L-Bank - Europaweite Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Abfallentsorgung in zwei Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/505
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.l-bank.de
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Alexander Dörr / Melanie Hantschel
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
L-Bank - Europaweite Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Abfallentsorgung in zwei Losen
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die Abfallentsorgung. Die Leistungen werden in zwei Losen vergeben.
Abfallentsorgung von Datenschutzpapier und Elektronischen Datenträgern
Los 1: Abfallentsorgung von
- Datenschutzpapier der Sicherheitsstufe P-4 am Standort Karlsruhe, Schlossplatz 10, 12, 21 und Albert-Nestler-Straße 24-26 (ca. 88 Tonnen pro Jahr)
- Elektronische Datenträger der Sicherheitsstufen
- SSD-Festplatten - E-4
- HDD-Festplatten - H-5
- Magnetbänder - T-5
- USB-Sticks, SD-Karten - E-4
- CD, DVD, BluRay - O-4
- Handys, Smartphones - E-4
(Nur Schlossplatz) (ca. 500 Festplatten und sonstige Datenträger pro Jahr)
Hinweis: Bei den oben angegebenen Mengen handelt es sich um rein indikative Schätzwerte, die für die einzelnen Bewerber / Bieter keinen Anspruch auf bestimmte Mengen begründen. Aufgrund verschiedener Einflüsse (z.B. Home Office) sind die oben genannten Mengen variabel.
Als Mindestanforderung gilt die gesetzestreue und nachhaltige Sammlung, Beförderung, Behandlung und Verwertung sowie die Beseitigung der nicht verwertbaren Bestandteile und Rückstande sämtlicher Abfallfraktionen der L-Bank mit Ausnahme von gemischten Siedlungsabfällen am Standort Karlsruhe Schlossplatz 10, 12, 21 und sowie vereinzelter Abfälle (insb. Datenschutzpapier) in der Albert-Nestler-Straße 24-26. Die Abfallübernahme erfolgt teilweise zentralisiert in Müllräumen und teilweise in den Häusern verteilt an den Entsorgungsstellen selbst.
Es wird eine Start-Up-Phase gefordert, in welcher alle Auftrags- bzw. Auftraggeberspezifischen Anforderungen wie z.B. Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse der einzusetzenden Mitarbeiter, Einweisungen vor Ort, Vertrautmachung mit den Entsorgungswegen im Haus etc. vollzogen werden, um eine vollwertige Leistungsübernahme zum vereinbarten Leistungsbeginn sicherzustellen.
Die jeweilige Rahmenvereinbarung für die einzelnen Lose verpflichtet den Auftragnehmer zum Einsatz von für die jeweiligen Aufgabenfelder geeigneten Personen. Auf Anforderung des Auftraggebers muss der Auftragnehmer dies jederzeit nachweisen können.
Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen unterliegen bei ihrem Einsatz keinem arbeitsrechtlichen Direktionsrecht des Auftraggebers. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet. Vielmehr erbringt der Auftragnehmer die Leistungen nach dem Rahmenvertrag als selbständiges Unternehmen.
Der Vertragsschluss je Los ist bis Ende Februar 2024 vorgesehen. Der Vertrag je Los soll am 01. Mai 2024 mit einer 4-wöchigen Start-Up-Phase sowie Leistungsübernahme ab 01. Juni 2024 beginnen und hat eine Laufzeit von 24 Monaten mit zweimaliger (automatischer) optionaler Verlängerung von jeweils einem Jahr, sofern er nicht vier Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens zum 30. April 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung Los 1 beträgt bis zu bis zu [Betrag gelöscht] EUR netto für die Grundlaufzeit des Rahmenvertrags von 24 Monaten. Sofern sich der Rahmenvertrag nach Ablauf der 24 Monate automatisch verlängert, erhöht sich der Rahmen pro Jahr um [Betrag gelöscht] EUR netto, maximal auf bis zu [Betrag gelöscht] EUR netto.
Die Rahmenvereinbarung für die Lose wird jeweils mit nur einem Unternehmen abgeschlossen. Einzelaufträge werden durch den Auftraggeber auf der Grundlage und unter den Bedingungen des Rahmenvertrags vorgenommen.
Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt in deutscher Sprache.
Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Der Vertragsschluss je Los ist bis Ende Februar 2024 vorgesehen. Der Vertrag je Los soll am 01. Mai 2024 mit einer 4-wöchigen Start-Up-Phase sowie Leistungsübernahme ab 01. Juni 2024 beginnen und hat eine Laufzeit von 24 Monaten mit zweimaliger (automatischer) optionaler Verlängerung von jeweils einem Jahr, sofern er nicht vier Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens zum 30. April 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass sich je Los mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern je Los anhand der Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung erfüllen, beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, müssen die Referenzen zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") eingereicht werden.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden je Los insgesamt bis zu drei Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen erfüllen, wie folgt bewertet:
Für Los 1:
Referenz "Abfallentsorgung":
Kriterium "Aktualität"
Leistungserbringung nach 1.1.2022 20 Punkte
Leistungserbringung zw. 1.1.2020 und 31.12.2021 10 Punkte
Kriterium "Branche"
Leistungserbringung für einen öffentlichen Auftraggeber der
Branche Banken und Versicherungen 25 Punkte
sonstiger öffentlicher Auftraggeber 15 Punkte
Referenz "Entsorgung Datenschutzpapier der Sicherheitsstufe P-4":
Kriterium "Aktualität"
Leistungserbringung nach 1.1.2022 20 Punkte
Leistungserbringung zw. 1.1.2020 und 31.12.2021 10 Punkte
Kriterium "Branche"
Leistungserbringung für einen öffentlichen Auftraggeber der Branche
Banken und Versicherungen 25 Punkte
sonstiger öffentlicher Auftraggeber 15 Punkte
Kriterium "Fraktionen"
Entsorgung aller Fraktionen nach Los 1 bei einem Auftraggeber 25 Punkte
Kriterium "Menge"
Entsorgung von mehr als 100 Tonnen Datenschutzpapier der Sicherheitsstufe P-4
oder höher pro Jahr 25 Punkte
Entsorgung von mind. 80 Tonnen bis 100 Tonnen Datenschutzpapier
der Sicherheitsstufe P-4 oder höher pro Jahr 15 Punkte
Entsorgung von mind. 60 Tonnen bis 79,99 Tonnen Datenschutzpapier
der Sicherheitsstufe P-4 oder höher pro Jahr 10 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Abfallentsorung weiterer Fraktionen gem. Aufllistung am Standort Karlsruhe Schlossplatz 10, 12, 21 und (teilweise) Albert-Nestler-Straße 24-26
Los 2: Abfallentsorung weiterer Fraktionen gem. Aufllistung am Standort Karlsruhe Schlossplatz 10, 12, 21 und (teilweise) Albert-Nestler-Straße 24-26, insbesondere:
- gemischte Verpackungen (Nur Schlossplatz) (ca. 25 Tonnen pro Jahr)
- Speisereste (Nur Schlossplatz) (ca. 31 Tonnen pro Jahr)
- Fettabscheider (Nur Schlossplatz) (ca. 9 Tonnen pro Jahr)
- Benzinabscheider (Nur Schlossplatz) (ca. 4 Tonnen pro Jahr)
- Papier, Pappe und Kartonagen (ca. 4 Tonnen pro Jahr)
- Styropor (ca. 4 Tonnen pro Jahr)
- Leuchtstoffröhren (Nur Schlossplatz) (ca. 0,04 Tonnen pro Jahr)
- Batterien (Nur Schlossplatz) (ca. 0,07 Tonnen pro Jahr)
- Altglas (ca. 2,5 Tonnen pro Jahr)
- Elektroschrott ohne Datenschutzanforderungen (ca. 6 Tonnen sowie ca. 50 Monitore pro Jahr)
Hinweis: Bei den oben angegebenen Mengen handelt es sich um rein indikative Schätzwerte, die für die einzelnen Bewerber / Bieter keinen Anspruch auf bestimmte Mengen begründen. Aufgrund verschiedener Einflüsse (z.B. Home Office) sind die oben genannten Mengen variabel.
Als Mindestanforderung gilt die gesetzestreue und nachhaltige Sammlung, Beförderung, Behandlung und Verwertung sowie die Beseitigung der nicht verwertbaren Bestandteile und Rückstande sämtlicher Abfallfraktionen der L-Bank mit Ausnahme von gemischten Siedlungsabfällen am Standort Karlsruhe Schlossplatz 10, 12, 21 und sowie vereinzelter Abfälle (insb. Datenschutzpapier) in der Albert-Nestler-Straße 24-26. Die Abfallübernahme erfolgt teilweise zentralisiert in Müllräumen und teilweise in den Häusern verteilt an den Entsorgungsstellen selbst.
Es wird eine Start-Up-Phase gefordert, in welcher alle Auftrags- bzw. Auftraggeberspezifischen Anforderungen wie z.B. Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse der einzusetzenden Mitarbeiter, Einweisungen vor Ort, Vertrautmachung mit den Entsorgungswegen im Haus etc. vollzogen werden, um eine vollwertige Leistungsübernahme zum vereinbarten Leistungsbeginn sicherzustellen.
Die jeweilige Rahmenvereinbarung für die einzelnen Lose verpflichtet den Auftragnehmer zum Einsatz von für die jeweiligen Aufgabenfelder geeigneten Personen. Auf Anforderung des Auftraggebers muss der Auftragnehmer dies jederzeit nachweisen können.
Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen unterliegen bei ihrem Einsatz keinem arbeitsrechtlichen Direktionsrecht des Auftraggebers. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet. Vielmehr erbringt der Auftragnehmer die Leistungen nach dem Rahmenvertrag als selbständiges Unternehmen.
Der Vertragsschluss je Los ist bis Ende Februar 2024 vorgesehen. Der Vertrag je Los soll am 01. Mai 2024 mit einer 4-wöchigen Start-Up-Phase sowie Leistungsübernahme ab 01. Juni 2024 beginnen und hat eine Laufzeit von 24 Monaten mit zweimaliger (automatischer) optionaler Verlängerung von jeweils einem Jahr, sofern er nicht vier Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens zum 30. April 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung Los 2 beträgt bis zu [Betrag gelöscht] EUR netto für die Grundlaufzeit von 24 Monaten. Sofern sich der Rahmenvertrag nach Ablauf der 24 Monate automatisch verlängert, erhöht sich der Rahmen pro Jahr um [Betrag gelöscht] EUR netto, maximal auf bis zu [Betrag gelöscht] EUR netto.
Die Rahmenvereinbarung für die Lose wird jeweils mit nur einem Unternehmen abgeschlossen. Einzelaufträge werden durch den Auftraggeber auf der Grundlage und unter den Bedingungen des Rahmenvertrags vorgenommen.
Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt in deutscher Sprache.
Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Der Vertragsschluss je Los ist bis Ende Februar 2024 vorgesehen. Der Vertrag je Los soll am 01. Mai 2024 mit einer 4-wöchigen Start-Up-Phase sowie Leistungsübernahme ab 01. Juni 2024 beginnen und hat eine Laufzeit von 24 Monaten mit zweimaliger (automatischer) optionaler Verlängerung von jeweils einem Jahr, sofern er nicht vier Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens zum 30. April 2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass sich je Los mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern je Los anhand der Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung erfüllen, beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, müssen die Referenzen zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") eingereicht werden.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden je Los insgesamt bis zu drei Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen erfüllen, wie folgt bewertet:
Für Los 2:
Referenz "Abfallentsorgung":
Kriterium "Aktualität"
Leistungserbringung nach 1.1.2022 20 Punkte
Leistungserbringung zw. 1.1.2020 und 31.12.2021 10 Punkte
Kriterium "Branche"
Leistungserbringung für einen öffentlichen Auftraggeber der Branche Banken und
Versicherungen 25 Punkte
sonstiger öffentlicher Auftraggeber 15 Punkte
Referenz "Entsorgungsleistungen mind. 5 Fraktionen":
Kriterium "Aktualität"
Leistungserbringung nach 1.1.2022 20 Punkte
Leistungserbringung zw. 1.1.2020 und 31.12.2021 10 Punkte
Kriterium "Branche"
Leistungserbringung für einen öffentlichen Auftraggeber der
Branche Banken und Versicherungen 25 Punkte
sonstiger öffentlicher Auftraggeber 15 Punkte
Kriterium "Fraktionen"
Entsorgung aller Fraktionen nach Los 2 bei einem Auftraggeber 25 Punkte
Entsorgung der Fraktionen Speisereste, gem. Verpackungen und
drei weitere oder mehr bei einem Auftraggeber 10 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Erklärung)
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in diesem Zeitraum
(2) Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von je [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
zu (1): durchschnittlicher Jahresumsatz in den vergangenen drei Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen von mind. EUR 200.000 netto.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Folgende Unterlagen müssen mit dem Teilnahmeformular vorgelegt werden:
- gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG sowie dazugehörige Genehmigungsbescheide der jeweiligen Fraktionen
- Entsorgung der Abfälle Los 1 nach DIN-Norm 66399 und DIN EN 15713 entsprechend der definierten Sicherheitsstufe in Abhängigkeit der definierten Schutzklasse (für Los 1 | diese Vorlagepflicht entfällt bei Bewerbung auf ausschließlich Los 2)
- gültige Zertifizierung für Qualitätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO 9001
(2) Nachweis von Referenzen über vergleichbare Leistungen. Der Abschluss der Leistungserbringung muss nach dem 1. Januar 2018 erfolgt sein oder noch erfolgen.
Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten:
- Projektbezeichnung,
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Art des Auftraggebers,
- Umfang der vergleichbaren Leistungen,
- Beschreibung zur Leistungserbringung,
- Leistungszeitraum,
- losspezifische Angaben zu den entsorgten Mengen sowie den entsorgten Fraktionen
- ggf. weitere Beschreibung inkl. Bildern
Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen je Los ist nicht gewünscht.
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
Für Los 1:
- Referenz "Abfallentsorgung":
Nachweis mindestens einer Referenz über einen Rahmenvertrag oder einer Beauftragung vergleichbarer Leistungen der Abfallentsorgung bei einem Auftraggeber der Branchen Banken, Versicherungen oder öffentlicher Auftraggeber sowie
- Referenz "Entsorgung Datenschutzpapier der Klasse P-4":
Nachweis mindestens einer Referenz über die Entsorgung von mind. 50 Tonnen Datenschutzpapier der Sicherheitsstufe P-4 oder mehr pro Jahr
Für Los 2:
- Referenz "Abfallentsorgung":
Nachweis mindestens einer Referenz über einen Rahmenvertrag oder einer Beauftragung vergleichbarer Leistungen der Abfallentsorgung bei einem Auftraggeber der Branchen Banken, Versicherungen oder öffentlicher Auftraggeber sowie
- Referenz "Entsorgungsleistungen mind. 5 Fraktionen":
Nachweis mindestens einer Referenz über die Entsorgung von mind. fünf Fraktionen des Loses 2 bei einem Auftraggeber
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6T5G
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.