Universitätsklinikum Münster - 2910_16_676 Versorgungszentrum II (VZII) - P35 Ausführungsüberwachung / technisches Controlling Referenznummer der Bekanntmachung: 2910_16_676-P35
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2518346660
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2518346660
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm-im.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster - 2910_16_676 Versorgungszentrum II (VZII) - P35 Ausführungsüberwachung / technisches Controlling
Ausführungsüberwachung und technisches Controlling für das Projekt Versorgungszentrum II (VZII)
Universitätsklinikum Münster Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5 48149 Münster
Das Gebäude Servicezentrum steht auf einem zweigeschossigen Kellerbauwerk (2. UG mit rd. 1.750 m2 BGF + 1. UG mit rd. 2.800 m2 BGF). Circa 1/3 der Flächen im Westen dienen dabei der Unterbringung der Technikräume für das Servicezentrum selbst.
Die verbleibenden Flächen (2/3) im Osten Richtung Domagkstraße beherbergen die technischen Anlagen des VZ II, dessen Geräte und Installationen teilweise eine lichte Raumhöhe von ca. 8,0 m benötigen. Abgasleitungen, Kühlwasserleitungen sowie sonstige Medienleitungen werden in vertikalen Schächten durch das komplette Hochhaus bis über Dach geführt.
Das Dach des Servicezentrums dient als Aufstellfläche für die Rückkühlwerke der Kälteerzeugung und der sonstigen technischen Anlagen. Der mittige Erschließungskern führt den Feuerwehraufzug und das Treppenhaus bis aufs Dach. Daran angelagert ragt ein Schachtbauwerk (Schornstein) ca. 6,0 m über die Dachfläche, welches den Betrieb und die Abgasführung des VZ II sicherstellt.
Darüber hinaus befinden sich im 10.OG und im darüber befindlichen Technikgeschoss 2 Kühlwasserspeicher aus Stahlbeton mit einem Fassungsvermögen von ca. 30 m3 Kühlwasser.
Das VZII beherbergt auf der Kälte- und Wärmeversorgungseite künftig im Wesentlichen folgende technische Anlagen und Einrichtungen:
Wärmeversorgung:
Fernwärme
Die projektierte Wärmeleistung für den zu versorgenden Campusbereich des UKM beträgt:
QFW ca. 10,0 MW
Zur Versorgung des Nahwärmenetzes auf dem UKM Campus ist eine modular aufgebaute Fernwärmeübertragerstation bestehend aus insgesamt 3 Stück parallel angeordneten Fernwärmetauschern mit einer Übertragerleistung in Höhe von jeweils 5,0 MW vorgesehen.
Die Bereitstellung der benötigten Fernwärme erfolgt dabei aus dem Fernwärmenetz der Universität Münster.
Blockheizkraftwerk (BHKW)
Zur Sicherstellung einer energieeffizienten Wärmeversorgung sowie dezentralen Eigenstromversorgung ist ein gasbetriebenes BHKW mit einer Generatorleistung PElt. 2,0 MW integraler Bestandteil der Gesamtkonzeption. Das BHKW wurde so konzipiert, das sowohl ein Betrieb mit
- konventionellem Erdgas
- Biomethan
- Beimischung vom Wasserstoff ins Erdgasnetz
möglich ist.
Das BHKW wird hinsichtlich der geplanten Anlagenkonzeption ausschließlich wärmegeführt betrieben, sodass jeweils immer die KWK/KWKK - Hocheffizienzkriterien im Betrieb erfüllt werden. Das BHKW ist mit einem 10 kV Generator geplant um die erzeugte elektrische Energie übertragungsverlustfrei in das UKM-interne 10 kV Netz einzuspeisen.
Hochtemperaturwärmepumpen (HT-WP)
Das Gesamtsystem wird ergänzt um zwei Hochtemperaturwärmepumpensysteme. Die Wärmepumpen dienen in erster Linie dazu, den relativ geringen witterungsunabhängigen Kälteleistungsbedarf der angebundenen Liegenschaften in den Wintermonaten abzudecken und dabei gleichzeitig das Wärmenetz mit der dabei anfallenden Abwärme zu speisen.
Die Heiz- / Kühlleistung im Winterbetrieb beträgt: ca. 2 x 1,0 MW / 2 x 0,65 MW
Kälteversorgung:
Absorptionskältemaschine
Um die Betriebsstunden des geplanten BHKW zu optimieren ist eine Absorptionskältemaschine (LiBr) mit einer Kälteleistung von QK = 1,5 MW vorgesehen, welche im den Sommermonaten mit der BHKW- Abwärme als Heizmedien versorgt wird.
Hocheffizienzkältemaschine
Weiterer Baustein der Kälteversorgung bildet eine Hocheffizienzkältemaschine mit ölfrei verdichtenden Turboverdichtern. Die Kälteleistung dieses Aggregates beträgt QK = 3,4 MW.
Turbokältemaschinen 10 kV (2. Ausbaustufe)
Für den künftigen finalen Ausbau (2. Ausbaustufe) sind zwei Turbokältemaschinen mit einer Kälteleistung in Höhe von jeweils QK = 4,3 MW geplant. Diese Kältemaschinen werden direkt aus dem Mittelspannungsnetz mit der nötigen elektrischen Energie versorgt.
Kühlwassersystem
Die Versorgung der Kälteerzeuger mit dem benötigten Kühlwasser erfolgt durch ein zentrales Kühlwassernetz mit auf der Dachfläche platzierten offenen Rückkühlwerken sowie einem Kühlwasservorlagebehälter im 10.OG/ Technikgeschoss. Das Kühlwassernetz beinhaltet sämtliche technisch erforderliche Komponenten und Aggregate (wie Pumpen, Filter, Armaturen, Bioziddosiereinrichtng, UV -Desinfektion etc.).
Das Kühlwassernetz wird aus Gründen des Korrosionsschutzes nahezu gänzlich aus Kunststoffrohrleitungen errichtet. Die maximale Rohrnennweite für dieses System beträgt DN500.
Die Bereitstellung des erforderlichen Zusatzwassers erfolgt über eine zentrale Wasseraufbereitungsanlage im Wesentlichen bestehend aus den notwendigen Dosieranlagen, der Umkehrosmoseanlage, den Speichern, der Verschneideeinrichtung sowie der Druckerhöhungsanlage usw..
Rohrleitungsnetze Wärme/Kälteversorgung
Die Rohrleitungsnetze der Kälte- und Wärmeversorgung sind aus Stahlrohr mit Schweiß- und Flanschverbindungen vorgesehen und beinhalten sämtlichen erforderliche Aggregate und Komponenten (wie Pumpen, Armaturen, Druckhaltung- und Entgasung, Sicherheitseinrichtungen etc.). Die maximale Rohrnennweite für diese Systeme beträgt DN500.
Lufttechnische Anlagen
Die Planung berücksichtigt sämtliche erforderliche lufttechnische Anlagen für den Betrieb des Ver-sorgungszentrum II zur Abführung von prozessbedingten Wärmelasten, zur Verbrennungsluftzufuhr und sonstiger Belange. Das Gesamtfördervolumen aller erforderlichen Anlagen beträgt in Summe ca. 93.000 m3/h.
Gebäudeautomation
Zur Steuerung, Regelung und Überwachung der gebäudetechnischen Anlagen kommt ein DDC-System aus Automationsstationen (AS) und modularen Baugruppen für die analoge und digitale Ein-/ Ausgabe (E/A) zum Einsatz. Sämtliche Automationsstationen werden in das LAN Netzwerk des UKM eingebunden. Das gilt sinngemäß auch für netzwerkfähige Aggregate wie z.B. die Kältemaschinen welche über BaCnet/IP oder Modbus TCP/IP Schnittstellen verfügen.
Die Anbindung an die übergeordnete Gebäudeleittechnik (GLT UKM) erfolgt mittels BACnet-Schnittstelle.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft sollte zum Nachweis seiner Eignung (Zuverlässig-keit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde) folgende Unterlagen oder vergleichbare Informationen vorlegen (Eigenerklärungen entsprechend der Vorgaben des Formblattes der Vergabestelle sind ausreichend):
- unterschriebene Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen,
- Angaben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet.
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 sowie Ziff. III.2.1 und 2.2 der EU-Bekanntmachung genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerber-gemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bieter entscheiden, bei keinem Bieter etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen.
Die von den Bewerbern bzw. der Bewerbergemeinschaft einzureichenden Unterlagen ergeben sich insgesamt aus Ziffer III.1.1 bis III.1.3 sowie Ziff. III.2.1 und 2.2 der EU-Bekanntmachung. Will sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 sowie die in Ziff. III.2.1 und 2.2 der EU-Bekanntmachung genannten Unterlagen vollständig auch von diesen Nachunternehmern zu erbringen.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen durch:
- Umsatz des Unternehmers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Pla-nungsleistungen entspricht, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Ein-schluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Der Nachweis ist zu führen durch die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierter Jahresabschlüsse oder entsprechender Gewinn- und Verlustrechnungen.
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
Die technische Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen durch:
1) Angaben über das Büro, zur Anzahl (jährliches Mittel, Beschäftigte und Anzahl Führungskräfte) und Qualifikation der Beschäftigten sowie zur technischen Ausstattung des Büros. Die Angaben zum Büro sollen nach Möglichkeit - sofern zutreffend - auch Ausführungen über die bisherige Zu-sammenarbeit mit dem in diesem Vergabeverfahren von dem Bewerber benannten Nachunter-nehmern zu enthalten.
2) Referenzen.
Anzugeben ist die jeweilige Referenz mit Darstellung der wesentlichen Projektdaten, der Art der vom Bewerber ausgeführten Leistungen unter Angabe von Auftragswert, Ausführungszeit, Auftraggeber und den Kontaktdaten des Auftraggebers. Von den wichtigsten Planungsleistungen sollten Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beigefügt werden. Von Bewerbergemeinschaften sind die Referenzen insgesamt nachzuweisen, d.h., der Referenznach-weis ist nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu führen. Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Zusätzlich ist jedes Referenzobjekt auf mind. 1 und höchstens 6 weiteren A4-Blättern zu erläutern.
Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind 3 Referenzen zu vergleichbaren Projekten aus den letzten 5 Jahren vorzulegen.
Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt " oder "Ingenieur".
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 08.04.2022
Bezug: 5. Sanktionspaket, Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Den Vergabeunterlagen liegt eine Eigenerklärung bei, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen ist.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist beabsichtigt weitere Leistungen mit gleichbleibender Leistungsbeschreibung für weitere Gebäude im Bestand des Auftraggebers zu beschaffen. Der Umfang dieser Folgeausschreibungen, die gem. § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A im Wege von Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden sollen, wird unterhalb des Auftragswerts dieser Ausschreibung bleiben.
Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 08.04.2022
Bezug: 5. Sanktionspaket, Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Den Vergabeunterlagen liegt eine Eigenerklärung bei, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen ist.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XY1CJM5SAD
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 2514112165
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 2514112165