Rahmenvereinbarung über die Jahresabschlussprüfungen 2023-2027 an der Universität Bielefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 504-2023-07
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Universitätsstraße 25
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33615
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Beschaffung
E-Mail:
Telefon: +49 52110667866
Fax: +49 5211061567866
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-bielefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Jahresabschlussprüfungen 2023-2027 an der Universität Bielefeld
Die Universität Bielefeld benötigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 Abs. 6 VGV über Leistungen zur Prüfung der Jahresabschlüsse der Universität Bielefeld nebst Management Letters für die Geschäftsjahre 2023 bis längstens 2027 sowie der benötigten Beratung in Einzelfragen. Der Vertrag wird zunächst für die zu prüfenden Jahresabschlüsse 2023 und 2024 nebst Management Letters und der Beratung in Einzelfragen abgeschlossen. Optional ist die Prüfung des Migrationskonzeptes und der Datenmigration inklusive Überleitung im Rahmen der Umstellung auf S/4HANA vorgesehen. Die Vertragslaufzeit kann einmal um drei weitere Geschäftsjahre auf maximal 5 Jahre verlängert werden. Die Zuschlagerteilung hängt von der Zustimmung des Finanzausschusses (Anfang September 2023) sowie des Hochschulrates (Ende September 2023) ab. Daher kann der Zuschlag voraussichtlich erst Mitte Oktober 2023 erteilt werden.
Universität Bielefeld Universitätsstraße 25 33615 Bielefeld
Die Universität Bielefeld beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung für die Prüfung der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2023 bis 2027 nebst Management Letters und Beratung in Einzelfragen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung wird zunächst für die zu prüfende Geschäftsjahre 2023 und 2024 geschlossen.
Die Rahmenvereinbarung kann anschließend von der Universität Bielefeld einmal um drei weitere zu prüfende Geschäftsjahre nebst Management Letters und der Beratung in Einzelfragen verlängert werden, sofern die Universität Bielefeld die Rahmenvereinbarung bis spätestens am 30.09.2025 verlängert. Ein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung besteht nicht. Bitte beachten Sie: Die Ausübung der Vertragsverlängerungsoption hängt von der Zustimmung des Hochschulrates ab. Die Sitzung findet üblicherweise Ende September eines jeden Jahres statt. Vorher ist keine Ausübung der Verlängerungsoption seitens der Universität Bielefeld möglich. Insofern kann ein Verlängerungsschreiben erst kurz vor dem ursprünglichen Vertragsende erfolgen (spätestens jedoch am 30.09.2025).
Darüber hinaus behält sich die Universität Bielefeld innerhalb der maximalen Vertragslaufzeit die Option vor, die erforderliche Prüfung des Migrationskonzeptes sowie der Datenübernahmen inklusive der Überleitung auf S/4HANA vom beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmen in Anspruch zu nehmen.
Innerhalb der maximalen Vertragslaufzeit behält sich die Universität Bielefeld die Option vor, die erforderliche Prüfung des Migrationskonzeptes sowie der Datenübernahmen inklusive der Überleitung auf S/4HANA vom beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmen in Anspruch zu nehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe HLB TREUMERKUR GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Hofaue 37
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42103
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4RY1CVCD4TJ
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland