Digitalstrategie Schulen Düsseldorf Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0735
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willi-Becker-Allee 10
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2118993820
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalstrategie Schulen Düsseldorf
Digitalstrategie für die Schulen der Landeshauptstadt Düsseldorf
Düsseldorf
Gerade angesichts des beschleunigten Ausbaus der IT-Infrastruktur während der Corona-Pandemie zeigt sich heute verstärkt die Notwendigkeit die weitere Entwicklung der schulischen IT in einer Gesamtstrategie zusammenzubinden.
Dabei soll neben dem MEP auch die vorhandene Ausstattung und vorhandene IT-Projekte Berücksichtigung finden.
Ziel des hier ausgeschriebenen Projekts ist die Erstellung der Gesamtstrategie.
Diese orientiert sich an den Kernpunkten des in 2019 durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossenen Medienentwicklungsplans (MEP) unter Berücksichtigung des aktuellen Entwicklungsstands.
Der MEP wurde in allen Punkten sehr detailliert erarbeitet. Die Schwerpunkte der Digitalstrategie sollen sich daher auf Technologie, Betrieb und Support konzentrieren. Zusätzlich sind die finanziellen Auswirkungen der Strategie, ggf. auch mit neuen Erkenntnissen gegenüber dem MEP, darzustellen.
Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in das Berufs-/Handelsregister. (Sofern für den Bieter eine Eintragung in die entsprechenden Register rechtlich nicht möglich/erforderlich ist, sind die Gründe für die fehlende Eintragungspflicht nachzuweisen.);
-Gewerbeanmeldung;
- ZV2_Eigenerklärung_Ausschlussgründe, mit folgendem Inhalt: Ich/Wir erkläre(n), dass - mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n). - gegen mich keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. - mein/unser Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmen in Frage gestellt wird).
- Erklärung über den Gesamtumsatz für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr
- Nachweis über einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 1.000.000 Euro
- Nachweis von 2 geeigneten Referenzen über vergleichbare Leistungen in den, zur Herstellung ausreichenden Wettbewerbs, letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Form einer Liste. Diese Liste muss mindestens die folgenden Punkte enthalten: Angabe des Auftragswerts, Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt/Dauer der Leistungserbringung, Umfang und Art des Liefer- bzw. Dienstleistungsauftrags und die Angabe des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Als vergleichbar gelten Leistungen, die den nachfolgend benannten Kriterien entsprechen:
-> Zwei Referenzprojekte im Bereich der MEPs, TPEKs, schulische Digitalstrategien, o.ä.
-> Der AN muss vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Schul- und Unterrichtsorganisation, schulische Lehr-/ Lernprozesse, Konzepte schulischer IT-Ausstattung sowie schulische Softwareanwendungen einschl. LMS durch die Nennung von zwei Referenzprojekten oder Eigenerklärungen nachweisen.
-> Im technologischen Bereich sind vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in den Themenfeldern IT-Architektur, Netzwerkkonzeption, Server-, Hosting und Cloud-
Konzepte, Virtualisierung, Betriebs-, Service- und Supportkonzepte und -optimierungen für große IT-Umgebungen (>80.000 Nutzerinnen und Nutzer) sowie Datenschutz und Datensicherheit notwendig. Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung.
- Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber und der Führungskräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
Grdl. vorausg. für das Strategieprojekt werden Mitarbeitende mit mind. dreijähriger Erfahrung mit Fragestellungen zur Digitalisierung des Bildungs-, insb. des Schulbereichs, dem Projektmanagement und der Stakeholder-Kommunikation im Bereich öffentlicher Auftraggeber. (Nachw.Eigenerklärung o. Referenzprojekte)
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.