Gebäude und Freifläche Pfuhl Referenznummer der Bekanntmachung: 202211_021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Am Wallgraben 135
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.terranets-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude und Freifläche Pfuhl
Die terranets bw GmbH ist ein unabhängiger Transportnetzbetreiber für Gas. Seit 1961 be-treibt das Unternehmen ein Gastransportsystem in weiten Teilen von Deutschland. Mit ih-rem rund 2.700 km langen Leitungsnetz stellt die terranets bw den diskriminierungsfreien Transport von Gas von Niedersachsen bis an den Bodensee sicher. Ihr Transportnetz baut terranets bw seit 60 Jahren kontinuierlich aus und sorgt so für Versorgungssicherheit auf höchstem Niveau. Viele Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg und Hessen sowie Teile Niedersachsens, Bayerns und der Schweiz, Vorarlberg und das Fürstentum Liechten-stein sind heute an das Leitungsnetz der terranets bw GmbH angebunden.
Neu-Ulm
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, betreibt die terranets bw GmbH in Zusammenar-beit mit der bayernets GmbH unter anderem eine Erdgas-Übergabe/Bezugsstation am Standort Neu-Ulm - Stationsbezeichnung "Steinhäule". Aufgrund notwendiger Kapazitäts-erweiterungsmaßnahmen muss die bestehende Station um einen Stationsneubau erweitert werden. Diese Station (Stationsbezeichnung "Pfuhl") soll in unmittelbarer Nähe (ca. 400m Luftlinie) errichtet und an die bestehende Station rohrleitungstechnisch angebunden wer-den.
Im Zusammenhang mit dem Neubau der Station Pfuhl schreibt die terranets bw GmbH Hochbauarbeiten, Herstellung von Freiflächen sowie Lieferung, Montage und Inbetrieb-nahme eines Hallenkrans für den Neubau einer Erdgas-Bezugsstation in einem europawei-ten Vergabeverfahren aus. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst die gen-nannten Aufgaben. Diese beinhalten unter anderem:
- Hochbauarbeiten des Stationsgebäudes
- Geländeauffüllung
- Kabelwege (Betonschächte und Schutzrohre)
- Freiflächen, Versickerungsflächen
- Geländebefestigungen und -begrünung
- Einfriedungen mit Tür- und Toranlagen
- Dokumentation
Nähere Informationen zum Auftragsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahme-wettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/ haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neuenhaus
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2) Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCA6T42
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135GWB.Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.