Umbau Riswicker Straße - Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: S-KLEVE-2023-0117

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 199-623015)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Kleve
Postanschrift: Minoritenplatz 1
Ort: Kleve
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47533
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 282184325
Fax: +49 282184288
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kleve.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Umbau Riswicker Straße - Planungsleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: S-KLEVE-2023-0117
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) und Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/10/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 199-623015

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.11)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Optionen
Anstatt:

nein 

muss es heißen:

ja 

Abschnitt Nummer: II.2.11)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Optionen:
Anstatt:

 

muss es heißen:

Gilt nur für Planungsleistungen Verkehrsanlagen: Die Beauftragung des Auftragsnehmers erfolgt stufenweise, wobei die Stufen wie folgt festgelegt werden:Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes VerkehrsanlagenStufe 2: Leistungsphasen 5 bis 9 des Leistungsbildes VerkehrsanlagenAuf die Beauftragung der Leistungen der Stufe 2 besteht kein Rechtsanspruch. 

Abschnitt Nummer: III.1.1)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Anstatt:

Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung/Qualifikationbildung; Mindestkriterium: Ingenieur, Architekt 

muss es heißen:

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung behalten wir uns vor,- Gewerbeanmeldung- aktueller Auszug aus dem Handelsregister- Eigenerklärung/ Nachweis des Bieters zur beruflichen Befähigung des Projektleiters als Ingenieur/Architektoder jeweils gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist, zu fordern.Bei Bietergemeinschaften gilt der Nachweis als erbracht, wenn die Voraussetzungen bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.Die vorgenannten Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in ein allgemein zugängliches Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern. Bei Auftragswerten darunter behalten wir uns dies im Ermessen vor.Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmenauf Verlangen vorzulegen. Nachweise/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 

Abschnitt Nummer: III.1.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Anstatt:

Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Euro für vergleichbare Maßnahmen 

muss es heißen:

Mit dem Angebot vorzulegen sind:a) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB,b) Eigenerklärung zur Eignung (124)c)Eigenerklärung zu Russland-Sanktionend) Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt wurde noch der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurdee) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgenf) Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung(Versicherungsbestätigung mit Angabe der Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und der festgelegten Vertragsdauer)Der Auftraggeber wird von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, folgende Nachweise fordern (für alle Lose):- Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen,- Aktueller Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird 

Abschnitt Nummer: III.1.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Anstatt:

Mindestkriterium: 200.000 Euro/Jahr 

muss es heißen:

Folgende Mindestanforderungen sind für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zwingend zu erfüllen und führen im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss:zu e)Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, i.H.v. mindestens 200.000 Euro (netto).zu f):- Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung über jeweils mindestens 3.000.000,00 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch auf Verlangen des Auftraggebers mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung vor Zuschlagserteilung nachzuweisen.Zusätzliche Information für Bietergemeinschaften:Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze der einzelnen Mitglieder mit Blick auf die vorstehend jeweils zu erfüllenden Mindestanforderungen an den durchschnittlichen "allgemeinen" jährlichen Netto-Umsatz addiert. Betreffend die geforderte Berufshaftpflichtversicherung kann diese im Falle einer Bietergemeinschaft auch dadurch nachgewiesen werden, dass ein Bietergemeinschaftsmitglied eine entsprechende Versicherung für die gesamte Bietergemeinschaft abgeschlossen hat.Die vorgenannten Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in ein allgemein zugängliches Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmenauf Verlangen vorzulegen. Nachweise/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 

Abschnitt Nummer: III.1.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Anstatt:

- Durchschnittliche jährliche Anzahl der beschäftigten Ingenieure der letzten drei Geschäftsjahre;- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme je Schadenfall und Versicherungsjahr;- Die Büroausstattung muss einen Datenaustausch über das DXF- bzw. DWG-Format, Cloudserver, Netzlaufwerke o.ä. erlauben 

muss es heißen:

Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise zu erbringen:a) Referenznachweise über mit dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Referenzen jeweils aus den letzten 5 Jahrenb) Angaben (Eigenerklärung) über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonalc) Projektorganigramm (Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen)d) Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteamse) Darstellung der Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Beteiligtenf) Darstellung des Qualitätsmanagements (Qualität, Kosten, Termine)g) Eigenerklärung des Bieters zur Büroausstattung/Datenaustausch 

Abschnitt Nummer: III.1.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Anstatt:

- Durchschnittliche jährliche Anzahl der beschäftigten Ingenieure der letzten dreiGeschäftsjahre: Mindestkriterium: durchschnittlich 5 beschäftigte Ingenieure / Jahr;- Deckungssumme Berufshaftpflichtversicherung je Schadensfall und Versicherungsjahr: Personenschäden 3.0 Mio. Euro Sachschäden 3.0 Mio. Euro 

muss es heißen:

Folgende Mindestanforderungen sind für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zwingend zu erfüllen und führen im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss:zu a)Die Anforderung ist nur erfüllt, wenn das Ingenieurbüro mindestens eine Referenz über ein vergleichbares abgeschlossenes Projekt (Mindestbausumme Kanal-und Verkehrsanlagen 750.000 € netto, Leistungsphasen 1 - 9) nachweisen kann.zu b)In den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren müssen durchschnittlich mindestens 5 Ingenieure beschäftigt gewesen sein.zu g)Der Datenaustausch muss möglich sein über das DXF- bzw. DWG-Format, Cloudserver, Netzlaufwerke o.ä.Zusätzliche Information:Bei Bietergemeinschaften wird die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Ingenieure mit Blick auf die vorstehend zu erfüllende Mindestanforderung addiert. Bei Bietergemeinschaften wird die Anzahl der Referenzprojekte addiert.Die vorgenannten Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in ein allgemein zugängliches Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmenauf Verlangen vorzulegen. Nachweise/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 

Abschnitt Nummer: III.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Anstatt:

Der Auftragnehmer hat bei Überschreiten der vereinbarten Vertragsfristen eine Vertragsstrafe i. H. v. 0,2 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) für jede vollendete Woche des Verzugs zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der im Auftrags schreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. 

muss es heißen:

Der Auftragnehmer hat Sicherheit in Höhe von 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zu leisten.Der Auftragnehmer hat bei Überschreiten der vereinbarten Vertragsfristen eine Vertragsstrafe i. H. v. 0,5 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) für jede vollendete Woche des Verzugs zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. 

Abschnitt Nummer: VI.4.1)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Telefon
Anstatt:

 

muss es heißen:

+49 221/147-3045 

Abschnitt Nummer: VI.4.1)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Fax
Anstatt:

 

muss es heißen:

+49 221/147-2889 

Abschnitt Nummer: VI.4.1)
Stelle des zu berichtigenden Textes: E-Mail
Anstatt:

 

muss es heißen:

 

Abschnitt Nummer: VI.4.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Anstatt:

 

muss es heißen:

Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. 

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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