VgV Landschaftsplaner | Generalsanierung Hohenstaufen-Gymnasium Göppingen Referenznummer der Bekanntmachung: SGOEP-2023-0078 / L-358
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptsraße 1
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 70333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Städtische Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 7161650-3910
Fax: +49 7161650-3909
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.goeppingen.de/start.html
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Landschaftsplaner | Generalsanierung Hohenstaufen-Gymnasium Göppingen
Landschaftsplanung
In einem EU-weiten Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb sucht das Referat Hochbau ein leistungsfähiges Büro für das Leistungsbild Freianlagenplanung für die LPH 1 - 9 für die Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums.
Die Baumaßnahme besteht aus der Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums und der Errichtung bzw. dem Abbau einer Interimsschule auf dem Sporthartplatz.
Die Generalsanierung des Schulgebäudes soll in zwei Bauabschnitten wie unten beschrieben, durchgeführt werden:
Bauabschnitt 1:
Generalsanierung Haupt- und Nordtrakt: geplant von September 2024 bis einschließlich Juli 2025
Bauabschnitt 2:
Generalsanierung Fachklassentrakt: geplant von Oktober 2025 bis einschließlich Juli 2026
Abbau der Interimsschule:
ab August 2026. Nach dem Abbau ist der Hartsportplatz und die dazugehörigen Freianlagen
zu erneuern. Der Zeitplan ist vom Planungsbüro um die Arbeiten an den Freianlagen zu ergänzen.
Die Kosten für die Generalsanierung des Gymnasiums werden auf 34,36 Mio € brutto (KG 300-700) für die Sanierung und auf 3,8 Mio € brutto (KG 300-700) für die benötigte Interimsschule geschätzt. Die anrechenbaren Kosten (KG 500) werden auf ca. 1,34 Mio € netto geschätzt.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Die Freianlagen bestehen aus den folgenden Teilbereichen:
A Hauptzugang (Nord-West) ca. 600 m²
davon befestigt ca. 235 m²
unbefestigt ca. 365 m²
B Freianlagen Süd-West ca. 270 m²
davon befestigt ca. 70 m²
unbefestigt ca. 200 m²
C Innenhof ca. 1430 m²
davon befestigt ca. 1365 m²
unbefestigt ca. 65 m²
D Freianlagen Nord ca. 780 m²
davon befestigt ca. 660 m²
unbefestigt ca. 120 m²
E Freianlagen Süd ca. 380 m²
davon befestigt ca. 70 m²
unbefestigt ca. 310 m²
F Sorthartplatz ca. 2400 m²
davon befestigt ca. 2400 m²
Summe ca. 5860 m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
. Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
. Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
. Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
. Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
. Eigenerklärung "Verbot Beteiligung russischer Unternehmen" nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
. Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber*innen/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber*innen/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer*innen selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann die Bewerberin/ den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei
Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Jede*r Bewerber*in und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jede*r Nachunternehmer*in im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2020, 2021, 2022 und über die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter/innen für entsprechende Dienstleistungen in den Jahren 2020, 2021 und 2022.
Es können bis zu 3 Referenzen in den Jahren 2012-2022 angegeben werden, wobei 2 Referenzen als Mindesteignungskriterium angegeben werden müssen:
Referenz 1 (zwingend)
Nachweis der Freianlagenplanung gem. HOAI eines realisierten, vergleichbaren Projekts zum Thema Neubau/ Sanierung / Umbau eines Schulgebäudes o.glw.
Leistungen der Freianlagenplanung, vom Bewerber erbracht.
Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau einer Schule, Umbau oder Sanierung wird höher bepunktet.
ca. 5860 m² Freianlagenfläche, anrechenbare Kosten ca. 1,34 mio. EUR netto, Leistungszeitraum: 2012-2022
Mindestanforderungen
- Nachweis der Freianlagenplanung eines vergleichbaren, realisierten Projekts zum Thema Schulbau
- Kosten Freianlagen min. 450.000 € netto (anrechenbare Kosten)
- Leistungszeitraum 2012 - 2022, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2- 8) im Unternehmen des Bewerbers.
Referenz 2 (zwingend)
Nachweis der Freianlagenplanung gem. HOAI eines realisierten, vergleichbaren Projekts zum Thema Bauen im Bestand / Denkmalschutz.
Leistungen der Freianlagenplanung, vom Bewerber erbracht. Kriterien der Vergleichbarkeit: Denkmalschutz oder Bauen im Bestand, Denkmalschutz und
Schulgebäude wird höher bepunktet. ca. 5860 m² Freianlagenfläche, anrechenbare Kosten ca. 1,34 mio. EUR netto, Leistungszeitraum: 2012-2022, öffentlicher Auftraggeber
Mindestanforderungen
- Nachweis der Freianlagenplanung eines vergleichbaren, realisierten Projekts zum Thema Denkmalschutz / Bauen im Bestand.
- Kosten Freianlagen min. 450.000 € netto (anrechenbare Kosten)
- Leistungszeitraum 2012 - 2022, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2- 8) im Unternehmen des Bewerbers.
Referenz 3 (optional)
Nachweis der Freianlagenplanung gem. HOAI eines realisierten Projekts, qualitativ hochwertiger Architektur (Freianlagen) oder eines denkmalgeschützten Gebäudes
Leistungen der Freianlagenplanung, vom Bewerber erbracht.
Kriterien der Vergleichbarkeit: Nachweis eines realisierten Projekts mit qualitativ hochwertiger Architektur (Freianlagen) oder eines Denkmalgeschützten Gebäudes. Nachweis der Hochwertigkeit über Auszeichnung oder Wettbewerbserfolg o.glw.
Mindestanforderungen
- Nachweis der Freianlagenplanung eines realisierten Projekts qualitativ hochwertig oder denkmalgeschützt.
- Kosten Freianlagen min. 250.000 € netto (anrechenbare Kosten)
- Leistungszeitraum 2012 - 2022, fertiggestellt
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2- 8) im Unternehmen des Bewerbers.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter*in. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigte*r Vertreter*in benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jede*n Bewerber*in / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jede*n Nachunternehmer*in muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 22.01.2024 statt.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter*innen über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn die Antragstellerin / der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn die Antragstellerin / der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin / des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).