Neubau Grundschule Blasheim - Objektplanung Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 243 2023 Lk
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Portastraße 13
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 57180724500
Fax: +49 57180730863
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Blasheim - Objektplanung Freianlagen
Gegenstand der Planung ist der Neubau der zweizügigen Grundschule Blasheim einschließlich Mensa, Lehrschwimmbecken und Turnhalle.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Beauftragung in diesem Verfahren ist die Vergabe der vollständigen Grundleistungen des Leistungsbildes Freianlagenplanung gemäß §§ 38 ff. HOAI für die Leistungs-phasen 1 bis 9.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit der Zuschlagserteilung werden die für die Fördermittelbeantragung und baufachliche Prüfung erforderlichen Leistungen bis Leistungsphase 4 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt optional durch einseitige Option zugunsten der Auftraggeberin; ein Anspruch hierauf hat der Auftragnehmer nicht. Darüber hinaus werden Besondere Leistungen in gleicher Weise optional beauftragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514410
Fax: +49 254112525
Es kann Nachprüfungsantrag gestellt werden. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.