Vorplatz + Wirtschaftshof Bad - Ausstattung Mobilstationen / Neubau Kombibad Wesel Referenznummer der Bekanntmachung: VE 511.04 / WKB
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Emmericher Str. 11-29 u. Klever-Tor-Platz 1
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46485
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Martin Christoph
E-Mail:
Telefon: +49 281-9660-414
Fax: +49 281-65074
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baeder-wesel.de
Postanschrift: Beckheide 1
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33689
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Alexandra Sandow
E-Mail:
Telefon: +49 5205879550
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.constrata.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vorplatz + Wirtschaftshof Bad - Ausstattung Mobilstationen / Neubau Kombibad Wesel
Der Bauherr beabsichtig auf dem Gelände des aktuellen Freibades ein neues Kombibad zu errichten.
Herstellung von Wege- und Platzflächen in Pflasterbau,
Herstellung von Parkplätzen als Kiesbelag,
Herstellung von Fahrradstellplätzen als wassergebundene Wegedecke,
Einbau von Fahrradständern, Pflanzarbeiten und Rasenansaaten
Einbau von Buswartehallen, Fahrradeinhausungen und Informationssystemen
Neubau Kombibad Wesel Rheinpromenade 1 46487 Wesel
Erdbau: ca. 2.000 m³
Pflasterbau: ca. 1.350 m²
Wassergebundene Decken: ca. 700 m²
Stellplätze mit Kieswaben: ca. 300 m²
Entwässerungsleitungen Freispiegel: ca. 200 m
Stahlbeton-Winkelstützmauern: ca. 40 m.
Fahrrad-Sammelgaragen: 3 Stück
Buswartehäuser: 4 Stück
Infomationselemente gem. mobil.nrw: ca. 8 Stück
Fahrrad-Standbügel: ca. 108 Stück
Diverse Ausstattungsgegenstände
Poller- und Bodeneinbauleuchten: ca. 21 Stück
Rasenbau: ca. 1.000 m²
Pflanzflächen: ca. 400 m²
Dieser Auftrag wird gemeinschaftlich vergeben von:
Städtische Bäder Wesel GmbH
Emmericher Str. 11-29
46485 Wesel
sowie
Stadt Wesel
Klever-Tor-Platz 1
46485 Wesel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle die Gewerbeanmeldung, die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Sofern es sich bei dem Bieter um eine juristischen Person, eine oHG oder KG handelt, ist außerdem ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nach § 6a EU VOB/A folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit dem Angebot nachzuweisen,
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
- Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger,
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
Der Eignungsnachweis kann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.
Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nach § 6a EU VOB/A folgende Anforderungen zu erfüllen:
- durchschnittliche Mitarbeiterzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung),
- Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Eigenerklärung).
Der Eignungsnachweis kann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Erklärung über die Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vorzulegen (VHB-Formular 234).
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y626T6Y
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 221-14472889
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.