Ökostrom Referenznummer der Bekanntmachung: SW-TUE-HOH-2/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrichstraße 21
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 7071-2973891
Fax: +49 7071-3912
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.my-stuwe.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.my-stuwe.de/unternehmen/beschaffung/
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://studierendenwerk-ulm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökostrom
Lieferung von elektrischer Energie aus 100 % Ökostrom für den Lieferzeitraum 01.01.2024 - 31.12.2024
Für das Studierendenwerk Ulm wird die Belieferung von elektrischer Energie aus 100 % Ökostrom für verschiedene Standorte ausgeschrieben.
Lieferung von elektrischer Energie aus 100 % Ökostrom an verschiedenen Standorten für den Lieferzeitraum 01.01.2024 - 31.12.2024
Abschnitt IV: Verfahren
Es erging bereits eine Vorinformation gemäß § 38 VgV zur Verkürzung der Angebotsfrist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ökostrom
Postanschrift: Braunstraße 25
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0Q6T69
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721-9268730
Fax: +49 721-9263985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).