MW-Lieferung von Fortinet-Systemen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_10/0099
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eisenbahnstraße 5
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabe
E-Mail:
Telefon: +49 24214941076
Fax: +49 2421494-991509
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wver.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
MW-Lieferung von Fortinet-Systemen
Lieferung von Fortinet- Systemen
Wasserverband Eifel-Rur Eisenbahnstraße 5 52353 Düren
2 Stück Firewall-Systeme FG-600F-BDL-950-36 mit 4 Stück 10GE SFP+ transceiver module, short range (FN-TRAN-SFP+SR)
2 Stück FortiManager FC1-10-FMGVS-448-01-36
2 Stück FortiAnalyzer FC2-10-AZVMS-465-01-36
1 Stück FortiMail FC2-10-FEVVS-647-02-36 inkl. Subscription license with Bundle for FortiWeb (FC2-10-WBVMS-582-02-36)
1 Stück Sandbox FC2-10-SACLP-433-01-36 FortiSandbox Cloud 5 VMs 3-Year Cloud VM Service for FortiSandbox Cloud
1 Stück Sandbox FC1-10-SACLP-433-01-36 FortiSandbox Cloud 1 VMs 3-Year Cloud VM Service for FortiSandbox Cloud
1 Stück FC-15- CLDPS-219-02-36 FortiCloud Premium subscription
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgender Nachweis / Erklärung sind von allen Bewerbern mit dem Angebot vorzulegen:
- Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
Der vorgenannte Nachweis gilt gleichlautend für Nachunternehmer (Subunternehmer). Nachunternehmer (Subunternehmer) müssen diesen Nachweis mit dem Angebot einreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen einzureichen.
Die Angebotsöffnung erfolgt gemäß § 55 Abs. 2 VgV ohne Beteiligung von Bietern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.
3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
1. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, sowie die gewerbliche Nutzung der Vergabeunterlagen sind nicht gestattet.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen.
3. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
Bekanntmachungs-ID: CXVHYY5Y1CJRXEQS
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 221147-2889
Postanschrift: Eisenbahnstraße 5
Ort: Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 24214941155
Fax: +49 2421494-1009
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.