NF R5 VE421 - Heizung-/Kältetechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 068-2023-16
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Universitätsstraße 25
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33615
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Beschaffung
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-bielefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
NF R5 VE421 - Heizung-/Kältetechnik
VE421 - Heizung-/Kältetechnik für den Neubau des Gebäudes R.5 für die medizinische Fakultät der Universität Bielefeld
Universität Bielefeld Universitätsstraße 25 33615 Bielefeld Gelände auf dem Campus der Universität Bielefeld
Auf dem Universitätscampus Bielefeld findet die bauliche Realisierung der neu gegründeten medizinischen
Fakultät statt. Das neu zu planende medizinisches Forschungsgebäude R. 5 ist eines
der Gebäude, die auf dem Medizincampus errichtet werden. Der Neubau soll bis zum 2. Quartal 2024
fertiggestellt sein. In dem Gebäude sollen Büroflächen, Praktikumslabore der Chemie und Biologie, Laboratorien
Biologie , Seminarräume , Skills Lab und ein Gastronomiebereich untergebracht werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die VE421 - Heizung/Kältetechnik u.a.:
Heizung:
Kompakt-Fernwärmestation ca. 1 MW Leistung
ca. 5 km Kupferrohrleitung
ca. 0,75 km Stahlrohrleitung
Wartungsverträge 4 Jahre
Kälte:
2x Luftgekühlter Kaltwassersatz ca. 450 kW
ca. 1 km Kupferrohrleitung
ca. 1,7 km Stahlrohrleitung
Wartungsverträge 4 Jahre
Wartungsarbeiten
Des Weitern sind die Wartungsarbeiten - Wartungsverträge über 4 Jahre- für die zu errichtenden Anlagen Bestandteil des Vergabeverfahrens.
Weiteres entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4RY1CXVMGNQ
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.