Entwässerung und Transport von Klärschlamm aus Schlammplätzen und Schönungsteichen 2024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kronprinzenstr. 37
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 201/178-1470
Fax: +49 201/178-1435
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwässerung und Transport von Klärschlamm aus Schlammplätzen und Schönungsteichen 2024
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Homogenisierung, Entwässerung, Verladung und Transport von Klärschlamm zur Wirbelschichtverbrennungsanlage Werdohl-Elverlingsen einschließlich der Gestellung von Maschinen, Personal und Hilfsmitteln soweit diese für die Umsetzung der o. g. Aufgaben benötigt werden.
Entwässerung und Transport von Klärschlamm aus Schlammplätzen und Schönungsteichen 2024
Lennestadt
Homogenisierung, Entwässerung, Verladung und Transport von ca. 1750 MgTM Klärschlamm aus dem Schlammplatz mit anschließendem Transport zur WFA E.
Eine Ortsbesichtigung wird empfohlen.
Entwässerung und Transport von Klärschlamm aus Schlammplätzen und Schönungsteichen 2024
Balve und Meinerzhagen
Homogenisierung, Entwässerung, Verladung und Transport von ca. 500 MgTM Klärschlamm aus den Schlammplätzen und Schönungsteichen mit anschließendem Transport zur WFA E.
Eine Ortsbesichtigung wird empfohlen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB;
Es sind die Formblätter aus den Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese sind im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Für Unterauftragnehmer sind die Erklärungen spätestens vor Auftragsvergabe einzureichen;
2. Angabe der Handelsregisternummer und Sitz des Amtsgerichts, Bieter aus dem europäischen Ausland haben vergleichbare Daten anzugeben.
3. Nachweis oder Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung. Die Versicherungssumme zur Betriebshaftpflichtversicherung beträgt je Versicherungsfall mindestens 2,5 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und/oderVermögensschäden;
4. Der Bieter hat dem Angebot einen Nachweis bzw. eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, einschließlich einer auf den Einsammlungs- und Beförderungsvorgang bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung beizufügen. Die Deckungssumme muss mindestens 50 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, bei Personenschäden mindestens 8 Mio. EUR je geschädigter Person und Schadensereignis, betragen. In den Versicherungsschutz sind auch Be- und Entladevorgänge sowie die Benutzung von Anhängern einzubeziehen;
5. Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre
6. Mindestens ein Referenzkunde ist mit Angabe innerhalb der letzten 3 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen aufzuführen;
7. Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG 8) Eine Aufstellung des firmeneigenen Fuhrparks des Bieters für den Transportauftrag bzw. der vorgesehenen Unterauftragnehmer ist dem Angebot als Anlage beizufügen;
9. Eine Aufstellung des firmeneigenen Maschinenparks des Bieters bzw. Unterauftragnehmers ist dem Angebot beizufügen;
10. Der Auftragnehmer hat dem Angebot eine Kopie der Anzeige gemäß § 53 Abs. 1 KrWG oder oder alternativ eine Transportgenehmigung zum Einsammeln und Befördern von Abfällen (gem. § 49 Abs. 1 und § 50 Abs. 2 KrW-/AbfG) beizulegen.
Der Ruhrverband ist verpflichtet, bei Aufträgen über 30 000 EUR netto für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung einen Wettbewerbsregisterauszug einzuholen. Die hierzu erforderlichen Angaben sind an entsprechender Stelle in den Vergabeunterlagen einzutragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 VgV sind Bieter bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS von der Auftragsplattform der Fa. subreport durchgeführt. Alle Vergabeunterlagen sind elektronisch bei subreport (https://www.subreport.de/E71541822) herunterzuladen. Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform unter der ELViS-ID E71541822 nur als Download zur Verfügung. Der Download der Vergabeunterlagen kann ohne vorherige Registrierung bei subreport ELViS erfolgen. Der Ruhrverband empfiehlt aber allen Bietern dringend, sich kostenfrei zu registrieren und erst anschließend die Vergabeunterlagen herunterzuladen, um an einer möglichen Bieterkommunikation teilnehmen zu können. Antworten und weitergehende Informationen des Auftraggebers auf Bieterfragen sind bei der Erstellung der Angebote zu beachten. Sie werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und somit Vertragsbestandteil.
Auskünfte im Verlauf des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ausschließlich schriftlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS erteilt. Angebote können nur elektronisch in Textform (verschlüsselt, ohne Signatur) über die Vergabeplattform ELViS abgegeben werden. Hierzu ist der Download der Vergabeunterlagen nach Registrierung zwingende Voraussetzung.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.