Generalplanungsleistungen Schulgebäude Saarlandstr. Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2023_00431_ÖTVhV_ZD
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hans-Böckler-Str. 19
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2349104448
Fax: +49 234910794448
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen Schulgebäude Saarlandstr.
Generalplanungsleistungen für die energetische und brandschutztechnische Sanierung der Schulgebäude der Märkischen Schule Wattenscheid, Saarlandstr. 40-44 in 44866 Bochum
Märkische Schule Saarlandstr. 40-44 44866 Bochum
Vergabe von Generalplanungsleistungen für die brandschutztechnische und energetische Sanierung der Schulgebäude der Märkischen Schule Wattenscheid, Saarlandstr. 40-44 in 44866 Bochum
Nachfolgende Leistungen sind zu erbringen:
- Architektenleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume
Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8
- Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1-8
Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis Leistungsphase 8
- Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung
Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis Leistungsphase 6
- Leistungen nach der Baustellen-Verordnung, AHO Schriftenreihe Heft Nr. 15 (Stand März 2011)
- Leistungen der Thermischen Bauphysik, Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1)
Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis Leistungsphase 7
- Leistungen der Geotechnik (Bodenmechanik)
- Leistungen für den Brandschutz
- Leistungen Schadstoffrückbau- und Schadstoffsanierung
Schriftenreihe AHO Heft Nr. 43
sowie Leistungen der Analytik und Auswertung der Beprobung
Es ist beabsichtigt, die Maßnahme nicht in einzelnen Bauabschnitten und somit ganzheitlich durchzuführen.
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die am weiteren Ver-fahren beteiligt werden soll (3-10 Teilnehmer), wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren.
Die Prüfung erfolgt anhand der Angaben über die Referenzlage innerhalb der letzten 7 Jahren vor Bekanntmachung der erbrachten Generalplanungsleistungen. Es werden diejenigen Bewerber /Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die über ihre Referenzlage Erfahrungen mit vergleichbaren Größenordnungen und Aufgabenstellungen als Generalplaner für öffentliche Auftraggeber belegen konnten und im Vergleich zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu vergebenden Generalplanungsleistungen für die brandschutztechnische und energetische Sanierung vertragsgerecht zu erbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass Generalplanungsleistungen nicht umgesetzt sind, wenn Teilleistungen der einzelnen Leistungsphasen der jeweiligen Fachplanungen an einen Generalunternehmer oder Generalübernehmer beauftragt worden sind.
Entscheidendes Kriterium für die Auswahl derjenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe auf-gefordert werden, ist die anhand der Angaben zur Referenzlage nachgewiesene Erfahrung mit der Durchführung vergleichbarer Leistungen. Bei der Referenz Nr. 2 wird besonderes Augenmerk auf die Erfahrung mit brandschutz- und energetischen Generalplanungsleistungen gelegt. Die Bewertung der Angaben zur Referenzlage erfolgt durch ein Fachgremium mit mindestens 3 Bewerter/Innen. Die Verwendung einer Bewertungsmatrix mit einem Punktesystem ist nicht vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass
- keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2):
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
oder
10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des
Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
- mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
(1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder
kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden.
Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und
eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für die Jahre 2020-2022, getrennt nach Jahren. Der einzelne Bewerber muss einen Gesamtumsatz pro Jahr von min-destens 300.000 Euro netto nachweisen. Sofern in einer Bewerbergemeinschaft angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bewerber der Gemeinschaft einen Mindestwert von 600.000 EUR netto erreichen. In der Erklärung sind zudem die Umsatzzahlen pro Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
2. Eigenerklärung EU-Sanktionen
1. Erklärung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
2. a) Schriftlicher Nachweis der Berufsqualifikation als Dipl.-Ingenieur/in durch Kammerzulassung oder durch ein entsprechendes Diplom. Bei ausländischen Bewerbern ein Befähigungsnachweis entsprechend EG-Richtlinie 2014/24/EU. Es sind keine Nachweise von Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen einzureichen.
2. b) Der Fachplaner für die Planung Schadstoffsanierung muss die Sachkunde gem. TRGS 519 Anlage 3 und DGUV Regel 101-004 (bisher BGR 128) vorweisen können.
Hinweis:
In der 1. Stufe (Teilnahmewettbewerb) muss der Bewerber die einzelnen Fachplaner für die Fachplanungen Architektur, Statik, Technische Gebäudeausrüstung und Schadstoff-Planung mit Analytik namentlich benennen und verbindlich angeben. Die weiteren Fachplaner u.a. für SiGeKo, Brandschutz, Thermische Bauphysik und Geotechnik müssen in der 2. Stufe (nach Aufforderung zur Angebotsdarstellung) benannt werden.
3. Büroreferenzen
3.1 Büroreferenz Nr. 1 als Generalplaner für einen öffentlichen Auftraggeber
Es muss eine Büroreferenz über die in den letzten 7 Jahren erbrachten abgeschlossenen Generalplanungsleistungen für die Fachplanungen: Architektur, Statik, Technische Gebäudeausrüstung und ggfls. SiGeKo, Thermische Bauphysik, Brandschutz und Geotechnik für öffentliche Gebäude für den Bereich "Neubau/Erweiterung" mit einem Baukostenvolumen der KG 200-500 von mindestens 8,0 Mio. Euro brutto eingereicht werden. Es können mehrere Büro-Referenzen als Generalplaner abgegeben werden, wobei grundsätzlich nur die in der Nummerierung 1 vom Bieter angegebene Referenz gewertet wird.
Die Büroreferenz Nr. 1 muss mit der LPH 1 für die o.g. Generalplanungsleistungen begonnen worden sein und mit der LPH 8/9 abgeschlossen worden sein. Die Büro-Referenz Nr. 1 muss für einen öffentlichen Auftraggeber umgesetzt worden sein. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Wertung der Büro-Referenz Nr. 1 nicht erfolgen kann, wenn Teilleistungen der einzelnen Leistungsphasen der jeweiligen Fachplanungen an einen Generalunternehmer oder Generalübernehmer beauftragt wurden.
Für die Darstellung der Referenzlage ist vollständig ausgefüllt das Büro-Referenzdatenblatt Nr. 1 zu verwenden, das Ihnen auf dem Vergabemarktplatz zum Her-unterladen zur Verfügung steht und dem Teilnahmeantrag zwingend beizufügen ist.
Es handelt sich bei der Darstellung der Büro-Referenzlagen um kein Musterreferenzdaten-formblatt.
Die Büroreferenz Nr. 1 gliedert sich wie folgt:
1. Projektbezeichnung
2. Auftraggeber (Referenzgeber)
3. Ansprechpartner aktuell
4. Leistungszeitraum
5. Erbrachte Leistungen
6. Baukosten KG 200-500 (brutto)
Eine Unterschreitung des Bauvolumens ist mit dem ausgeschriebenen
Projekt nicht vergleichbar und wird nicht gewertet.
7. Anlagen (Projektbeschreibung)
3.2 Büroreferenz Nr. 2 als Generalplaner für einen öffentlichen Auftraggeber
Die 2. Büroreferenz muss in den letzten 7 Jahren erbracht und als Generalplaner abge-schlossen worden sein. Es müssen für die Fachplanungen: Architektur, Statik, Technische Gebäudeausrüstung und ggfls. SiGeKo, Thermische Bauphysik, Brandschutz mit Leistungen der Schadstoffsanierungsplanung und Analytik" bei Maßnahmen im Bereich Umbau und Sanierung im laufenden Betrieb mit einem größeren Anteil einer brandschutztechni-schen und energetischen Sanierung (Baukosten der KG 300-500 von mindestens 8,0 Mio. Euro brutto) umgesetzt worden sein.
Es können mehrere Büro-Referenzen als Generalplaner abgegeben werden, wobei grund-sätzlich nur die in der Nummerierung 1 vom Bieter angegebene Referenz gewertet wird. Die Büroreferenz Nr. 2 muss mit der LPH 1 für die o.g. Generalplanungsleistungen begonnen worden sein und mit der LPH 8/9 abgeschlossen worden sein. Die Büro-Referenz Nr. 2 muss für einen öffentlichen Auftraggeber umgesetzt worden sein. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Wertung der Büro-Referenz Nr. 2 nicht erfolgen kann, wenn Teilleistungen der einzelnen Leistungsphasen der jeweiligen Fachplanungen an einen Generalunternehmer oder Generalübernehmer beauftragt wurden.
Für die Darstellung der Referenzlage ist zwingend und vollständig das Büro-Referenzdatenblatt Nr. 2 zu verwenden, das Ihnen auf dem Vergabemarktplatz zum Her-unterladen zur Verfügung steht und dem Teilnahmeantrag beizufügen ist.
Es handelt sich bei der Darstellung der Büro-Referenzlage um kein Musterreferenzdaten-formblatt.
Die Büroreferenz Nr. 2 gliedert sich wie folgt:
1. Projektbezeichnung
2. Auftraggeber (Referenzgeber)
3. Ansprechpartner
4. Leistungszeitraum
5. Erbrachte Leistungen
6. Baukosten KG 300-500 (brutto)
Eine Unterschreitung des Bauvolumens ist mit dem ausgeschriebenen
Projekt nicht vergleichbar und wird nicht gewertet.
7. Anlagen (Projektbeschreibung)
4. Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte (Inhaber) der letzten 3 Jahre. Es müssen beim Generalplaner = Architekt Planung Gebäude und Innenräume § 33 HOAI 2021 mindestens 8 Mitarbeiter Architekten/Ingenieure (ausgenommen sind: Werkstudenten, Praktikanten, Büroassistenz, Geschäftsleitung/Geschäftsführung und Reinigungskräfte) beschäftigt sein und nachge-wiesen werden.
1. Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
2. Anhand einer Haftpflichtversicherung sind durch den Auftragnehmer (AN) mindestens folgende Deckungssummen nachzuweisen:
5,0 Mio. Euro für Personenschäden und
5,0 Mio. Euro für sonstige Schäden.
Sollte der AN eine Basisversicherung abgeschlossen haben, so ist der Versicherungsschutz oberhalb dieser Deckungssummen durch den Abschluss einer Objektversicherung oder einer Zusatzdeckung durch Abschluss einer zu seiner Basisversicherung für dieses Objekt aufbau-ende Berufshaftpflicht-Excedentenversicherung nachzuweisen.
Der Nachweis erfolgt durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder eine Erklärung, dass im Falle einer Beauftragung der Nachweis zur Haftpflichtversicherung vor Auftragserteilung vorgelegt wird.
Die Kopien müssen spätestens vor Auftragserteilung vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Ulrike Malig unter Telefon 0234 910-4448 zur Verfügung.
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 02.11.2023 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert.
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Fehlende Nachweise und Erklärungen werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
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Bei den Terminen der zweiten Stufe handelt es sich um voraussichtlich geplante Termine. Diese können im Laufe des Verfahrens noch abgeändert werden.
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Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
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Bitte reichen Sie in dieser Stufe noch keine Preisangaben ein.
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDY1BHH20RR
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).