Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges vom Typ HLF 20 Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.06-06-23-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kirchplatz 1-3
Ort: Horstmar
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48612
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle des Kreises Steinfurt
E-Mail:
Telefon: +49 2551691290
Fax: +49 25516991290
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges vom Typ HLF 20
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges vom Typ LF 20 KatS korrigiert auf den neuen Typ Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistung als Gesamtleistung zu vergeben, wenn z.B. durch die Gewährung eines Nachlasses bei Zuschlag auf beide Lose (Los 1 und Los 2) die Gesamtleistung wirtschaftlicher ist als die einzelne Vergabe der Lose.
Fahrgestell und Aufbau
Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Horstmar - Löschzug Leer Naher Weg 6 48612 Horstmar Erfüllungsort der Leistung ist das Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Horstmar - Löschzug Leer, Naher Weg 6, D-48612 Horstmar. Der Gefahrenübergang erfolgt am Erfüllungsort nach Anlieferung des beim Auftragnehmer durch die Feuerwehr Horstmar mängelfrei abgenommenen Fahrzeugs am Erfüllungsort.
Feuerwehr-Fahrgestell mit einem feuerwehrtechnischen Aufbau einschließlich Gruppenkabine:
Die Stadt Horstmar beschafft für die Freiwillige Feuerwehr Horstmar - Löschzug Leer ein neues Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug vom Typ HLF 20.
Neben den Anforderungen nach DIN EN 1846 (Teil 1 bis 3), Entwurf DIN 14502, Teil 2 und DIN 14530, Teil 27 wird besonders auf die Nutzung eines Allradantriebes, die Wasserdurchfahrtsfähigkeit von mind. 750 mm und den Funktionserhalt des Fahrzeuges bei Flächenbränden (Schutz vor Flammen- und Wärmeeinwirkung) hingewiesen. Die Verwendung eines Fahrgestelles mit einer Gesamtmasse von 16.000 kg unter Einhaltung der Gesamthöhe von 3.450 mm ist zu beachten. Der Anbieter muss sowohl das Fahrgestell als auch den feuerwehrtechnischen Aufbau als Gesamtleistung anbieten.
Mit den Optionen sollen technische Innovationen des jeweiligen Anbieters, die bei einer zu erwartenden Lieferzeit von ca. 30 Monaten erwartet werden können, ermöglicht werden.
Beladung
Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Horstmar - Löschzug Leer Naher Weg 6 48612 Horstmar Erfüllungsort der Leistung ist das Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Horstmar - Löschzug Leer, Naher Weg 6, D-48612 Horstmar. Der Gefahrenübergang erfolgt am Erfüllungsort nach Anlieferung des beim Auftragnehmer durch die Feuerwehr Horstmar mängelfrei abgenommenen Fahrzeugs am Erfüllungsort.
feuerwehrtechnische Beladung des in Los 1 beschriebenen Fahrgestelles und Fahrzeugaufbaues
Im Los 2 sind die Anforderungen an die neu zu beschaffende feuerwehrtechnische Beladung, die auf dem HLF 20 entsprechend DIN 14530 - Teil 27 gelagert werden soll, ausgeführt. Zusätzlich sind in einem geringen Umfang feuerwehrtechnische Ausrüstungen aufgeführt, die für die weitere Ausstattung der übrigen Löschfahr-zeuge der Feuerwehr Horstmar benötigt werden.
Durch die Optionen sollen technische Innovationen des jeweiligen Anbieters, die bei einer zu erwartenden Lieferzeit von ca. 30 Monaten erwartet werden können, ermöglicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
keine
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Los 1
- Nachweis Vertragswerkstatt
- Referenzen gleichwertiger Produkte
- Nachweis einer Reaktionszeit durch einen Servicetechniker (des Aufbauherstellers) vor Ort
Los 2
- Nachweis einer Reaktionszeit durch einen Servicetechniker vor Ort
Los 1
- Nachweis Vertragswerkstatt im Umkreis von 35 km vom Standort der Feuerwehr Horstmar sowie Betriebszeiten der Vertragswerkstatt und Reaktionszeiten im Reparaturfall
- Referenzen gleichwertiger Produkte in den letzten 2 Jahren
- Nachweis einer Reaktionszeit durch einen Servicetechniker (des Aufbauherstellers) vor Ort innerhalb von 2 Arbeitstagen bezogen auf eine 5-Tage-Woche
Los 2
- Nachweis einer Reaktionszeit durch einen Servicetechniker vor Ort innerhalb von 2 Arbeitstagen bezogen auf eine 5-Tage-Woche
Los 1: Nach erteiltem Auftrag wird durch den Auftragnehmer die detaillierte Auftragsbestätigung vorgelegt. Nach Prüfung und Freigabe der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber kann 1/3 der Auftragssumme angezahlt werden.
Nach der gemeinsamen Konstruktionsbesprechung und Vorlage des durch den Auftragnehmer erstellten und durch den Auftraggeber genehmigten detaillierten Gesprächsprotokolls einschließlich der Aufbauzeichnung kann wiederum 1/3 der Auftragssumme freigegeben werden.
Für beide Anzahlungen ist die Absicherung durch eine Bankbürgschaft erforderlich. Die restliche Summe wird dann nach ordnungsgemäßer und mängelfreier Übergabe des Fahrzeuges angewiesen.
Los 2: Nach erteiltem Auftrag wird durch den Auftragnehmer die Auftragsbestätigung vorgelegt. Nach Prüfung und Freigabe der detaillierten Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber kann 1/2 der Auftragssumme angezahlt werden.
Für die Anzahlung ist die Absicherung durch eine Bankbürgschaft erforderlich. Die restliche Summe wird dann nach ordnungsgemäßer und mängelfreier Übergabe der Ware an den Auftraggeber oder Anlieferung beim Auftragnehmer von Los 1 angewiesen.
Alternativ: Soweit von diesen Teilzahlungen mit Absicherung durch Bankbürgschaften kein Gebrauch gemacht werden soll, erfolgt die komplette Zahlung zu Los 1 nach Auslieferung des funktionsfähigen und mängelfreien Fahrzeuges, zu Los 2 nach Übergabe der mängelfreien feuerwehrtechnischen Beladung.
Mit Zuschlagserteilung gilt die Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausführungsfristen entsprechend § 11 VOL/B als vereinbart.
Der Auftragnehmer hat die in diesen Vergabeunterlagen angegebenen Ausführungsfristen einzuhalten. Bei Überschreitung der Ausführungsfristen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber eine von ihm nach § 315 BGB festzusetzende Vertragsstrafe verlangen, deren Angemessenheit gerichtlich überprüft werden kann. Der Auftraggeber geht davon aus, dass für jede vollendete Woche der Verzögerung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des Wertes der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung angemessen ist, insgesamt jedoch nicht mehr als 5 % der zu erbringenden Leistung. Bei beiden Werten handelt es sich um Nettowerte. Die Vertragsstrafe wird nicht verwirkt, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann die Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung geltend machen; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens unter Anrechnung der Vertragsstrafe bleibt unberührt. Im Übrigen gelten die §§ 339 bis 345 BGB.
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum D3026
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
In dem Leistungsverzeichnis werden in einigen Positionen Leitprodukte angegeben. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Produkte dienen nur der Verdeutlichung eines Qualitätsstandards. Alle Produktangaben sind mit dem Zusatz "oder gleichwertig" versehen. Die Gleichwertigkeit ist durch den Auftragnehmer in allen Bereichen mit dem Angebot nachzuweisen. In diesem Fall ist auch eine Referenzliste über die bisher hergestellten gleichwertigen Produkte beizufügen.
Los 1
- Pos. 1.1.13: Auflistung und Erläuterungen der Maßnahmen Wasserdurchfahrtsfähigkeit
- Pos. 1.3.7: Auflistung und Erläuterungen der Maßnahmen Temperaturbeständigkeit
- ggf. Pos. 1.4.2: technische Ausführung Reifen mit Notlaufeigenschaften
- Pos. 1.9.5: Detaillierte Fahrzeugbeschreibung (einschl. Fahrgestell)
- Pos. 1.9.9: Nachweis Vertragswerkstatt im Umkreis von 35 km vom Standort der Feuerwehr Horstmar sowie Betriebszeiten der Vertragswerkstatt und Reaktionszeiten im Reparaturfall
- Pos. 1.21.4: Erläuterung der Bauart des feuerwehrtechnischen Aufbaus
- ggf. Pos.1.22.0: genaue Beschreibung des Mannschaftsraums
- ggf. Pos. 1.22.3: Beschreibung einer alternativen Lösung zur Zentralverriegelung der Mannschaftskabine
- ggf. Pos. 1.22.8: Beschreibung einer alternativen Lösung der Lagerungsmöglichkeiten
- ggf. Pos. 1.22.17: Beschreibung einer alternativen Lösung zur Zentralverriegelung der Mannschaftskabine mit direktem Anschluss an die Zentralverriegelung des Fahrerraums
- ggf. Pos. 1.23.0: Erläuterung einer Notbedienung bei pneumatisch oder elektrisch betätigten Umschaltventilen
- Pos. 1.23.3: Abbildung des möglichen Pumpenbedienfeldes oder eines gleichwertigen Referenzfahrzeuges
- Pos. 1.23.18: Erläuterung der angebotenen Leistungen der Feuerlöschkreiselpumpe
- ggf. Pos. 1.34.4: Erläuterung technische Umsetzung und Gleichwertigkeit einer Alternative zur Sondersignalanlage
- Pos. 1.35.12: Beleuchtungsstärkennachweis
- Pos. 1.38.3: Gewichtsbilanz
- Pos. 1.38.4: Energiebilanz nach E DIN 14502-2
- Pos. 1.38.16: Auflistung sonstiger Kosten
- Pos. 1.38.17: Referenzen gleichwertiger Produkte in den letzten 2 Jahren
- ggf. Pos. 1.39.1: Angaben zu Nachunternehmern
- Pos. 1.40.4: Nachweis einer Reaktionszeit durch einen Servicetechniker (des Aufbauherstellers) vor Ort innerhalb von 2 Arbeitstagen bezogen auf eine 5-Tage-Woche
Los 2
- Pos. 2.11.: Nachweis einer Reaktionszeit durch einen Servicetechniker vor Ort innerhalb von 2 Arbeitstagen bezogen auf eine 5-Tage-Woche
Die Stadt Horstmar beabsichtigt, die Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges vom Typ HLF 20 zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist
Stadt Horstmar
Kirchplatz 1-3
48612 Horstmar
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY2L622
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.