Pentesting von Anwendungen im Gesundheitswesen Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 21.27 - 1565/23/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22899610-2954
Fax: +49 22899610-1610
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pentesting von Anwendungen im Gesundheitswesen
Pentesting von Anwendungen im Gesundheitswesen
Gegenstand der im vorliegenden Verfahren ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist die Unterstützung bei der Sicherheitsüberprüfung von IT-Produkten aus dem Anwendungsbereich des Gesundheitswesens für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 2.080.672,- Euro abgerufen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Anlage 'Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Der Bieter hat hierfür eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen. Der Jahresumsatz des Unternehmens für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im für die Ausschreibung relevanten Geschäftszweig muss mindestens 2.000.000 Euro pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften muss die Summe aller beteiligter Unternehmen diesen
Mindestumsatz aufweisen (vgl. Kriterium AE.1).
Die Anzahl der festangestellten Personen im für die Ausschreibung relevanten Tätigkeitsbereich für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mind. 5 Personen pro Jahr betragen (vgl. Kriterium AE.2).
Mindestens zwei Referenzen mit vergleichbarem Umfang und Leistungsinhalt sind vollständig zu beschreiben. Die Referenzen haben jeweils einen vergleichbaren Umfang, wenn mindestens 24 Projektmonate Leistungen im Bereich Prüfung von IT-Systemen im Gesundheitswesen erbracht wurden. Die Referenzen haben einen vergleichbaren Inhalt, wenn alle nachfolgenden Leistungsbestandteile nachgewiesen wurden:
# Testen von Medizinprodukten
# Mobile-App-Testings
# Web-Testings
# Testen von Backend-Systemen
Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen und die Leistungen ab Januar 2016 erbracht worden sein. Bei allen Referenzen ist ein Ansprechpartner beim Referenzkunden zu benennen (vgl. Kriterium AE.4).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen:
'Ausschlussgründe' und 'Sanktionen Russland'. Vor der Auftragsvergabe werden von der Vergabestelle Abfragen aus dem Gewerbezentralregister und dem bundesweiten Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG durchgeführt. Für einen Zuschlag kommt ein Bieter nur in Frage, wenn keine auftragsverhindernden Eintragungen vorliegen. Weiterhin sind die Erklärungen 'Auftragsvergabe' und 'soziale Nachhaltigkeit von IT' vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.