Telekonsilleistungen Intensivmedizin Referenznummer der Bekanntmachung: 2023.04
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Haus Harkorten 8
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58135
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 23319106212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://virtuelles-krankenhaus.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Telekonsilleistungen Intensivmedizin
Der Auftraggeber plant das Leistungsspektrum des Virtuellen Krankenhauses hinsichtlich der Intensivmedizin dauerhaft zu erweitern.
Mit der vorliegenden Ausschreibung vergibt der Auftraggeber Leistungen zur Durchführung von Telekonsilen in den intensivmedizinischen Indikationen Polytrauma, Schädelhirntrauma, Mono- und Multiorganversagen, Lungenversagen, Rechtsherzversagen und Sepsis und septischer Schock. Dies umfasst insbesondere:
- Fachärzte des Auftragnehmers mit der Zusatzweiterbildung Intensivmedizin sollen die direkte Beratungstätigkeit wochentags im Zeitraum von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr für die konsilstellenden Gesundheitseinrichtungen in NRW ausführen.
- Mittels einer hochauflösende bidirektionale Audio- und Videoübertragung in Echtzeit soll zu dem o.g. Zeitraum eine direkte Patientenuntersuchung durch den Teleintensivmediziner in hoher Qualität unmittelbar durchführbar werden.
Parallel zur Audio-Videoübertragung soll ein Zugriff auf die Originaldaten inklusive der aktuellen Bildgebung der Patientin bzw. des Patienten möglich sein. Die Dokumentation über Befund- und Therapieempfehlungen sind unter Verwendung einer elektronischen Fallakte schriftlich anzufertigen sowohl durch den Teleintensivmediziner als auch durch die anfordernde Person.
- Die Fachärztin bzw. der Facharzt darf keine anderen Aufgaben im Krankenhaus zeitgleich übernehmen.
- Außerhalb dieser Anwesenheitszeit muss eine Fachärztin oder ein Facharzt mit der Zusatzweiterbildung Intensivmedizin innerhalb von 30 Minuten für eine telemedizinische Visite für die Patientin oder den Patienten verfügbar sein.
- Die Unterstützung anderer Krankenhäuser durch Bereitstellung gebündelter inter-disziplinärer Fachexpertise in Form von Prüfung und Bewertung von Patientenakten und Abgabe von Behandlungsempfehlungen ist bei Bedarf ebenfalls zu leisten.
Virtuelles Krankenhaus NRW gGmbH Haus Harkorten 8 58135 Hagen
Der Auftraggeber verfolgt mit der Ausschreibung das Ziel, zeitnah sein Indikationsspektrum um intensivmedizinische Telekonsilleistungen zu erweitern. Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf die wirtschaftlichsten Angebote.
Die wirtschaftlichste Lösung wird nicht allein auf Grundlage des Preises, sondern des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses ermittelt.
Der Auftraggeber wird neben den Preisen insbesondere auch die Qualität der einzureichenden Ausführungskonzepte bewerten.
Dem Auftraggeber steht zweimal eine einseitige Verlängerungsoption zu, die dieser durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer ausüben und dadurch den Vertrag um jeweils zusätzliche 12 Monate, beginnend am 01.01.2025, bzw. 01.01.2026 verlängern kann. Die Erklärung soll dem Auftragnehmer bis zum 30.11.2024 bzw. 30.11.2025 zugehen.
Die Parteien werden vereinbaren, dass der DIENSTLEISTUNGSVERTRAG auflösend bedingt bis zur Aufnahme
der vertragsgegenständlichen Leistung in die Zentrumsregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gemäß § 136c Absatz 5 SGB V gilt. Diese Aufnahme ist charakterisiert als Zeitpunkt einer entsprechenden Beschlussfassung des G-BA. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Vergütung nicht länger über den AG, sondern über die Zentrumszuschläge.
Siehe Eignungskriterien
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erlaubnis zur Berufsausübung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHDDJZZ
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland