1 Stück Lkw-Fahrgestell mit Abrollkipper Referenznummer der Bekanntmachung: V23/KC-F/231
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Walter-Scheel-Platz 1
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42651
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Solingen, Stadtdienst Planung, Mobilität, Denkmalpflege, Abteilung Mobilitätsmanagement, Herr Jänig
E-Mail:
Telefon: +49 2122904201
Fax: +49 212290744201
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.solingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
1 Stück Lkw-Fahrgestell mit Abrollkipper
1 Stück Lkw-Fahrgestell (mind. 18 t) mit Abrollkipper
Solingen, Kreisfreie Stadt
1 Stück Lkw-Fahrgestell (18 t) mit Abrollkipper
Lieferung unverzüglich nach Auftragserteilung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre, nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mindestens drei Referenzen für vergleichbare Fahrzeuge im kommunalen Einsatz sowie durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter - jeweils nachzuweisen durch Referenzfragebogen.
Zulassungszahlen in den letzten zwei Kalenderjahren (2021 und 2022) in der BRD in dieser Fahrzeugklasse (zGG) anzugeben. Mindestvorgabe sind 300 zugelassene Einheiten p. a.
Produktionszahlen in 2022 des angebotenen Abrollkippers – Mindestvorgabe 50 Stück.
Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG, Eigenerklärung Insolvenz, Erklärung gemäß § 22 LkSG - jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.
Gemäß VOL/B.
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Verteter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Bastionstraße 39
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 021188910
Fax: +49 021188914000
Die Stadt Solingen hat jeden nicht berücksichtigten Bewerber unverzüglich in dem jeweils ablehnenden Bescheid über die Gründe für seine Nichtberücksichtigung sowie über den Namen des ausgewählten Bewerbers zu unterrichten (§ 5 Abs. 7 CsgG). Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht vor Ablauf von zwei Wochen seit Zugang der Mitteilung gemäß Satz 1 erteilt.