TSK23015 Mobile tourenbegleitende und stationäre Reinigung von Abfallwertstoffbehältern
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 14-18
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/133-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
TSK23015 Mobile tourenbegleitende und stationäre Reinigung von Abfallwertstoffbehältern
Die Leistung umfasst:
- die mobile tourenbegleitende Reinigung von ca. 30.000 Stück Abfallwertstoffbehälter der Bioabfallsammlung. Die Behälter sind zweimal jährlich zu reinigen. Die beiden Reinigungsdurchgänge erfolgen in der Zeit vom 8. April – 25. Oktober 2024 sowie vom 28. April - 31. Oktober 2025
- und die stationäre Reinigung von AWB aller Abfallfraktionen auf dem Betriebsgelände des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe - Anlageverbund Ost, Ochsenstraße 12, 76227 Karlsruhe. Es handelt sich hierbei um ca. 2.500 Stück Zweirad-AWB der Größen 60 l, 80 l, 120 l und 240 l sowie ca. 500 Stück Vierrad-AWB der Größen 770 l und 1.100 l.
Karlsruhe
Mobile tourenbegleitende Reinigung von Bioabfall-AWB:
Die Leistung umfasst die mobile tourenbegleitende Reinigung von ca. 30.000 Stück AWB der Bioabfallsammlung. Die Behälter sind zweimal jährlich zu reinigen.
Die beiden Reinigungsdurchgänge erfolgen in der Zeit vom 8. April – 25. Oktober 2024 sowie vom 28. April - 31. Oktober 2025.
Insgesamt sind täglich 10 Bioabfall Sammeltouren im Stadtgebiet unterwegs.
Tourenabhängig sind täglich zwischen 300 Stück und 850 Stück Bioabfall-AWB zu reinigen.
Die Spanne ist durch Feiertagswochen zu erklären. Falls ein Feiertag auf einen regulären Arbeitstag fällt, sind die Behälter dieses Tages auf die restlichen Arbeitstage der Woche verteilt zu reinigen.
Durchschnittlich sind ca. 540 Stück Bioabfall-AWB am Tag zu reinigen. Es handelt sich hierbei um AWB der Größen 60 l, 80 l, 120 l und 240 l.
Stationäre Reinigung von AWB aller Abfallfraktionen:
Die Leistung umfasst die stationäre Reinigung von AWB aller Abfallfraktionen auf dem Betriebsgelände des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe - Anlageverbund Ost, Ochsenstraße 12, 76227 Karlsruhe. Es handelt sich hierbei um ca. 2.500 Stück Zweirad-AWB der Größen 60 l, 80 l, 120 l und 240 l sowie ca. 500 Stück Vierrad-AWB der Größen 770 l und 1.100 l.
Bei den jeweils kalkulierten Mengen handelt es sich um das ermittelte durchschnittliche Aufkommen der vergangenen Jahre. Die Menge AWB unterliegen Schwankungen, auf die der AG keinen Einfluss hat, so dass Abweichungen sowohl nach oben wie auch nach unten möglich sind.
Seitens des AG werden keine Mindestmengen garantiert. Abrechnungsgrundlage sind die tatsächlich gereinigten AWB.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobile tourenbegleitende und stationäre Reinigung von Abfallwertstoffbehältern (AWB)
Postanschrift: Mühläckerstrasse 26
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71642
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).