S21, PFA1.3a, Prüfsachverständiger Löschwasser Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI68849
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Catalbas, Hamit
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PFA1.3a, Prüfsachverständiger Löschwasser
S21, PFA1.3a, Prüfsachverständiger Löschwasser
Stuttgart
Beauftragt wird die Planprüfung der AP der Löschwasserversorgung der Station Stuttgart
Flughafen Fernbahnhof und des Fernbahntunnels Stuttgart Flughafen (Fernbahntunnel Stg
Flughafen). Darüber hinaus sind die fachliche Begleitung der Erstellung der Werk- und
Montageplanung durch den AN Bau sowie die Koordination der Schnittstellen zur Planung
BMA (Brandfallsteuermatrix) und Objektplanung Leistungsgegenstand. Dabei liegt der Fokus
auf der technischen Umsetzbarkeit.
Die zu prüfende AP beinhaltet u.a. Rohrnetzberechnungen sowie Ausführungsunterlagen für
Armaturen, Pumpen bzw. alle erforderlichen Komponenten einer funktionsfähigen
Löschwasserversorgung.
Die Prüfung der AP erfolgt digital in EPLASS.
Die Prüfung der Werk- und Montageplanung erfolgt digital in der Software Dalux am 3DModell.
Dazu stellt der AG einen Zugang zur Verfügung.
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der "Transeuropäischen Netze" (TEN) "Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava", hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.