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Es ist beabsichtigt, mit dem wirtschaftlichsten Bieter einen Vertrag mit folgenden Leistungsbestandteilen abzuschließen:
- Relaunch auf aktuellen technologischen Stand (Werkvertrag)
- Bereitstellung der Servicekomponenten (Dienstvertrag)
- Betrieb & Weiterentwicklung (Dienstvertrag)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ab Zuschlagserteilung mit dem Relaunch zu beginnen.
Der Beitragsservice beabsichtigt, sämtliche Betriebsservices im Zusammenhang mit dem Internetauftritt in die Betriebsverantwortung des Auftragnehmers zu übergeben.
Die Dienstverträge werden mit einer Festlaufzeit von 3 Jahren, nahtlos nach Abnahme des Werkvertrags, sowie der Möglichkeit einer zweimaligen einseitigen Verlängerung durch den Beitragsservice (Verlängerungsoption) um jeweils ein weiteres Jahr zu gleichen Konditionen ausgeschrieben. Der Beitragsservice ist nicht zur Ausübung der vorgenannten Verlängerungsoptionen verpflichtet.
Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer für den Dienstvertrag Betrieb & Weiterentwicklung eine Mindestabnahmemenge von 200 Personentagen (PT) während der Festlaufzeit und von jeweils 65 PT während der Verlängerungsoptionen. Insgesamt ist der Auftraggeber berechtigt, als Höchstmenge maximal 1.900 PT aus dem Rahmenvertrag abzurufen. Diese maximale Höchstmenge teilt sich voraussichtlich wie folgt auf die Gesamtlaufzeit auf: 1.140 PT während der Festlaufzeit und jeweils 380 PT pro Verlängerungsoption.
Der Beitragsservice behält sich vor, bis zu 10 % der angeforderten PT am Standort des Beitragsservice erbringen zu lassen.
Weitere Einzelheiten sind dem Teil B. dieser Teilnahmebroschüre - Kurzbeschreibung der ausgeschriebenen Leistungen - zu entnehmen.
Der Beitragsservice beabsichtigt die Auslagerung seines Internetauftritts. Der Beitragsservice sucht mit diesem Verfahren einen Auftragnehmer, der den mit all seinen Funktionen bestehenden Internetauftritt, in einer vollständig neuen und zeitgemäßen Architektur abbildet. Nach erfolgreicher Abnahme und entsprechender Produktionsaufnahme soll die dazugehörige Betriebsverantwortung durch den Auftragnehmer übernommen werden.
Die funktionale Weiterentwicklung mit zeitgemäßen Selfservice-Angeboten und Dialogen anstatt Formularen, soll gemeinsam in einem agilen Team (in Anlehnung an SCRUM) mit Mitarbeitenden des Auftragnehmers und des Auftraggebers erfolgen. Die fachliche / inhaltliche Verantwortung verbleibt ebenso wie die redaktionelle Gestaltung des Content beim Auftraggeber.
Es ist beabsichtigt, mit dem wirtschaftlichsten Bieter einen Vertrag mit einer Festlaufzeit von 3 Jahren mit einer zweimaligen einseitigen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr zu gleichen Konditionen mit den folgenden Leistungsbestandteilen abzuschließen:
- Relaunch (Werkvertrag),
- Bereitstellung der Servicekomponenten (Dienstvertrag),
- Betrieb & Weiterentwicklung (Dienstvertrag).
Auf Grund des Images des Beitragsservice und der Tatsache, dass der Beitragsservice Daten von vielen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Institutionen speichert, ist er und vor allem auch der Internetauftritt immer wieder Ziel von Angriffen. Deshalb besteht ein hoher Anspruch an die Sicherheit des Systems und die Fähigkeit, auf Angriffe zu reagieren bzw. im Bedarfsfall Maßnahmen einzuleiten.
Das Nutzerverhalten ist konstant, ohne signifikante Peaks. In den 12 Monaten von Juli 2022 bis Juni 2023 hatte der Internetauftritt 16,6 Mio. Visits (Besuche). Zu erkennen ist eine deutlich geringere Nutzerzahl an Wochenenden als an Wochentagen. Zu Beginn jeder Woche (montags, dienstags) ist die Nutzung etwas höher als an den anderen Werktagen.
Durch die Weiterentwicklungen des Internetauftritts und die damit einhergehende steigende Attraktivität für die Nutzer erhofft sich der Beitragsservice eine Verschiebung der Anzahl der heutigen schriftlichen Eingänge (ca. 16,7 Millionen pro Jahr) und telefonischen Eingänge (ca. 3,78 Millionen pro Jahr), hin zu Online-basierter Kommunikation. Für das Ausmaß liegt aktuell noch keine Prognose vor.
INFORMATIONEN ZUM ABLAUF DES VERHANDLUNGSVERFAHRENS:
Nach Abgabe des Erstangebots wird der Beitragsservice mit den Bietern über die Angebote verhandeln. Die erste Verhandlungsrunde wird dazu dienen, nach erster Prüfung und Wertung der Erstangebote aufgetretene Unklarheiten und offene Punkte zu fachlichen Themen aufzuklären sowie die wesentlichen Vertragseckpunkte mit den Bietern zu besprechen. Der Auftraggeber wird jeweils mit jedem Bieter einzeln Gespräche unter Wahrung der vergaberechtlichen Prinzipien führen. Der Beitragsservice behält sich vor, die Verhandlungsrunde in Form einer Videokonferenz vorzunehmen.
Zur strukturierten Vorbereitung der Verhandlungen werden die Bieter gebeten, auf einer eigenen Anlage mit ihrem Angebot ein Word-Dokument einzureichen, aus dem sich die Verhandlungsbedarfe und -themen des Bieters ergeben. Das Word-Dokument hat folgende Informationen zu enthalten:
- Bezug: Auf welche Klausel des Vertrags, welche Vergütungsgestaltung im Preisblatt oder welche konkrete Anforderung (genau bezeichnet!) bezieht sich der Verhandlungsvorschlag?
- Was genau soll Ihrer Auffassung nach geändert werden (bitte mit konkretem Formulierungsvorschlag)?
- Welchen Grund hat die vorgeschlagene Änderung, welche Vorteile (konkret dargestellt) ergeben sich für den Auftraggeber.
- Welche (konkret bezifferbaren) finanziellen Vorteile hätte Ihr Vorschlag?
- Bitte sortieren Sie die Vorschläge nach Wichtigkeit (die wichtigsten Vorschläge oben, dann absteigend) und geben Sie klar zu erkennen, ob UND (!) weshalb Sie sich ggf. an der Abgabe eines Angebotes gehindert sähen, wenn ihrem Verhandlungsvorschlag nicht nachgekommen wird ("Dealbreaker"):
Bitte beachten Sie Folgendes: In dem vorliegenden Verfahren sind in der Teilnahmebroschüre und den Vergabeunterlagen KEINE Mindestanforderungen an die Leistungserbringung im Sinne von § 17 Abs. 10 Satz 2 VgV festgelegt. Soweit A-Kriterien definiert sind, handelt es sich dabei nicht um Mindestanforderungen im Sinne von § 17 Abs. 10 Satz 2 VgV. Auch A-Kriterien können also Gegenstand von Verhandlungen sein und abgeändert werden. Soweit der Bieter also im Rahmen des ersten Angebots A-Kriterien nicht erfüllen kann, insbesondere solche, zu denen er einen Verhandlungsvorschlag einreicht, führt das nicht zwingend in der ersten Runde zum Ausschluss. Wir weisen aber darauf hin, dass es dem Auftraggeber unbenommen bleibt, an allen aufgestellten A-Kriterien trotz gegenläufiger Verhandlungsvorschläge festzuhalten, sodass die Nichterfüllung von A-Kriterien in weiteren Verhandlungsrunden zum Ausschluss führen kann. Wenn der Bieter also nicht alle initial aufgestellten A-Kriterien erfüllen kann, birgt das für den Bieter das Risiko des Ausschlusses. Es besteht keine Verpflichtung des Auftraggebers, Verhandlungsvorschläge aufzugreifen oder anzunehmen. Der Auftraggeber kann etwaige Verhandlungsvorschläge also auch ohne jede Erörterung und Begründung ablehnen. Allein der Auftraggeber entscheidet unter Wahrung der vergaberechtlichen Prinzipien, ob und welche Verhandlungsvorschläge erörtert werden.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenstand von Verhandlungsvorschlägen auch B-Kriterien sein können. Es handelt sich bei den B-Kriterien NICHT um Zuschlagskriterien im Sinne von § 17 Abs. 10 Satz 2 VgV. Im Übrigen gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.
Die Anforderungen an die Angebote werden im Nachgang zu den Verhandlungen ggf. für alle Bieter in gleicher Weise angepasst oder präzisiert. Dabei können vertragliche Regelungen, Leistungsanforderungen und auch A- bzw. B-Kriterien angepasst werden. Dies stets unter Beachtung der vergaberechtlichen Prinzipien.
Es ist beabsichtigt, mit dem wirtschaftlichsten Bieter einen Vertrag mit einer Festlaufzeit von 3 Jahren mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein weiteres Jahr zu gleichen Konditionen abzuschließen. Der Beitragsservice ist nicht zur Ausübung der Verlängerungsoption(en) verpflichtet.
Der Beitragsservice wird max. 5 Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordern. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird auf Basis der nachfolgenden objektiven Kriterien erfolgen:
Der Beitragsservice wird im Rahmen einer Referenzbewertung maximal 195 Punkte pro Bewerber vergeben.
Diese maximal 195 Punkte teilen sich wie folgt auf:
- maximal 120 Punkte für die Referenzliste ("Basispunkte") sowie
- maximal 75 weitere Punkte ("Zusatzpunkte").
Bei der Bewertung und der Vergabe der Punkte wird die Vergabestelle wie folgt vorgehen:
Berücksichtigt werden nur geeignete Bewerber. Dazu ist insbesondere erforderlich, dass die Mindestanforderungen eingehalten sind.
Die Punktevergabe erfolgt nach erfüllten Kriterien pro Referenzauftrag. Der Beitragsservice wird zunächst alle vom Bewerber vorgelegten Referenzaufträge bewerten und die drei Referenzaufträge bei der Vergabe der Punkte für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern berücksichtigen, mit denen dieser Bewerber die höchste Gesamtpunktzahl aus Basis- und Zusatzpunkten erhält. Nur diese drei Referenzaufträge, die im Rahmen der Referenzüberprüfung vom Referenzauftraggeber bestätigt wurden, werden bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt (nachfolgend auch "berücksichtigte Referenzaufträge" genannt).
Jedes Kriterium der nachfolgenden Ziffern 1) bis 6) wird nur jeweils einmal bepunktet, unabhängig davon, ob dieses Kriterium mehrfach im Rahmen der angegebenen Referenzaufträge erfüllt wurde. Somit kann der Bewerber für die erfüllten Bewertungskriterien maximal 120 Punkte (Basispunkte) erzielen.
Die Vergabe der Basispunkte erfolgt anhand nachfolgend genannter Kriterien:
1. Der Referenzauftrag hat(te) den Relaunch eines Internetauftritts auf eine neue Architektur zum Gegenstand, einschließlich der Migration des bestehenden Contents in das neue System.
Ja: 20 Punkte
Nein: 0 Punkte
2. Der Referenzauftrag umfasst(e) die gemeinsame Weiterentwicklung eines Internetauftritts in Zusammenarbeit mit dem Referenzkunden (agiles Vorgehensmodell), wobei das agile Team aus Mitarbeitern des Auftragnehmers und des Referenzkunden zusammengesetzt ist/war und die agile Zusammenarbeit mindestens sechs Monate erfolgt/erfolgte.
Ja: 20 Punkte
Nein: 0 Punkte
3. Der Referenzauftrag wird/wurde für einen Referenzkunden erbracht, dessen Internetauftritt einem sehr hohen Schutzbedürfnis unterliegt, weil über diesen Internetauftritt Nutzern sensible Daten zugänglich gemacht werden (bspw. sensible Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO oder Informationen zu wirtschaftlichen bzw. finanziellen Verhältnissen des Nutzers) und dies mindestens 100.000 Nutzer betrifft und der Auftragnehmer in diesem Zusammenhang für die sichere Architektur des Internetauftritts verantwortlich ist/war.
Ja: 20 Punkte
Nein: 0 Punkte
4. Der Referenzauftrag umfasst(e) die Architektur des gesamten Internetauftritts des Referenzkunden, wobei zwar im Rahmen der Architektur das Backend beim Referenzkunden verbleibt/verblieb, jedoch Datenübertragungen mit einer bidirektionalen Schnittstelle zum Backend des Referenzkunden besteht/bestand, um Daten des Nutzers anzuzeigen oder einzugeben.
Ja: 20 Punkte
Nein: 0 Punkte
5. Der Referenzauftrag umfasst(e) die Durchführung von Tests des Internetauftritts, insbesondere von nicht-funktionalen Tests, bei denen die gesamte Infrastruktur für die Durchführung der entsprechenden Tests durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird/wurde, und von regelmäßigen Last- und Performancetests.
Ja: 20 Punkte
Nein: 0 Punkte
6. Der Referenzauftrag umfasst(e) den Internetauftritt eines öffentlichen Auftraggebers.
Ja: 20 Punkte
Nein: 0 Punkte
Bewertungsbeispiele können der Teilnahmebroschüre entnommen werden.
Darüber hinaus kann der Bewerber im Rahmen der Referenzbewertung zusätzlich maximal 75 Punkte (Zusatzpunkte) erhalten, soweit innerhalb eines berücksichtigten Referenzauftrages mehrere Bewertungskriterien erfüllt werden. Die zusätzlich erzielbaren Punkte sind wie folgt gestaffelt:
Der angegebene Referenzauftrag erfüllt
- mindestens 2 Kriterien 5 Zusatzpunkte
- mindestens 3 Kriterien 10 Zusatzpunkte
- mindestens 4 Kriterien 15 Zusatzpunkte
- mindestens 5 Kriterien 20 Zusatzpunkte
- 6 Kriterien 25 Zusatzpunkte.
Jede angegebene Referenz, die mehrere Bewertungskriterien gemäß vorstehender Staffelung erfüllt, erhält die möglichen Zusatzpunkte, unabhängig davon, ob die Bewertungskriterien dieser Referenz auch tatsächlich bepunktet wurden.
Beispiele hierzu können ebenfalls der Teilnahmebroschüre entnommen werden.
Die erreichte Gesamtpunktzahl (Basis- und Zusatzpunkte) ist für die Auswahl entscheidend. Die max. fünf Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit von Bewerbern ist die höchste Punktzahl bei den Basispunkten entscheidend. Besteht auch dort Punktgleichheit, ist die Bewertung des Kriteriums Ziffer 1) entscheidend, ist auch dort Punktgleichheit gegeben, dann ist die Bewertung des Kriteriums 2) entscheidend usw. bis zur Bewertung des Kriteriums 6).
Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber aufgrund gleicher Anzahl Punkte zum eingeschränkten Kreis der Bewerber zählen würden, behält sich die Vergabestelle ausdrücklich vor, die Anzahl der Referenzen für öffentliche Auftraggeber als weiteres Entscheidungskriterium heranzuziehen. Bei Punktgleichheit wird derjenige Bewerber, dessen Anzahl an Referenzen für öffentliche Auftraggeber höher ist, zur weiteren Teilnahme am Verhandlungsverfahren ausgewählt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft, der Unterauftragnehmer oder der Eignungsverleiher hat zum Nachweis seiner/ihrer Eignung sämtliche geforderten Eignungsunterlagen mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die geforderten Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen müssen aktuell sein und den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Sollten sich während des Verfahrens Änderungen insbesondere an den mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eigenerklärungen ergeben, ist der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft, verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen abzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft, zu berücksichtigen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften steht es frei, die in den Anlagen zum Teilnahmeantrag geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis ihrer Eignung jeweils entweder
- von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft separat oder
- einheitlich für alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft nur vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft
- die Leistung oder Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftrag) oder
- für den ausgeschriebenen Auftrag im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle (§ 45 VgV) bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (sog. Eignungsleihe),
so sind die geforderten Eignungsnachweise auch für diese Drittunternehmen einzureichen, soweit dies erforderlich ist (vgl. Teil A. der Teilnahmebroschüre).
Der Beitragsservice behält sich vor, von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß § 56 VgV nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch zu machen.
Zum Nachweis seiner/ihrer Befähigung zur Berufsausübung erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher (Anlage A6 der Teilnahmebroschüre):
a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder wir als Unternehmen, nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. diesen gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Straftatbestände rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
b) dass wir als Unternehmen unseren Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem wir ansässig sind, regelmäßig nachgekommen sind und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. unseren Verpflichtungen dadurch nachgekommen sind, dass wir uns zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichten haben und zukünftig ordnungsgemäß nachkommen werden und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen;
c) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben;
d) dass wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
(Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir zusätzlich aktuelle Nachweise beigefügt habe(n), die meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.)
e) dass wir als Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt;
f) dass wir als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen haben die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
g) dass keine Umstände vorliegen, die einen Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens begründen könnten, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des öffentlichen Auftraggebers bzw. für den öffentlichen Auftraggeber tätige Personen zu beeinträchtigen vermag;
h) dass trotz einer etwaigen Einbeziehung unseres Unternehmens bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens keine Wettbewerbsverzerrung eingetreten ist;
i) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages die wesentlichen Anforderungen des öffentlichen Auftrages stets ordnungsgemäß und fristgerecht erbracht haben;
j) dass ich/wir im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen auch in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungsanforderungen abgegeben habe(n) und in der Lage bin/sind, die geforderten Nachweise - soweit erforderlich - zu übermitteln;
k) dass ich/wir als Unternehmen
- nicht versucht habe(n), die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- nicht versucht habe(n), vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die ich/wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte(n),
- nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln,
l) dass wir als Unternehmen insbesondere unsere Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und zur Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfüllen und nicht gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verstoßen oder verstoßen haben und die Voraussetzungen von § 19 MiLoG, § 21 AEntG bzw. § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen, d.h. unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG, § 23 AEntG bzw. § 8 ff. SchwarzArbG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist;
m) dass wir als Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem wir ansässig sind, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für unser Unternehmen einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
n) dass unser Unternehmen nicht im Gewerbezentralregister eingetragen ist und gegen unser Unternehmen eine solche Eintragung auch nicht droht:
o) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung aller öffentlichen Aufträge und des vorliegend ausgeschriebenen öffentlichen Auftrags die "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" vollumfänglich einhalten und damit alle Verbote und Sanktionen gegenüber Russland korrekt umsetzen.
Der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher erklärt außerdem weiterhin, dass im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen wurden und erläutert diese in seiner Eigenerklärung (Anlage A6 der Teilnahmebroschüre).
Zum Nachweis seiner/ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher (Anlage A7 der Teilnahmebroschüre):
Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche unverzüglich abschließen werden.
Die Versicherung hat mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis aufzuweisen:
- von EUR 2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden,
- von EUR 3.000.000,00 für Vermögensschäden.
Die Deckungssummen stehen jeweils 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung.
Ich/Wir garantiere(n) bei Vorliegen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Eignungsleihe, dass die bestehende bzw. abzuschließende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall auch das konkrete Auftragsverhältnis umfasst.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einen entsprechenden Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde zu erbringen.
Zum Nachweis seiner/ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher (Anlage A8 der Teilnahmebroschüre):
- dass alle Mitarbeiter/innen, die für die hier ausgeschriebenen Leistungen eingesetzt werden und die in direktem Kontakt mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Beitragsservice stehen, insbesondere der Service Manager, der Key Account Manager und das agile Umsetzungsteam, über sehr gute und fließende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen (zwingend mindestens das Sprachniveau B2 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen).
Darüber hinaus hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft/der Eignungsverleiher zum Nachweis seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusätzlich eine Referenzliste mit mindestens 3 Referenzaufträgen vorzulegen. Diese befinden sich entweder im laufenden Vertragsverhältnis, dessen Projektstart mindestens sechs Monate zurück liegt oder sind ein abgeschlossenes Vertragsverhältnis, das nach dem 31.12.2019 beendet wurde.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft/der Eignungsverleiher soll in den jeweils referenzierten Projekten die Erfahrungen im Kontext dieser Ausschreibung darlegen.
Jeder angegebene Referenzauftrag erfüllt mindestens eines der nachfolgenden Kriterien:
1) Der Referenzauftrag hat(te) den Relaunch eines Internetauftritts auf eine neue Architektur zum Gegenstand, einschließlich der Migration des bestehenden Contents in das neue System.
2) Der Referenzauftrag umfasst(e) die gemeinsame Weiterentwicklung eines Internetauftritts in Zusammenarbeit mit dem Referenzkunden (agiles Vorgehensmodell), wobei das agile Team aus Mitarbeitern des Auftragnehmers und des Referenzkunden zusammengesetzt ist/war und die agile Zusammenarbeit mindestens sechs Monate erfolgt/erfolgte.
3) Der Referenzauftrag wird/wurde für einen Referenzkunden erbracht, dessen Internetauftritt einem sehr hohen Schutzbedürfnis unterliegt, weil über diesen Internetauftritt Nutzern sensible Daten zugänglich gemacht werden (bspw. sensible Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO oder Informationen zu wirtschaftlichen bzw. finanziellen Verhältnissen des Nutzers) und dies mindestens 100.000 Nutzer betrifft und der Auftragnehmer in diesem Zusammenhang für die sichere Architektur des Internetauftritts verantwortlich ist/war.
4) Der Referenzauftrag umfasst(e) die Architektur des gesamten Internetauftritts des Referenzkunden, wobei zwar im Rahmen der Architektur das Backend beim Referenzkunden verbleibt/verblieb, jedoch Datenübertragungen mit einer bidirektionalen Schnittstelle zum Backend des Referenzkunden besteht/bestand, um Daten des Nutzers anzuzeigen oder einzugeben.
5) Der Referenzauftrag umfasst(e) die Durchführung von Tests des Internetauftritts, insbesondere von nicht-funktionalen Tests, bei denen die gesamte Infrastruktur für die Durchführung der entsprechenden Tests durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird/wurde, und von regelmäßigen Last- und Performancetests.
6) Der Referenzauftrag umfasst(e) den Internetauftritt eines öffentlichen Auftraggebers.
Darüber hinaus muss die Referenzliste zu jedem Referenzauftrag folgende Mindestangaben enthalten:
- Angabe des Referenzkunden (Name und Sitz des Referenzunternehmens),
- Tätigkeitsfeld des Referenzkunden,
- Ansprechpartner des Referenzunternehmens (inkl. Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und Telefonnummer),
- Ist der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/der Eignungsverleiher unmittelbarer Vertragspartner des angegebenen Referenzkunden?
- Vertragslaufzeit (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ),
- Auftragsvolumen in EUR
- Vertragsgegenstand:
Detaillierte Beschreibung des Referenzprojektes bzw. Auftragsgegenstandes, insbesondere unter Berücksichtigung des/der erfüllten Kriteriums/Kriterien (vgl. vorstehende Kriterien 1) bis 6)).
Hinweise:
- Neue Vertragsverhältnisse, deren Laufzeit noch nicht begonnen hat, sind nicht als Referenznachweis zugelassen,
- Unvollständig angegebene Referenzaufträge (insbesondere
fehlende Mindestangaben, wie bspw. fehlende Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners) können nicht berücksichtigt werden.
Es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzunternehmens dem Beitragsservice nur auf Anfrage konkret benannt wird, da der Beitragsservice beabsichtigt, die angegebene Referenz zu überprüfen. Im Zweifel hat der Bewerber den Ansprechpartner des Referenzunternehmens zuvor um seine Einwilligung zu bitten, um datenschutzrechtliche Bedenken auszuräumen.
- Werden die Mindestanforderungen für die Referenzen nicht erfüllt, kann der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
INFORMATION ZUM ERHALT WEITERFÜHRENDER UNTERLAGEN IM VERHANDLUNGSVERFAHREN:
Gemäß § 41 Abs. 3 VgV ist der Beitragsservice vorliegend aufgrund der Schutzwürdigkeit der vertraulichen Informationen nicht verpflichtet, die weiterführenden Unterlagen (bspw. Vergabeunterlagen und Aufforderungen zur Angebotsabgabe) uneingeschränkt und vollständig für einen direkten Zugriff im Sinne des § 41 Abs. 1 VgV zu veröffentlichen. Um die erforderliche Geheimhaltung der vertraulichen Informationen zu gewährleisten, werden die weiterführenden Unterlagen daher nur an Bewerber herausgegeben, die die in Anlage A11 "Geheimhaltungsverpflichtung" enthaltene Geheimhaltungserklärung (mit ihrem Teilnahmeantrag) abgegeben haben.
INFORMATIONEN ZUM ABLAUF DES VERHANDLUNGSVERFAHRENS:
Nach Abgabe des Erstangebots wird der Beitragsservice mit den Bietern über die Angebote verhandeln. Die erste Verhandlungsrunde wird dazu dienen, nach erster Prüfung und Wertung der Erstangebote aufgetretene Unklarheiten und offene Punkte zu fachlichen Themen aufzuklären sowie die wesentlichen Vertragseckpunkte mit den Bietern zu besprechen. Der Auftraggeber wird jeweils mit jedem Bieter einzeln Gespräche unter Wahrung der vergaberechtlichen Prinzipien führen. Der Beitragsservice behält sich vor, die Verhandlungsrunde in Form einer Videokonferenz vorzunehmen.
Zur strukturierten Vorbereitung der Verhandlungen werden die Bieter gebeten, auf einer eigenen Anlage mit ihrem Angebot ein Word-Dokument einzureichen, aus dem sich die Verhandlungsbedarfe und -themen des Bieters ergeben. Das Word-Dokument hat folgende Informationen zu enthalten:
- Bezug: Auf welche Klausel des Vertrags, welche Vergütungsgestaltung im Preisblatt oder welche konkrete Anforderung (genau bezeichnet!) bezieht sich der Verhandlungsvorschlag?
- Was genau soll Ihrer Auffassung nach geändert werden (bitte mit konkretem Formulierungsvorschlag)?
- Welchen Grund hat die vorgeschlagene Änderung, welche Vorteile (konkret dargestellt) ergeben sich für den Auftraggeber.
- Welche (konkret bezifferbaren) finanziellen Vorteile hätte Ihr Vorschlag?
- Bitte sortieren Sie die Vorschläge nach Wichtigkeit (die wichtigsten Vorschläge oben, dann absteigend) und geben Sie klar zu erkennen, ob UND (!) weshalb Sie sich ggf. an der Abgabe eines Angebotes gehindert sähen, wenn ihrem Verhandlungsvorschlag nicht nachgekommen wird ("Dealbreaker"):
Bitte beachten Sie Folgendes: In dem vorliegenden Verfahren sind in der Teilnahmebroschüre und den Vergabeunterlagen KEINE Mindestanforderungen an die Leistungserbringung im Sinne von § 17 Abs. 10 Satz 2 VgV festgelegt. Soweit A-Kriterien definiert sind, handelt es sich dabei nicht um Mindestanforderungen im Sinne von § 17 Abs. 10 Satz 2 VgV. Auch A-Kriterien können also Gegenstand von Verhandlungen sein und abgeändert werden. Soweit der Bieter also im Rahmen des ersten Angebots A-Kriterien nicht erfüllen kann, insbesondere solche, zu denen er einen Verhandlungsvorschlag einreicht, führt das nicht zwingend in der ersten Runde zum Ausschluss. Wir weisen aber darauf hin, dass es dem Auftraggeber unbenommen bleibt, an allen aufgestellten A-Kriterien trotz gegenläufiger Verhandlungsvorschläge festzuhalten, sodass die Nichterfüllung von A-Kriterien in weiteren Verhandlungsrunden zum Ausschluss führen kann. Wenn der Bieter also nicht alle initial aufgestellten A-Kriterien erfüllen kann, birgt das für den Bieter das Risiko des Ausschlusses. Es besteht keine Verpflichtung des Auftraggebers, Verhandlungsvorschläge aufzugreifen oder anzunehmen. Der Auftraggeber kann etwaige Verhandlungsvorschläge also auch ohne jede Erörterung und Begründung ablehnen. Allein der Auftraggeber entscheidet unter Wahrung der vergaberechtlichen Prinzipien, ob und welche Verhandlungsvorschläge erörtert werden.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenstand von Verhandlungsvorschlägen auch B-Kriterien sein können. Es handelt sich bei den B-Kriterien NICHT um Zuschlagskriterien im Sinne von § 17 Abs. 10 Satz 2 VgV. Im Übrigen gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.
Die Anforderungen an die Angebote werden im Nachgang zu den Verhandlungen ggf. für alle Bieter in gleicher Weise angepasst oder präzisiert. Dabei können vertragliche Regelungen, Leistungsanforderungen und auch A- bzw. B-Kriterien angepasst werden. Dies stets unter Beachtung der vergaberechtlichen Prinzipien.
Weitere Einzelheiten sind der Teilnahmebroschüre und den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWY1CVA17UH
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889