Maler- und Lackierarbeiten 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 10-19040-VE329
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Emil-Figge-Straße 80
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2319742139
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tzdo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maler- und Lackierarbeiten 1
Maler- und Lackierarbeiten
ca. 2655 m2 Dispersionsfarbe Wand NAB Klasse 2
ca. 860 m2 Deckenanstrich Dispersionsfarbe NAB Klasse 2
ca. 1675 m2 Deckenspachtelung
ca. 1675 m2 Deckenanstrich Latexfarbe NAB Klasse 1
ca. 20 m Leibungen Dispersionsfarbe
Zentrum für integrierte Wirkstoffforschung - ZiW Otto-Hahn-Str. 15 44227 Dortmund
Zentrum für integrierte Wirkstoffforschung Dortmund - ZiW
Maler- und Lackierarbeiten 1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Maler- und Lackierarbeiten 1
Postanschrift: Robert-Bosch-Str. 42 a
Ort: Olfen
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 59399
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter der in Abschnitt I genannten Internetadresse
zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Bieterfragen sowie mögliche Ergänzungen der Vergabeunterlagen
werden ausschließlich unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter sind daher im eigenen
Interesse gehalten sich zu registrieren, um aktuelle Informationen automation zu erhalten.
2. Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen werden bis max. 6 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
3. Eigene AGB der Bieter / Bewerber verlieren bei Nutzung des Angebotsschreibens Formblatt 213 ihre Gültigkeit.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y436120
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251-411-1691
Fax: +49 251-411-2165
Internet-Adresse: https://www.brd.nrw.de/
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.