2023-0251, Durchführung von Wiederholungsprüfungen in Gebäuden der Stadt Leverkusen in den Jahren 2024 bis einschließlich 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0251
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Moskauer Str. 4a
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2144063080
Fax: +49 2144065532
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0251, Durchführung von Wiederholungsprüfungen in Gebäuden der Stadt Leverkusen in den Jahren 2024 bis einschließlich 2027
Durchführung von Wiederholungsprüfungen an ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gemäß Unfallverhütungsvorschrift, DGUV Vorschrift 3 und 4 und nach DIN VDE 0701-0702 im Zeitraum 02.01.2024 bis zum 31.12.2027 für die Stadtverwaltung Leverkusen.
Stadtgebiet Leverkusen und näherer Umkreis Diverse 51373 Leverkusen Die Prüfungen sind in städtischen Gebäuden durchzuführen. Dazu zählen unter anderem Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäude, Feuerwachen, Friedhöfe, Jugendeinrichtungen sowie Home-Office Arbeitsplätze (diese befinden sich im Umkreis von circa 150 km um das Stadtgebiet Leverkusen).
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 und Vorschrift 4, DIN VDE 0701 -0702, der TRBS 1201 sowie der BetrSichV, ist die Auftraggeberin auch für das regelmäßige Prüfen aller im Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel verantwortlich.
Die Stadt Leverkusen, vergibt die Leistungen der Prüfung mittels der nachfolgenden Leistungsbeschreibung extern.
Es handelt sich hierbei um die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Betriebsmittel, gem. Begriffsdefinition DIN VDE 0100-200 und der durch die Stadt Leverkusen erstellten Übersicht (siehe Anhang 1) zur Definition ortsfester und ortsveränderlicher Betriebsmittel in städtischen Gebäuden.
Die Prüfungen sind in städtischen Gebäuden durchzuführen. Dazu zählen u.a. Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäude, Feuerwachen, Friedhöfe, Jugendeinrichtungen sowie Home-Office Arbeitsplätze (diese befinden sich im Umkreis von ca. 150 km um das Stadtgebiet Leverkusen).
Die Geräte- und Anlagenprüfung nach DGUV Vorschrift 3 und Vorschrift 4 darf nur eine nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) befähigte Elektrofachkraft unter Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte durchführen. Die Qualifikation zur befähigten Elektrofachkraft ist mit Angebotseinreichung schriftlich nachzuweisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Formblatt VVB 633 - Angebotsschreiben
2. Formblatt "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"
3. Ausgefülltes und mit Preisen versehenes Leistungsverzeichnis beziehungsweise eine durch den Bieter selbst gefertigte Abschrift oder selbst gefertigte Kurzfassung mit schriftlicher Anerkennung der Urschrift des Leistungsverzeichnisses des Auftraggebers. Falls mit dem Angebot eine GAEB-Datei (zwangsweise im Format .P84 oder .X84) eingereicht wird, sind vom Bieter zusätzlich im Leistungsverzeichnis die gegebenenfalls geforderten Angaben (insbesondere Produktangaben) zu machen.
4. EE Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Liefer- und Dienstleistungen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
5. EE NRW Sanktionen: Eigenerklärung Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Firmen- oder Wohnsitzes beziehungsweise ein anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. Eine Kopie der nachweislichen Eintragung (Auszug des Registers) ist ausreichend. Aus dieser soll hervorgehen, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Bauleistung berechtigt ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung nicht älter als 6 Monate sein.
2. Formular "Abfrage Unternehmensdaten für Eignungsprüfung"
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann der Auftraggeber sämtliche genannte Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist.
Die Nachweise sind auf Verlangen binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Erklärung zur Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über die in der Auftragsbekanntmachung unter III.1.2 möglicherweise geforderten Mindeststandards genannten Deckungssummen abgeschlossen wird oder eine solche Versicherung bereits besteht.
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 1 Jahr) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
3. Bescheinigung über erfüllte Beitragspflichten zur Sozialversicherung (mindestens der letzten 2 Jahre) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestanforderungen sind unter der entsprechenden Überschrift unter Punkt III.1.2 der Auftragsbekanntmachung aufgeführt)
2. Urkalkulation: Offenlegung der Kalkulation der Angebotssumme (eine bloße Aufgliederung der Preise in Form eins der Formblätter 221-223 des VHB-Bund ist nicht ausreichend); einzureichen in einem verschlossenen Umschlag (dieser wird nur im Bedarfsfalle unter Wahrung des Unternehmensbetriebsgeheimnisses durch städtische Mitarbeiter geöffnet und ansonsten verschlossen verwahrt)
Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist vom Bieter nachzuweisen, dass ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen sowie eine gemeinsame Haftungserklärung vorzulegen.
zu 1.: Versicherungsdeckungssummen: Mindestens 3 Millionen EUR für Personenschäden sowie 3 Millionen EUR für sonstige Schäden
Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (sofern vom Bieter beabsichtigt)
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind
3. Verpflichtungserklärung zur rechtzeitigen Benennung (mindestens 4 Wochen vor Baubeginn) einer Hauptansprechpartnerin / eines Hauptansprechpartners bzw. Hauptausführenden für die gesamte Bauzeit (Mindestanforderungen sind unter der entsprechenden Überschrift unter Punkt III.1.3 der Auftragsbekanntmachung aufgeführt).
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Angabe, welche Nachunternehmen das Unternehmen mit Teilen des Auftrags zu unterbeauftragen beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt).
2. Referenzliste Liefer- und Dienstleistungen: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Mindestanforderungen sind unter der entsprechenden Überschrift unter Punkt III.1.3 der Auftragsbekanntmachung aufgeführt).
3. Namentliche Benennung (mindestens 4 Wochen vor Baubeginn) eines Hauptansprechpartners / einer Hauptansprechpartnerin für die gesamte Ausführung vor Ort (Mindestanforderungen sind unter der entsprechenden Überschrift unter Punkt III.1.3 der Auftragsbekanntmachung aufgeführt).
4. Nachweis der Qualifikation des (geplant) eingesetzten Personals als befähigte Elektrofachkraft nach TRBS 1203
Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist vom Bieter nachzuweisen, dass ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
zu 2.: Referenzdarstellung von mindestens 1 Referenz mit folgenden Angaben:
a) Auftraggeberin / Auftraggeber: Name, Anschrift, Telefonnummer, Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner
b) Die Art der vertraglichen Bindung: Hauptauftragnehmerin / Hauptauftragnehmer oder Nachunternehmerin / Nachunternehmer
c) Ort der Leistungserbringung (Adresse)
d) Ausführungszeitraum
zu 3.: Hauptansprechpartner / Hauptansprechpartnerin: Die / Der in Frage kommende Ansprechpartnerin / Ansprechpartner und bei Beauftragung Zuständige muss deutschsprachig sein. Mit der Angebotsabgabe reicht zunächst die Abgabe einer Verpflichtungserklärung aus, dass eine entsprechende Person von der Bieterin / vom Bieter im Auftragsfalle gestellt wird. Die namentliche Benennung dieser Person muss nach Aufforderung, spätestens aber 4 Wochen vor Baubeginn durch die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer erfolgen.
Das von der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer eingesetzte Personal muss über die fachliche Befähigung als Elektrofachkraft nach TRBS 1203 verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung
Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern der Stadt Leverkusen als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine neue Veröffentlichung erfolgt rechtzeitig vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der
Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberin / Bewerber bzw. Bieterin / Bieter und der Auftraggeberin erfolgt schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
3. Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch über den Vergabemarktplatz bis möglichst zum 9. November 2023 an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
4. Für die einzureichenden Nachweise gilt: Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für Nachunternehmen.
Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an.
Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen den inhaltlichen Anforderungen der Ausschreibung entsprechen. Eine Nachforderung inhaltlich nicht ausreichender Nachweise (z.B. Deckungssumme der Haftpflichtversicherung entspricht nicht den geforderten Summen, Referenzen entsprechen nicht den Anforderungen) ist ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXVHYYRY14ABB3GV
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50669
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland