Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg; Fachplanung Technische Ausrüstung
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 2
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59759
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg; Fachplanung Technische Ausrüstung
Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg; Fachplanung Technische Ausrüstung
Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg
Die Stadt Arnsberg beabsichtigt die Sanierung des Rathauses Arnsberg (Baujahr 1965-68); NF ca. 6.900 m². Schwerpunkte sind dabei die energetische Sanierung, die Fassadengestaltung, die Ausbildung der Besucherzonen, eine Neugestaltung der Bürolandschaft sowie die Herstellung von Barrierefreiheit. Die
Belange des nachhaltigen Bauens erfahren besondere Berücksichtigung. Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sollen -stufenweise- die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 53 HOAI) für die Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 vergeben werden. Die
Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Gebäude und Freianlagen sind derzeit Gegenstand eines Planungswettbewerbs nach RPW 2013, an den sich Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern anschließen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Sanierung Rathaus Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg; Fachplanung Technische Ausrüstung
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251-4112165
Siehe § 160 III GWB
- unverzüglich gegenüber der Stadt Arnsberg nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Arnsberg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;
siehe § 135 II GWB;
- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sollen -stufenweise- die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 53 HOAI) für die Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 vergeben werden. Die Objektplanungsleistungen zu den Leistungsbildern Gebäude und Freianlagen sind
derzeit Gegenstand eines Planungswettbewerbs nach RPW 2013, an den sich Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern anschließen werden. Die ehemals selbstständige Stadt Neheim-Hüsten hat von 1965 bis 1968 ein neues Rathaus errichtet, das an der Nahtstelle zwischen den beiden Stadtteilen Neheim und Hüsten zusammen mit dem Bahnhof, dem Schulzentrum und weiteren geplanten, aber nie realisierten Einrichtungen ein neues Stadtzentrum bilden sollte.
Seit dem Zusammenschluss von Neheim-Hüsten, Arnsberg und 12 weiteren Gemeinden im Zuge der 1975 erfolgten kommunalen Neugliederung stellt das Gebäude den zentralen Verwaltungssitz der Stadt Arnsberg dar, an dem ca. 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten. Nach 50 Nutzungsjahren bedarf das aus
einem BüroHochtrakt und einem Flachtrakt bestehende Gebäude nun einer grundlegenden Sanierung. Insbesondere der Energieverbrauch und die Barrierefreiheit entsprechen nicht mehr aktuellen und zukünftigen Anforderungen. Auch die Arbeitsplatz- und Aufenthaltsbedingungen für Beschäftigte und Besucher sollen durch
eine Optimierung der räumlichen Qualitäten verbessert werden. Darüber hinaus soll sich das unmittelbar an der Ruhr liegende Rathaus künftig verstärkt der Stadt und ihren Bürgern öffnen – zum einen durch die Nutzung von freien Flächenpotenzialen im Gebäude für soziale und kulturelle Gruppen und Vereine, zum anderen
durch eine Aufwertung des Freiraumes mit besserer funktionaler Einbindung in den umliegenden Stadtraum. Diese Maßnahmen sind in die Zielstellungen des integrierten Handlungskonzeptes für das Stadtumbaugebiet Hüsten eingebunden. Basierend auf ihrem Engagement für eine umweltbewusste und nachhaltige Stadt und im
Bewusstsein ihrer baukulturellen Verantwortung zur Profilierung von Stadt und Region lobte die Stadt Arnsberg aktuell für die beschriebene Aufgabe einen interdisziplinären Realisierungswettbewerb aus.
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Land: Deutschland
-Wiederholungsleistungen der LPH 1 und 2 der Anlagengruppen 1 bis 5
-nutzungsspezifische Ausstattung - Küchentechnik - Anlagengruppe 7 der LPH 1 bis 3
-dezentrale Rechenzentren "Am Hüttengraben 31" und Hüttenstraße 19"
-Mehraufwand Variantenbetrachtung/Erläuterung Vorplanung
-Überarbeitung und Vorplanung aufgrund des Raumprogramms im UG/Flachtrakt
-Leerrohrplanung
-TÜV-Anforderungen RDA
-Leerrohrplanung-2
-Planung Fundamenterder im Hochtrakt
-Leerrohrplanung und Überwachung der Umsetzung der Leerrohrplanung
Die bereits beauftragte Nachtragsleistung der Leerrohrplanung war aufgrund der Randbedingungen wie z.B. statische Anforderungen aufwendiger als vorhergesehen. Aus dem Grund muss ein weiterer Nachtrag beauftragt werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich. Dies würde zu einem erheblichen Koordinierungsbedarf bzw. zu Doppelarbeiten führen, da die Planungen des Auftragnehmers in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber erstellt und jeweils fortgeschrieben werden. Diese umfangreichen Vorkenntnisse des Bauvorhabens, die im Laufe der Zeit erworben werden, müssten bei einer Ausschreibung der zusätzlichen Leistungen neu vermittelt werden, was zu Verzögerungen und damit zu finanziellen Nachteilen führen würde.