Gewinnung und Analyse von Bodenproben von Walduntersuchungsflächen in Baden-Württemberg Referenznummer der Bekanntmachung: 446-1588-2-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wonnhaldestr.4
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 76140180
Fax: +49 7614018322
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fva-bw.de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Gewinnung und Analyse von Bodenproben von Walduntersuchungsflächen in Baden-Württemberg
Ausgeschrieben werden zwei Werkverträge von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg, Abteilung Boden und Umwelt:
- Los 1: Gewinnung von Bodenproben und vereinfachte Bodenansprache auf zwischen 80 und 120 Walduntersuchungsflächen in Baden-Württemberg
- Los 2: Bodenphysikalische und bodenchemische Analysen an zwischen 80 und 120 gewonnenen Bodenproben
Im Los 1 sollen auf maximal 120 Untersuchungsflächen, die repräsentativ auf die Waldflächen Baden-Württembergs verteilt sind, auf jeweils vier Probeflächen Bodenproben für eine anschließende chemische und physikalische Analyse gewonnen werden. Anhand der Bodenkerne soll zudem für jede Probefläche eine vereinfachte Bodenansprache gemäß der Arbeitsanleitung für die dritte Bodenzustandserhebung im Wald (BZE III) durchgeführt werden. Es sind maximal 120 Flächen aufzunehmen, vorbehaltlich dessen, dass diese zum Zeitpunkt der Ausschreibung theoretisch angedachten Flächen auch alle eingerichtet werden. Die Zahl der tatsächlich aufzunehmenden Flächen kann um bis zu 40 Flächen geringer sein. Die Anzahl der aufzunehmenden Flächen liegt also zwischen 80 und 120 Flächen.
Im Los 2 sollen an den im Los 1 gewonnenen Bodenproben dann bodenchemische und -physikalische Analysen entsprechend dem Handbuch Forstliche Analytik (HFA) erfolgen.
Einzelheiten ergeben sich aus den Angaben zu Los 1 und Los 2 in der Leistungsbeschreibung.
Ausführungszeitraum
Los 1: 01.03.2024 bis 31.10.2024
Los 2: 01.03.2024 bis 31.12.2024
Los 1: Gewinnung von Bodenproben und vereinfachte Bodenansprache auf zwischen 80 und 120 Walduntersuchungsflächen in Baden-Württemberg
Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg Wonnhaldestraße 4 79100 Freiburg
Im Los 1 sollen auf maximal 120 Untersuchungsflächen, die repräsentativ auf die Waldflä-chen Baden-Württembergs verteilt sind, auf jeweils vier Probeflächen Bodenproben für eine anschließende chemische und physikalische Analyse gewonnen werden. Anhand der Bodenkerne soll zudem für jede Probefläche eine vereinfachte Bodenansprache gemäß der Arbeitsanleitung für die dritte Bodenzustandserhebung im Wald (BZE III) durchgeführt werden.
Es sind maximal 120 Flächen aufzunehmen, vorbehaltlich dessen, dass diese zum Zeitpunkt der Ausschreibung theoretisch angedachten Flächen auch alle eingerichtet werden. Die Zahl der tatsächlich aufzunehmenden Flächen kann um bis zu 40 Flächen geringer sein. Die Anzahl der aufzunehmenden Flächen liegt also zwischen 80 und 120 Flächen.
Bodenphysikalische und bodenchemische Analysen an zwischen 80 und 120 gewonnenen Bodenproben
Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg Wonnhaldestraße 4 79100 Freiburg
Im Los 2 sollen an den im Los 1 gewonnenen Bodenproben dann bodenchemische und -physikalische Analysen entsprechend dem Handbuch Forstliche Analytik (HFA) erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für Los 1 und 2:
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen in der Anlage "Eignungsnachweise"
Los 2: Das zuständige Labor muss im Besitz einer aktuellen Akkreditierung nach DIN EN ISO / IEC 17025 sein. Dies ist durch eine entsprechende Urkunde (in Kopie) nachzuweisen.
Für Los 1 und Los 2:
Erklärung zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung über Sach-, Personen- und Vermögensschäden
Los 1: Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens zwei vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten fünf Jahren nachzuweisen.
Los 2: Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens zwei vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten fünf Jahren nachzuweisen.
Los 1:
Es bestehen die folgenden Mindestanforderungen:
- Es sind mindestens zwei Referenzaufträge vorzuweisen, die die Gewinnung von mindestens 40 Bodenproben aus dem Wald zur anschließenden bodenchemischen und bodenphysikalischen Analyse im Rahmen eines wissenschaftlichen Forschungsprojekts o.ä. basierend auf der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA 5) umfasst haben.
- Zudem sind mindestens zwei Referenzaufträge vorzuweisen, in denen an mindestens 40 Waldstandorten eine vereinfachte Bodenansprache gemäß der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA 5) durchgeführt wurde, die vergleichbar mit denen der Leistungsbeschreibung sind (Bodenhorizonte, Bodenarten, Humusgehalte, Steingehalte (> 2 mm), Kalkspiegel, Bodentyp und Humusform).
- Jeder Referenzauftrag muss mindestens eine der Mindestanforderungen erfüllen.
- Der Bieter kann die Erfüllung der o.g. Mindestanforderungen kombiniert in jeweils einem Referenzauftrag nachweisen. Beispielsweise kann Referenzauftrag 1 die Gewinnung von mindestens 40 Bodenproben aus dem Wald zur anschließenden bodenchemischen und bodenphysikalischen Analyse im Rahmen eines wissenschaftlichen Forschungsprojekts o.ä. basierend auf der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA 5) und eine vereinfachte Bodenansprache an mindestens 40 Waldstandorten gemäß der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA 5), die vergleichbar mit denen der Leistungsbeschreibung sind (Bodenhorizonte, Bodenarten, Humusgehalte, Steingehalte (> 2 mm), Kalkspiegel, Bodentyp und Humusform) umfasst haben, In jedem Fall müssen durch die mindestens zwei Referenzaufträge insgesamt die o.g. Mindestanforderungen erfüllt werden.
- Wenn der Bieter die Erfüllung der Mindestanforderungen nicht wie dargestellt kombiniert nachweist, muss er vier Referenzaufträge vorlegen (Bsp.: Referenzauftrag 1 und 2 über die die Gewinnung von mindestens 40 Bodenproben aus dem Wald zur anschließenden bodenchemischen und boden-physikalischen Analyse im Rahmen eines wissenschaftlichen Forschungsprojekts o.ä. basierend auf der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA 5), Referenzauftrag 3 und 4 über die vereinfachte Bodenansprache an mindestens 40 Waldstandorten gemäß der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA 5), die vergleichbar mit denen der Leistungsbeschreibung sind (Bodenhorizonte, Bodenarten, Humusgehalte, Steingehalte (> 2 mm), Kalkspiegel, Boden-typ und Humusform).
- Beabsichtigt der Bieter den Einsatz eines Nachunternehmers im Rahmen der Auftragsausführung, muss dieser Nachunternehmer zusätzlich zu den Referenzen des Bieters selbst mindestens eine eigene Referenz nachweisen, die die o.g. Mindestanforderungen erfüllt. Der Auftraggeber wird den Bieter vor Zuschlagserteilung auffordern, dies entsprechend nachzuweisen.
Los 2:
Es bestehen die folgenden Mindestanforderungen:
- Jeder der zwei Referenzaufträge muss die bodenphysikalische und bodenchemische Analyse von mindestens 100 Bodenproben im Rahmen eines wissenschaftlichen Forschungsprojekts o.ä. umfasst haben, die vergleichbar mit denen der Leistungsbeschreibung sind;
- Mindestens einer der beiden Referenzaufträge muss die bodenphysikalische und bodenchemische Analyse von Bodenproben aus dem Wald ent-sprechend der HFA Handbuch Forstliche Analytik umfasst haben.
- Durch die vorgelegten Referenzen müssen die o.g. Mindestanforderungen insgesamt erfüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise
- Anlage Angebotsschreiben (ausgefüllt und in Textform, § 126b BGB)
Das Angebotsschreiben ist auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur
einmal abzugeben. Im Angebotsschreiben muss der Bieter angeben, für welche Lose er
ein Angebot abgibt.
- Anlage Leistungsbeschreibung_Preisblatt Los 1 und / oder Los 2 (vollständig ausgefüllt)
Die jeweilige Anlage Leistungsbeschreibung_Preisblatt ist für jedes Los, auf das der Bieter ein Angebot abgibt, gesondert abzugeben.
- Anlage Eignungsnachweise je Los, auf das ein Angebot abgegeben wird (vollständig
ausgefüllt)
Im Los 2 muss der Bieter mit dem Angebot nachweisen, dass das Labor im Besitz einer
aktuellen Akkreditierung nach DIN EN ISO / IEC 17025 ist (In Kopie mit dem Angebot).
- Anlage Verpflichtungserklärung AentG
Die Anlage Verpflichtungserklärung AentG ist auch bei einer Angebotsabgabe auf
mehrere Lose nur einmal abzugeben.
- Anlage Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
Die Anlage Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt ist auch bei einer
Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal abzugeben.
- Eigenerklärung Russland-Sanktionen
Die Anlage Eigeneklärung Russland-Sanktionen ist auch bei einer Angebotsabgabe auf
mehrere Lose nur einmal abzugeben.
- Ggf.: Anlage Bietergemeinschaft (nur dann, wenn das Angebot als Bietergemeinschaft
abgegeben wird)
Die Anlage Bietergemeinschaft ist (wenn das Angebot als Bietergemeinschaft
abgegeben werden soll) auch bei einer Angebotsabgabe auf mehrere Lose nur einmal
abzugeben.
- Beim Einsatz von anderen Unternehmen / Nachunternehmern zum Nachweis der
Eignung (Eignungsleihe):
Siehe Ziff.8 der Bewerbungsbedingungen
- Beim Einsatz anderer Unternehmen / Nachunternehmer ohne Rückgriff auf deren
Eignung
Siehe Ziff.9 der Bewerbungsbedingungen
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYFY1CS95VJT
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Wonnhaldestr.4
Ort: Freiburg
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7614018-0
Fax: +49 7614018322
Internet-Adresse: https://www.fva-bw.de/startseite