GU Neubau Feuer- und Rettungswache 7 und Betriebshof Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 20231011_IPM_FW7BHS_WerstenerF_Ddorf
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Henkelstraße 164
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40589
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Roland Chmielewski
E-Mail:
Telefon: +49 211-74836285
Fax: +49 211-74836101
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ipm.nrw
Postanschrift: Nollendorfstraße 61
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45472
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Projektsteuerung / Vergabe für kommunale Tochtergesellschaften
E-Mail:
Telefon: +49 151-1126456
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.xn--weisemller-feb.de
Abschnitt II: Gegenstand
GU Neubau Feuer- und Rettungswache 7 und Betriebshof Süd
Die IPM GmbH plant, den Neubau der Feuer- und Rettungswache 7 sowie des Betriebshofs Süd im Rahmen einer ganzheitlichen Vergabe schlüsselfertig errichten zu lassen. Der Leistungsumfang umfasst Planungs- und Bauleistungen für den neuen Standort auf einem unbebauten Grundstück zwischen der Werstener Friedhofstraße und der Hügelstraße in Düsseldorf.
Werstener Friedhofstraße 70-72 40591 Düsseldorf
Der zu vergebende Auftrag betrifft Planungs- und Bauleistungen für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 7 sowie des Betriebshofs Süd an der Werstener Friedhofstraße 70 - 72 in Düsseldorf. Der Auftragnehmer muss den Neubau der Feuerwehr- und Betriebshofsgebäude und die Außenanlagen errichten.
- Flächenbedarf Feuer- und Rettungswache 7: BGF ca. 8.080 m²
- Flächenbedarf Betriebshof Süd: BGF ca. 4.645 m²
- Summe Neubauten BGF: ca. 12.725 m²
Der Auftrag wird an einen Generalunternehmer vergeben, der auch die Planung ab Lph 5 übernimmt. Die Kücheneinrichtung gehört zu den Leistungen des Generalunternehmers. Vorlaufende Rodungsarbeiten, Kampfmitteluntersuchungen und Bauwasser- und Baustromanschlussarbeiten werden bauseits ausgeführt. Ebenfalls bauseits erfolgen der Verkehrswegebau im öffentlichen Straßenraum, des auf gesondertem Grundstück geplanten Parkplatzes sowie erforderliche Ersatzbaumpflanzungen.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat den Bedarf für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 7 beschlossen. Zudem sollen an diesem Standort die bisher an unterschiedlichen Standorten gelegenen Betriebshöfe zentralisiert werden.
Das Baugrundstück wird zweiseitig durch Wohnbebauung begrenzt. Im Nordwesten des Grundstücks verläuft der städtische Grünzug der Hügelstraße. Im Südwesten wird das Grundstück durch die Werstener Friedhofstraße begrenzt. Auf dem Baugrundstück befindet sich ein Hochspannungsmast, zu dem beidseitig eine jeweils 25 m breite Schutzfläche einzuhalten ist, innerhalb derer nur eine eingeschränkte Bebauung zulässig ist.
Das Grundstück wird über die bestehende Infrastruktur der Werstener Friedhofstraße erschlossen. Die Zufahrten werden ebenfalls über die vorgenannte Straße realisiert. Im Bereich südlich des Neubaus wird bauseits ein Parkplatz gem. Stellplatzverordnung angelegt. Die bestehende Feuerwehrzufahrt bleibt wie vorhanden erhalten. Die Feuerwache und der Betriebshof erhalten jeweils separate Zu- und Abfahrten für die jeweiligen Innenhöfe. Dies ist notwendig, damit die Betriebsabläufe unabhängig voneinander funktionieren und der Arbeits- und Betriebsschutz gewährleistet werden kann.
Feuer- und Rettungswache 7:
Der Neubau der Feuer- und Rettungswache 7 wird über drei Gebäudeabschnitte verfügen. Die Gebäude der Feuerwache werden zur Werstener Friedhofstraße gelegen sein, wo mit der Ausfahrtshalle parallel zur Straße ein direktes Ausrücken der Fahrzeuge ermöglicht wird. In dem als U-Form angeordneten Gebäuderiegel werden die Verwaltung, die Sozial-, Ruhe- und Sanitärräume sowie Technik- und Lagerräume, eine Waschhalle und die Ausgleichs- und Bewegungsräume vorgesehen.
Der Neubau der Feuer- und Rettungswache 7 wird folgende Kernbereiche enthalten:
- Eine Fahrzeughalle mit 18 Stellplätzen für Brandschutz- und Rettungsdienstfahrzeuge und einer Waschhalle
- Zugehörige Aufenthalts-, Sozial- und Küchenräume sowie Sanitär- und Sportbereiche für die 24 Mitarbeiter*innen des Einsatzdienstes
- Büro- und Schulungsräume für den Betrieb der Feuer- und Rettungswache
- Funktionsräume (Spindräume, Lagerbereiche, Schwarz-Weiß-Bereiche) für den Betrieb der Feuer- und Rettungswache
- Ein Werkstattbereich, betrieben durch die Mitarbeiter*innen des Einsatzdienstes, für die Prüfung, Wartung und Reparatur von Krankentragen
- Ein Werkstattbereich, betrieben durch die Mitarbeiter*innen des Einsatzdienstes, für die Prüfung, Wartung und Reparatur von tragbaren Leitern der Feuerwehr
- Funktionsbedingte Außenanlagen (Zufahrten, Alarmausfahrten, Innenhof)
Betriebshof Süd:
Die bisher an unterschiedlichen Standorten gelegenen Betriebshöfe werden an einem zentralen Standort zusammengelegt.
Der Betriebshof wird sich zum größten Teil im rückwärtigen Bereich des Grundstücks befinden. Er setzt sich aus drei größeren Gebäudeabschnitten, zwei kleinen Baukörpern und den betrieblichen Außenanlagen zusammen. Dort sind der Verwaltungstrakt, die Umkleide- und Sanitärräume sowie der große Aufenthaltsraum und die Fahrzeughalle untergebracht. Parallel zum Grünzug unter dem Bereich der Hochspannungsleitung erstreckt sich das Materiallager des Betriebshofs. Im Norden knickt dieser Gebäudeteil ab und verläuft auf einer Länge von 90 Metern parallel zur Grundstücksgrenze nach Nordwesten (Hermannstadtstraße).
Der Neubau des zentralen Betriebshofs Süd soll folgende Kernfunktionsbereiche beinhalten:
- Aufenthaltsräumlichkeiten, Küche, Sanitäreinrichtungen einschließlich WC-Anlagen, Umkleideräume mit Flächen zur Aufstellung von Doppelspinden für eine schwarz-weiß-Trennung und Duschen für die ca. 110 Beschäftigten.
- Funktionsbereiche (Lagerbereiche für Material, Pflanzenschutzmittel, Dünger, Halle und Remisen für Fahrzeuge, Maschinen und Geräte).
- Büro-, Besprechungs- und Schulungsraum einschließlich erforderlicher Funktions- bzw. Nebenräume.
- Außenbereich für die Anlage von Schüttboxen (z. B. Grünschnitt, Mutterboden, sonstiges Schüttgut), Erstellung eines Freilagers (z. B. für Baumbügel, Steine) und Containerflächen. Der Neubau des Betriebshofs Süd wird aus drei Gebäudeabschnitte sowie mehrere kleinere Baukörpern bestehen.
Um dem Ziel der Landeshauptstadt Düsseldorf bis 2035 klimaneutral zu sein Rechnung zu tragen, wurden in den frühen Planungsphasen folgende Punkte berücksichtigt:
- Sole-Wasser-Wärmepumpen zur Wärmeversorgung des Gebäudes
- Solarthermie zur Unterstützung der Heizungsanlage und zur Deckung eines Anteils der Wärme für den Warmwasserbedarf
- angestrebte DGNB-Zertifizierung: Gold und QNG-Siegel
Der Auftraggeber behält sich vor, nur die 3 am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber insbesondere die Referenzen des Bewerbers mit vergleichbaren Projekten (Planung und Bau von Gebäuden für Not- und Rettungsdienste oder Betriebshöfe sowie vergleichbaren Einrichtungen in dem hier geforderten Volumen wie z. B. Betriebsgebäude und Verwaltungsgebäude, Neubau und Umbau, Zusammenarbeit mit Inhouse-Gesellschaften der öffentlichen Hand, Tätigkeit als Generalunternehmer) berücksichtigen.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I.3) genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich.
Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123,124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind (Formblatt "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen");
b) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern et cetera.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Betriebshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist (Formblatt "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen");
c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden (Formblatt "Bewerbergemeinschaftserklärung").
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 16a EU Abs. 3 VOB/A nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht abweichend von § 16a EU Abs. 1 VOB/A kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
Formlose Eigenerklärung mit folgenden Angaben:
a) Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) mit den unter Ziffer III 1.3) b) genannten Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Formblatt "Gesamtumsätze").
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 6d EU VOB/A genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 16a EU Abs. 3 VOB/A nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht abweichend von § 16a EU Abs. 1 VOB/A kein Rechtsanspruch.
Der Bewerber sollte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) jeweils einen Mindestjahresumsatz von 40 Mio. EUR mit den unter Ziffer III 1.3) b) genannten Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind, erwirtschaftet haben. Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (Formblatt "Eigenerklärung Mitarbeiter").
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
b) Referenzen der vom Bewerber in den letzten zehn Jahren erbrachten Leistungen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind (Formblatt "Referenz"). Vergleichbar sind Neu- und Umbau von Gebäuden für Not- und Rettungsdienste oder Betriebshöfe, Betriebsgebäude und Verwaltungsgebäude. Maßgeblich für den Zeitpunkt ist die Abnahme. Der Bewerber muss entsprechende Nachweise (Abnahmeerklärungen / Abnahmebescheinigungen / Abnahmeprotokolle) auf Verlangen der Vergabestelle vorlegen. Es sollen mindestens 3 Referenzprojekte benannt werden, die den folgenden Kriterien genügen:
- mindestens ein Projekt sollte den Neubau einer Rettungswache beinhalten,
- bei einem Projekt sollte es sich um ein Betriebsgebäude handeln,
- bei einem Projekt sollte das Bauvolumen mindestens 50 Mio EUR netto (KG 200-600) betragen,
- mindestens ein Projekt sollte für eine Inhouse-Gesellschaft der öffentlichen Hand getätigt worden sein,
- ein Projekt sollte in der Rolle des Generalunternehmers ausgeführt worden sein,
- mindestens ein Projekt sollte vollständig (Lph1-9) in BIM geplant und ausgeführt worden sein.
Sofern erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der Auftraggeber auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen, die mehr als zehn Jahre zurückliegen.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Die unter den einzelnen Spiegelstrichen genannten Anforderungen sind für jede Referenz in der beizulegenden Beschreibung dezidiert zu benennen.
c) Darstellung der Fachkunde und Erfahrung des mit der Projektleitung eingesetzten Mitarbeiters. Zum Nachweis sollten die unter b) genannten Referenzen dem Projektleiter unter Nennung seiner Funktion/Stellung/ Tätigkeit im jeweiligen Projekt zugeordnet werden.
d) Nachweis über Kenntnisse des Projektteams im Zusammenhang mit der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 6d EU VOB/A genannten Voraussetzungen hingewiesen.
Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 16a EU Abs. 3 VOB/A nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht abweichend von § 16a EU Abs. 1 VOB/A kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Die Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail und Telefonnummer zu benennen.
2. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
3. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
4. Der Auftraggeber wird den Vorgaben nach § 11 EU VOB/A dadurch nachkommen, dass er auf der in Ziffer I.3) genannten Webseite zu einem späteren Zeitpunkt im Teilnahmewettbewerb den wesentlichen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere den Entwurf des Generalunternehmervertrages sowie weitere Unterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 11 EU VOB/A. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2R61V6
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3045
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.