BD23003 Lieferung zweier fabrikneuer Feuerwehrkräne (Bauart Mobilkräne) für die Feuerwehren Pforzheim und Karlsruhe; Farbgebung und Kennzeichnung angelehnt an DIN 14502-3
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 14-18
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/133-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Postanschrift: Habermehlstraße 77
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75172
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
BD23003 Lieferung zweier fabrikneuer Feuerwehrkräne (Bauart Mobilkräne) für die Feuerwehren Pforzheim und Karlsruhe; Farbgebung und Kennzeichnung angelehnt an DIN 14502-3
Lieferung zweier fabrikneuer Feuerwehrkräne (Bauart Mobilkräne) für die Feuerwehren Pforzheim und Karlsruhe; Farbgebung und Kennzeichnung angelehnt an DIN 14502-3
Karlsruhe
Lieferung zweier fabrikneuer Feuerwehrkräne (Bauart Mobilkräne) für die Feuerwehren Pforzheim und Karlsruhe; Farbgebung und Kennzeichnung angelehnt an DIN 14502-3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
- der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt.
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
- ggfls. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formular 235)
Folgende Normen oder Vorschriften sind bei der Leistungserbringung zu beachten:
Anerkannte Regeln der Technik, der neuste Stand der Abgasvorschriften, entsprechende DIN-Normen der Feuerwehrreihe (DIN14000-14999), falls anwendbar, insbesondere DIN EN 14502-2 oder gleichwertig, soweit nicht durch andere Forderungen unmöglich,
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland, Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE-/DIN-Normen),
Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren (GUV-V C53) Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (GUV.VD29), sonstige mitgeltende Unfallverhütungsvorschriften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E83281325.
Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Fragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über subreport/ ELViS an die ausschreibende Stelle zu richten. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über subreport/ELViS übermittelten Antworten/ Bieterinformationen.
Teilnahmeanträge und Angebote müssen ausschließlich elektronisch und verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ELViS
hochgeladen werden. Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von subreport kostenlos unter der Telefonnummer: +49 221 985 78-0.
Die Absageschreiben nach § 134 GWB werden ebenfalls über die Vergabeplattform subreport/ELViS versendet.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).