WC-Anlagenreinigung AM Efringen-Kirchen 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: SUW-2023-0033
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Augsburger Straße 748
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 711342500
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
WC-Anlagenreinigung AM Efringen-Kirchen 2024
WC-Anlagenreinigung AM Efringen-Kirchen 2024
AM Bezirk Efringen-Kirchen
WC-Anlagenreinigung AM Efringen-Kirchen 2024
Eine optionale Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2025 ist im beiderseitigen schriftlichen Einverständnis möglich und muss bis spät. 30.10.2024 vereinbart werden.
Eine optionale Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2025 ist im beiderseitigen schriftlichen Einverständnis möglich und muss bis spät. 30.10.2024 vereinbart werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur Eintragung in Berufs- oder Handelsregister (Ausschlusskriterium)
• Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabe-verfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftrag-geber Kenntnis davon hat, dass ei-ne Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Verei-nigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Aus-land),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleie-rung unrechtmäßig erlangter Vermö-genswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haus-halt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsge-setzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Be-diensteten des Internationalen Strafge-richtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämp-fung internationaler Bestechung (Beste-chung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Markt-organisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haus-halte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen ent-sprechende Strafnormen anderer Staa-ten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verant-wortlich gehandelt hat oder ein Auf-sichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ord-nungswidrigkeiten (OWiG) dieser Per-son im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
• Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse ab-gelehnt wurde oder ein Insolvenz-plan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liqui-dation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
• dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
• dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwe-ren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
• dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialver-sicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
- Die Fachqualifikation des Betriebes
- Qualifikation Gebäudereinigung Meister (Meisterbrief oder vergleichbarer Nachweis)
Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leis-tung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV].
Auf gesondertes Verlangen:
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 2.000.000,00 Mio. EUR für Personen und 500.000,00 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) und 50.000,00 (Schlüsselversicherung) wird als Mindeststandard gefordert. Es ist der Nachweis zu erbrin-gen, dass die Maximierung der Ersatz-leistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Geeignete Referenzen über früher ausge-führte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in
Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen
Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise
Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
- DIN EN ISO 9001 - Zertifizierung des Betriebes
- Schulungsnachweise des Reinigungspersonales für den Bereich
Sanitärraum/WC Reinigung nicht älter als 3 Jahre
- sämtliche zur Verwendung kommenden Stoffe Prüfzeugnisse über die Reinigungsleistung und die Umweltverträglichkeit vom Hersteller oder Vertreiber
Auf gesondertes Verlangen:
- Touren - bzw. Reinigungsplan mit vorgesehnen Personal
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de