Greesberger Straße - SKU 2450 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000237
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ostmerheimer Str. 555
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51109
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/22127296
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.steb-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Greesberger Straße - SKU 2450
Kanalneubau Pescher Straße bis Martinusstraße
Köln
Das jetzige Abwasser-Pumpwerk Pesch an der Pescher Straße (neben dem RRB Pesch) sowie das jetzige Abwasser-Pumpwerk Esch an der Martinusstraße entwässern derzeit vom Grundsatz her noch in den vorhandenen Vorflutgraben, der an der Pescher Straße beginnt, entlang der beiden Escher Seen dann Richtung Norden abzweigt, daraufhin den Hahner Weg, die Auweilerstraße und die Martinusstraße kreuzt und bis zur Orrer Straße verläuft. An der Orrer Straße verläuft der Vorflutgraben dann Richtung Westen in Richtung Pulheim, wo er auf den letzten Stück dann verrohrt in den Kölner Randkanal mündet. Die beiden vorhandenen Pumpwerke Pesch und Esch sollen aufgegeben werden und dafür ein neues zentrales Pumpwerk Martinusstraße an der Martinusstraße errichtet werden. In diesem Zuge wird auch der vorhandene Vorflutgraben mit seiner offenen Abwasserableitung aufgegeben. Dafür wird an der Betriebsanlage Pesch (Pescher Straße) beginnend bis zum neuen Pumpwerk Martinusstraße ein neuer Zulaufkanal (Größenordnung Ei1400/2100 sowie DN 2000 bis DN 3400) errichtet. Ablaufseitig des neuen Pumpwerks Martinusstraße werden neue Druckrohrleitungen (Größenordnung 2 x DN 1200 und 2x DN 300) erstellt.
Im Rahmen dieser Ausschreibung ist der neue Zulaufkanal im Bereich Pescher Straße bis Martinusstraße auf einer Gesamtlänge von rd. 1,75 km baulich herzustellen. Das neue Pumpwerk Martinusstraße und die neuen Druckrohrleitungen ablaufseitig des Pumpwerks Martinusstraße sind in anderen Ausschreibungen erfasst.
Kanalverlegung:
ca. 959 m Stahlbetonkanal DN 3400
ca. 753 m Stahlbetonkanal Eiprofil 1400/2100
ca. 58 m Stahlbetonkanal DN 2000
Kanalschachtbauwerke:
- 1 Stück Kurvenbauwerk am RRB Pesch (S0271801), Kanalanschlüsse Bestand in Kanalstrecke DN 2000 (Pescher Straße)
- 1 Stück Anschlussbauwerk Pesch mit Überlauf (S0193474) in Ortbetonbauweise (Pescher Straße)an Übergang Kanalstrecke DN 2000 zu Ei 1400/2100 (Pescher Straße)
- 1 Stück S0193475 (Zusammenführungsschacht Kanäle DN 300 und DN 200 zu DN 400 (Pescher Straße)
- 1 Stück S0271804 (Übergangsschacht) Bestandrohr DN 300 zu neu DN 300 (Pescher Straße)
- 10 Stück Kontrollschächte im Bereich Kanalverlegung Ei 1400/2100 (Regelschächte mit geraden Durchgang und abgewinkelten Durchgang)
- 1 Stück Staubauwerk Pesch S0152966 in Ortbetonbauweise (Hahnerweg) am Übergang Kanalstrecke Ei 1400/2100 zu DN 3400
- 11 Stück Kontrollschächte im Bereich Kanalverlegung DN 3400 (Regelschächte) mit geraden Durchgang und abgewinkelten Durchgang)
- diverse Lüftungsschächte in der Rohrstrecke DN 3400, Ei1400/2100 und DN 2000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zu Leistungen die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Produktdatenblätter benannter Fabrikate
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Der Bieter übernimmt Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen auch für alle seine Nachunternehmer und Leiharbeitsunternehmen.
Nachweis zur Eignung des Unternehmens (Nachweis nach § 6a Abs. 3 Nr. 3 VOB/A) für Kanalbauarbeiten
Der Nachweis der Fachkunde gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werksleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige „Eigenüberwachung“ entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Köln
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR ,wickeln ihre Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe in digitaler Form ab. Die entsprechenden Unterlagen stehen Ihnen auf einer Vergabeplattform im Internet zur Verfügung. Näheres entnehmen Sie bitte der Homepage der StEB Köln, AöR:
http://www.steb-koeln.de/nternehmen/ausschreibungen/
oeffentliche-ausschreibungen-der-steb.jsp
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
iehe § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB:
Erhebt ein Bieter eine Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB und erhält er daraufhin eine Mitteilung der StEB Köln, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, so kann der betroffene Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Rheinland stellen.
Siehe§ 160 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 135 Abs. 2 GWB:
Will ein Bieter die Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB im Wege eines Nachprüfungsverfahrens beantragen, gilt folgendes:
Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die StEB Köln über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Haben die StEB Köln die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de