Vergabe von Verkehrsanlagenplanung sowie Objektplanung Ingenieurbauwerke für die u.a. Euskirchenerstraße Referenznummer der Bekanntmachung: M1032
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktstr. 11-15
Ort: Bad Münstereifel
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53902
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2253-505-177/186
Fax: +49 2253-505-114
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-muenstereifel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Verkehrsanlagenplanung sowie Objektplanung Ingenieurbauwerke für die u.a. Euskirchenerstraße
1. Verkehrsanlagenplanung nach HOAI § 47 LPH 1-3 sowie 5-9
Die Euskirchener Straße soll grundsätzlich unter Berücksichtigung der Verkehrsfunktion, der bisherigen Straßenquerschnitte und techn. Ausstattung sowie der techn. Regelwerke in Abhängigkeit vom Schadensausmaß wiederhergestellt und instandgesetzt werden.
2. Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI § 43 LPH 1-9
Sanierung des Kanals.
3. Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI § 43 LPH 1-9
Erneuerung der Trinkwasserleitung.
Stadt Bad Münstereifel Euskirchenerstraße 53902 Bad Münstereifel Keine
Es sind drei verschiedene Planungsleistungen notwendig.
1. Verkehrsanlagenplanung nach § 47 HOAI:
Die durch über die Euskirchener Straße geflossenen gewaltigen Wassermassen haben an der Fahrbahn, bis in die unteren Unterbauschichten, den Gehwegen, der Oberflächenentwässerung und den benachbarten Grünflächen über die gesamte Länge und Breite hinweg Schäden bewirkt. Die Schäden sind so substanziell, vielfältig, zahlreich und weisen eine solch enorme Einzeldichte auf, dass eine vollständige Wiederherstellung unumgänglich ist.
Die Euskirchener Straße soll grundsätzlich unter Berücksichtigung der Verkehrsfunktion, der bisherigen Straßenquerschnitte und techn. Ausstattung sowie der techn. Regelwerke in Abhängigkeit vom Schadensausmaß wiederhergestellt und instandgesetzt werden.
Zusätzlich müssen 2 Bushaltestellen für den öffentlichen Linienbusverkehr in der Euskirchener Straße eingerichtet werden. Des Weiteren sind die ursprüngliche Möblierung sowie Grünflächen (Pflanzbeete, Bücherschränke, Bänke, etc.) wieder herzustellen.
Der nordwestlich der Erftbrücke gelegene und ebenfalls überflutete Parkplatz soll auch wieder hergestellt werden.
Im Zuge des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes kurz ISEK für den Ortsteil Iversheim wurden im Vorfeld bereits Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt, deren Ergebnisse nach Rücksprache mit dem AG in der Planung zu berücksichtigen sind. Diese Bürgerinformationsveranstaltungen beliefen sich vor allem auf geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen, höhere Sicherheit für den Fußgänger durch Gehwegverbreiterungen, Optimierung der Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, geordnete und geeignete Parkmöglichkeiten sowie die Belange des Radverkehrs innerhalb des Planungsbereichs. Die Planung soll im Rahmen von 1-2 weiteren Bürgerinformationsveranstaltungen präsentiert werden. Die Ergebnisse hieraus sind ebenfalls nach Rücksprache mit dem Auftraggeber entsprechend zu übernehmen.
Die Gesamtausbaulänge beträgt ca. 1.110 m. Diese setzt sich zusammen aus einem Straßenabschnitt der Euskirchener Straße mit einer Länge von ca. 1000m, einem Straßenabschnitt der Straße Am Bloch, der ca. 55 m umfasst sowie einem Straßenabschnitt der Straße Wachendorfer Weg, der ca. 55 m umfasst.
Die Querschnittsbreite umfasst ca. 8-10 m.
Es erfolgt eine Stufenweise Beauftragung. Es werden zunächst nur die LPH 1-3 fest beauftragt. Die Beauftragung der LPH 5-9 ist optional.
2. Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI:
Der beschädigte Kanal ist zu sanieren.
Es erfolgt eine Stufenweise Beauftragung. Es werden zunächst nur die LPH 1-4 fest beauftragt. Die Beauftragung der LPH 5-9 ist optional.
3. Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI:
Die Trinkwasserleitung ist zu erneuern.
Es erfolgt eine Stufenweise Beauftragung. Es werden zunächst nur die LPH 1-4 fest beauftragt. Die Beauftragung der LPH 5-9 ist optional.
Verbleiben mehr Bewerber im Wettbewerb, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
- jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (netto) (Gewichtungsfaktor 15)
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Gewichtungsfaktor 15)
- Geeigneten Referenzen Bewerber (Referenzobjekte betreffend Planungsleistungen nach HOAI (Gewichtungsfaktor 70), aufgegliedert in:
- Referenzen, die Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI mit den wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-3 sowie 5-8 zum Inhalt haben (Gewichtungsfaktor 12)
- Referenzprojekte, die Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 2 Mio. Euro (Gewichtungsfaktor 12)
- Referenzprojekte, die Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI mit den wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 zum Inhalt haben (Gewichtungsfaktor 12)
- Referenzprojekte, die Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 1,2 Mio. Euro (Gewichtungsfaktor 12)
- Kumulierungskriterium, es werden Referenzen bewertet, die folgende Leistungsinhalte und -anforderungen kumulativ erfüllen:
1.
Referenzen, die Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI mit den wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-3 sowie 5-8 zum Inhalt haben.
2.
Referenzprojekte, die Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 2 Mio. Euro.
3.
Referenzprojekte, die Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI mit den wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 zum Inhalt haben.
4.
Referenzprojekte, die Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 1,2 Mio. Euro.
(Gewichtungsfaktor 22)
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlage "4-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb") je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen.
Zur stufenweisen Beauftragung siehe "Beschreibung"
Folgender Hinweis zum geschätzten Wert:
In den Vergabeunterlagen werden nur die anrechenbaren Kosten mitgeteilt. Der Gesamtwert des Verfahrens kann sich noch ändern.
Weiterer Hinweis:
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Hinweise:
Präqualifizierung:
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Eignungsleihe:
Ein Bewerber kann (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren
Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die
entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Zur Eignungsleihe ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
- Eigenerklärung des Bewerbers Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig)
Auf gesonderte Anforderung durch den AG sind einzureichen:
- Verpflichtungserklärung des Leihenden seine Kapazitäten zur Verfügung zu stellen (sofern einschlägig)
- gesonderte Eignungserklärung des Beliehenen zur Überprüfung durch den AG, ob er geeignet ist den Zweck der Beleihung durch den Bewerber zu erfüllen (Eignungskriterien gem. dieser Bekanntmachung für den beliehenen Bereich) sowie Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB ff.
Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden, die sich in der Anlage
"5 - VgV-TNW - Teilnahmeantrag" befinden. Sofern vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine
entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf
ausdrücklich hingewiesen.
Folgende Erklärungen/Nachweise sind vom Bewerber zudem mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
- Nachweis betreffend die Qualifikation des Auftragnehmers nach § 75 Abs. 1 bis Abs. 3
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig)
- Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG
Mit dem Teilnahmeantrag sind beizubringen:
- Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen:
mindestens 5,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne
erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat.
Der AG behält sich vor, vor Abschluss des Vergabeverfahrens, von dem Bieter, der für die Zuschlagserteilung vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.
- Eigenerklärung des Bewerbers über den jährlichen Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren.
Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der/die Bieter/Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Berufshaftpflichtversicherung:
mindestens 5,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen
betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung
des Bieters/ der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im
vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat.
Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre:
- mind. 700.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr
Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf
die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an.
Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers werden die Referenzkriterien, die er mit seinem Teilnahmeantrag einreicht bewertet.
Geeigneten Referenzen Bewerber (Referenzobjekte betreffend Planungsleistungen nach HOAI (Gewichtungsfaktor 70), aufgegliedert in:
- Referenzen, die Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI mit den wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-3 sowie 5-8 zum Inhalt haben (Gewichtungsfaktor 12)
- Referenzprojekte, die Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 2 Mio. Euro (Gewichtungsfaktor 12)
- Referenzprojekte, die Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI mit den wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 zum Inhalt haben (Gewichtungsfaktor 12)
- Referenzprojekte, die Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 1,2 Mio. Euro (Gewichtungsfaktor 12)
- Kumulierungskriterium, es werden Referenzen bewertet, die folgende Leistungsinhalte und -anforderungen kumulativ erfüllen:
1.
Referenzen, die Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI mit den wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-3 sowie 5-8 zum Inhalt haben.
2.
Referenzprojekte, die Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 2 Mio. Euro.
3.
Referenzprojekte, die Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI mit den wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 zum Inhalt haben.
4.
Referenzprojekte, die Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI mit anrechenbaren Kosten in Höhe von 1,2 Mio. Euro.
(Gewichtungsfaktor 22)
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der o.g. Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Für jedes Auswahlkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix (siehe Anlage "4-VgV-TNW-Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb") je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen.
Nachunternehmer:
Der Bewerber kann Nachunternehmer einsetzen. Erforderlich ist hierfür:
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
- Eignungsnachweise von Nachunternehmern (für den übernommenen Leistungsbereich) sowie deren Erklärung gem. §§ 123,124 GWB.
Bewerbergemeinschaft:
Bewerber können sich zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
- Bewerbergemeinschaftserklärung
Wettbewerbsregisterabfrage:
Der AG behält sich vor, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister für diejenigen Unternehmen, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, bei der zuständigen Stelle abzufordern. Nicht in Deutschland ansässige Unternehmen haben auf Verlangen eine gleichwertige Urkunde ihres Herkunftslandes oder, falls diese nicht verfügbar ist, eine sonstige Erklärung entsprechend den Anforderungen einzureichen.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: Mindestens 3 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen (Mindestanforderung an die Eignung)
Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75 Abs. 1 und 2
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestentlohnung (vgl. Anlage "13-VgV-ANG-
BVB Tariftreue und Mindestentlohnung").
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYQ5P
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.