Machbarkeit und Konzeption einer regionalen Bioabfallvergärung Referenznummer der Bekanntmachung: UL22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wichernstraße 10
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7311663551
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Machbarkeit und Konzeption einer regionalen Bioabfallvergärung
Ingenieurleistungen - Machbarkeit und Konzeption einer regionalen Bioabfallvergärung in der Region Donau - Iller - Oberschwaben
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Gegenstand der Ausschreibung ist die Untersuchung der Machbarkeit zur hochwertigen und regionalen Verwertung von Bio- und Grünabfällen aus den genannten Städten/Landkreisen in Form einer Bioabfallvergärung.- Im Ergebnis der Studie sollen die Städte/Landkreise in die Lage versetzt werden, eine Entscheidung für einen oder mehrere Standort(e), zu verwertende Stoffströme, Technologie, Verwertungs-pfade, Wirtschaftlichkeit und entsprechendes Betreibermodell zu fällen. Förderwürdigkeit und Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ist zu prüfen. Mit der Studie soll die Basis für eine detaillierte und fachlich kompetente Ausschreibung für die nachfolgenden Planungsschritte bzw. des Bauvorhabens geschaffen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76532
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.