Vergabe von Dienstleistungen im Rahmen der Erweiterung von Klinikinfrastruktur des Universitätsklinikum Essen (UK Essen) durch eine campusnahe Gebäudeumnutzung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Dienstleistungen im Rahmen der Erweiterung von Klinikinfrastruktur des Universitätsklinikum Essen (UK Essen) durch eine campusnahe Gebäudeumnutzung
Die Ausschreibung hat die Nutzbarmachung eines Gebäudes auf dem Grundstück Theodor-Althoff-Straße 1 in 45133 Essen für diverse Funktionsbereiche zum Gegenstand. Da das UK Essen hinsichtlich der Grundstückskapazität aufgrund der innerstädtischen Einbettung des Campus an seine Grenzen stößt, hat es die genannte Immobilie erworben. Das Gebäude ist in einem guten baulichen Zustand mit einer Nutzfläche von ca. 20.000 m2. Vorgesehen ist, darin einen „Nutzungsmix“ für Forschung, Lehre, Medizinfachschule und Verwaltung mit einer unmittelbaren Anbindung zum Campus des UK Essen (2.000 m Luftlinie) zu ermöglichen. Geplant ist unter anderem, in den Bauteilen A (teilweise) und B Forschungsbereiche / Labore sowie eine Medizinfachschule unterzubringen. Für den Umbau der jeweiligen Flächen nach den Anforderungen des Universitätsklinikums Essen werden Dienstleistungen im Bereich Objektplanung, Laborplanung und TGA (ELT und HLSK) benötigt. Die Leistungen werden in drei Losen ausgeschrieben.
Objektplanung
Universitätsklinikum Essen AÖR, Theodor-Althoff-Straße 1, 45133 Essen
Das Universitätsklinikum Essen (im Folgenden: UK Essen) hat eine Immobilie an der Theodor-Althoff-Straße 1 (6 Obergeschosse, 3 Untergeschosse) erworben und plant dort unter anderem Forschungsbereiche/Labore sowie eine Medizinfachschule unterzubringen in den Bauteilen A und B. Für den Umbau der jeweiligen Flächen nach den Anforderungen des Universitätsklinikums Essen wird die Objektplanung beauftragt. Die Medizinfachschule in Gestalt von Schul- und Verwaltungsflächen soll in den Obergeschossen 1 und 2 auf ca. 4.900 m² untergebracht werden. Hierfür werden Unterrichtsräume, Gruppenarbeitsräume, fachspezifische Lehrräume für die praktische Anwendung, eine Bibliothek, Umkleiden, Waschräume, Lager sowie Büro- und Besprechungsräume benötigt. Im 3. Obergeschoss sollen Laborflächen für die Teilbereiche Forschung, Zentralbereich Pathologie und Rechtsmedizin auf ca. 2.761 m² Platz finden. Auf den Flächen des 4. und 5. Obergeschosses sollen wiederum Laborflächen des Teilbereiches Forschung auf ca. 5.522 m² eingerichtet werden (davon 50 % vorgerüstet mit 8-fachem-Luftwechsel). Bei den Laborflächen werden solche der biologischen Sicherheitsstufe 1 und 2 benötigt. Sie werden u.a. zur Probenentnahme, Schnellschnitt, Flächen der Histologie, Immunhistologie, Zytologie, Molekularpathologie, Forensischen Genetik, Toxikologie, Sektionsbereiche sowie Flächen für multifunktionelle Forschungseinheiten benötigt. Hinzu kommen Nebenräume wie Personalumkleiden, Lagerräume und Büroflächen. Hinzu kommen im Erdgeschoss Kreativflächen für flexible Nutzungsmöglichkeiten von ca. 1.000 m² jeweils für eine geplante Kindertagesstätte und eine Konferenzzone (Ideeninsel, z.B. auch für Start-up Unternehmen des Gesundheitswesens). Optional sollen noch Sonderflächen mit einer Größe von 2.255 m² für insbesondere eine Cafeteria/Küche und für Foyer, Lounge und Verkehrswege geschaffen werden. Aufgrund noch laufender Nutzergespräche kann es noch zu Änderungen/Verschiebungen bei den Nutzflächen kommen. Die Planung der Ausstattung und Möblierung der Flächen erfolgt direkt über das UK Essen. Dies gilt ebenfalls für die Planung der Medientechnik, des Facility Managements und des Sicherheitskonzeptes. Die Schnittstellen werden zu Projektbeginn gemeinsam zwischen dem Objektplaner bzw. den Fachplanungen, den zuständigen Fachbereichen und der Projektleitung des Bauherrn detailliert abgestimmt. Sofern es zum Betrieb einer Kindertagesstätte in den Kreativflächen kommt, wird ein Teil der Planung dieser und die Überwachung der Bauausführung direkt über den Betreiber der KiTa erfolgen. Die Schnittstellen werden dann gemeinsam zwischen dem Objektplaner bzw. den Fachplanungen, dem Betreiber der KiTa und der Projektleitung des Bauherrn detailliert abgestimmt. Für die Inbetriebnahme der Laborflächen besteht eine hohe Dringlichkeit. Die Planung der Laborflächen hat die höchste Planungspriorität. Es wird eine zeitliche Flexibilität des Objektplaners bzw. der Fachplanungen für die Planung (welche optional abgerufen werden) erwartet. D.h. die Planungs- und Bauausführungsphasen erfolgen z.T. parallel, zeitversetzt bzw. nachlaufend zur Planung der Laborflächen. Der Abruf der in Frage kommenden Optionen erfolgt mit der Beauftragung. Der dem VgV-Verfahren beigefügte Terminplan gilt als Basisplan und wird in Abstimmung mit dem beauftragten Objektplaners bzw. der Fachplanungen und der Projektleitung des Bauherrn abgestimmt und detailliert. Nähere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Der Auftrag wird eine Laufzeit entsprechend der tatsächlichen Dauer der Projektrealisierung haben.
Die Auswahlkriterien kommen zur Anwendung, wenn mehr als die angegebene Bewerberzahl die Eignungskriterien erfüllt. Die Bewerber mit der jeweils höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Referenzen
Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung ein-schließlich Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber/Bauherrn der als Referenz genannten Aufträge.
Hinweis der Vergabestelle: Die Referenzen müssen Mindestanforderungen erfüllen, um auch im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden zu können. Auf die Ausführungen in Ziffer III.1.3) dieser EU-Bekanntmachung wird hingewiesen.
Die Bewerber werden gebeten, sich auf die Vorlage vergleichbarer Referenzen zu beschränken. Wenn der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreichen sollte, hat er jeweils die 3 Referenzen zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Sollten mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, wird der Auftraggeber die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festlegen. Die 3 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen mit den niedrigsten Nummern werden gewertet.
Grundsätzlicher Bewertungsmaßstab ist die Vergleichbarkeit der Referenz mit den ausgeschriebenen Leistungen. Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Alle Referenzen müssen im Zeitraum von sieben Jahren, gerechnet ab dem Datum der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung, begonnen, fertiggestellt und abgenommen worden sein.
Je Referenz können maximal 60 Punkte erreicht werden (bei drei zu wertenden Referenzen maximal 180 Punkte). Die Punktverteilung je Referenz gestaltet sich wie folgt: Anhand der jeweiligen Baukosten der Referenz (1-10 Punkte); bei der Referenz handelte es sich um ein Laborgebäude (10 Punkte); bei der Referenz handelte es sich um ein Bildungs-/Verwaltungsgebäude (10 Punkte); bei der Referenz war Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber (10 Punkte); Planung erfolgte mit der BIM-Methode (10 Punkte); Planung und Realisierung erfolgte in einem Bestandsgebäude (10 Punkte).
Auf die Wertungsmatrix der Vergabeunterlagen wird ausdrücklich hingewiesen.
Art und Umfang der Leistungserbringung ist im Angebotswettbewerb nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs in jedem Fall zu bepreisen, wobei sich der Auftraggeber einen optionalen Abruf vorbehält. Der Abruf der in Frage kommenden Optionen (siehe II.2.4) ) erfolgt mit der Beauftragung der Option.
Da Voraussetzung für die Realisierung des geplanten Vorhabens die Gewährung von Fördermitteln durch das Land NRW ist, erfolgt die Ausschreibung vorbehaltlich der abschließenden Fördermittelzuweisung. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich die Aufhebung der Ausschreibung für den Fall vor, dass keine Fördermittel zugewiesen werden.
Laborplanung
Universitätsklinikum Essen AÖR, Theodor-Althoff-Straße 1, 45133 Essen
Das Universitätsklinikum Essen (im Folgenden: UK Essen) hat eine Immobilie an der Theodor-Althoff-Straße 1 (6 Obergeschosse, 3 Untergeschosse) erworben und plant dort unter anderem Forschungsbereiche/Labore sowie eine Medizinfachschule unterzubringen in den Bauteilen A und B. Für den Umbau der jeweiligen Flächen nach den Anforderungen des Universitätsklinikums Essen wird die Laborplanung beauftragt.
Die Medizinfachschule in Gestalt von Schul- und Verwaltungsflächen soll in den Obergeschossen 1 und 2 auf ca. 4.900 m² untergebracht werden. Hierfür werden Unterrichtsräume, Gruppenarbeitsräume, fachspezifische Lehrräume für die praktische Anwendung, eine Bibliothek, Umkleiden, Waschräume, Lager sowie Büro- und Besprechungsräume benötigt.
Im 3. Obergeschoss sollen Laborflächen für die Teilbereiche Forschung, Zentralbereich Pathologie und Rechtsmedizin auf ca. 2.761 m² Platz finden. Auf den Flächen des 4. und 5. Obergeschosses sollen wiederum Laborflächen des Teilbereiches Forschung auf ca. 5.522 m² eingerichtet werden (davon 50 % vorgerüstet mit 8-fachem-Luftwechsel). Bei den Laborflächen werden solche der biologischen Sicherheitsstufe 1 und 2 benötigt. Sie werden u.a. zur Probenentnahme, Schnellschnitt, Flächen der Histologie, Immunhistologie, Zytologie, Molekularpathologie, Forensischen Genetik, Toxikologie, Sektionsbereiche sowie Flächen für multifunktionelle Forschungseinheiten benötigt. Hinzu kommen Nebenräume wie Personalumkleiden, Lagerräume und Büroflächen.
Hinzu kommen im Erdgeschoss Kreativflächen für flexible Nutzungsmöglichkeiten von ca. 1.000 m² jeweils für eine geplante Kindertagesstätte und eine Konferenzzone (Ideeninsel, z.B. auch für Start-up Unternehmen des Gesundheitswesens).
Optional sollen noch Sonderflächen mit einer Größe von 2.255 m² für insbesondere eine Cafeteria/Küche und für Foyer, Lounge und Verkehrswege geschaffen werden.
Aufgrund noch laufender Nutzergespräche kann es noch zu Änderungen/Verschiebungen bei den Nutzflächen kommen.
Die Planung der Ausstattung und Möblierung der Flächen erfolgt direkt über das UK Essen. Dies gilt ebenfalls für die Planung der Medientechnik, des Facility Managements und des Sicherheitskonzeptes. Die Schnittstellen werden zu Projektbeginn gemeinsam zwischen dem Objektplaner bzw. den Fachpla-nungen, den zuständigen Fachbereichen und der Projektleitung des Bauherrn detailliert abgestimmt.
Sofern es zum Betrieb einer Kindertagesstätte in den Kreativflächen kommt, wird ein Teil der Planung dieser und die Überwachung der Bauausführung direkt über den Betreiber der KiTa erfolgen. Die Schnittstellen werden dann gemeinsam zwischen dem Objektplaner bzw. den Fachplanungen, dem Betreiber der KiTa und der Projektleitung des Bauherrn detailliert abgestimmt.
Für die Inbetriebnahme der Laborflächen besteht eine hohe Dringlichkeit. Die Planung der Laborflächen hat die höchste Planungspriorität.
Es wird eine zeitliche Flexibilität des Objektplaners bzw. der Fachplanungen für die Planung (welche optional abgerufen werden) erwartet. D.h. die Planungs- und Bauausführungsphasen erfolgen z.T. parallel, zeitversetzt bzw. nachlaufend zur Planung der Laborflächen.
Der Abruf der in Frage kommenden Optionen erfolgt mit der Beauftragung.
Der dem VgV-Verfahren beigefügte Terminplan gilt als Basisplan und wird in Abstimmung mit dem beauftragten Objektplaners bzw. der Fachplanungen und der Projektleitung des Bauherrn abgestimmt und detailliert.
Nähere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Der Auftrag wird eine Laufzeit entsprechend der tatsächlichen Dauer der Projektrealisierung haben.
Die Auswahlkriterien kommen zur Anwendung, wenn mehr als die angegebene Bewerberzahl die Eignungskriterien erfüllt. Die Bewerber mit der jeweils höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Referenzen
Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung ein-schließlich Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber/Bauherrn der als Referenz genannten Aufträge.
Hinweis der Vergabestelle: Die Referenzen müssen Mindestanforderungen erfüllen, um auch im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden zu können. Auf die Ausführungen in Ziffer III.1.3) dieser EU-Bekanntmachung wird hingewiesen.
Die Bewerber werden gebeten, sich auf die Vorlage vergleichbarer Referenzen zu beschränken. Wenn der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreichen sollte, hat er jeweils die 3 Referenzen zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Sollten mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, wird der Auftraggeber die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festlegen. Die 3 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen mit den niedrigsten Nummern werden gewertet.
Grundsätzlicher Bewertungsmaßstab ist die Vergleichbarkeit der Referenz mit den ausgeschriebenen Leistungen. Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Alle Referenzen müssen im Zeitraum von sieben Jahren, gerechnet ab dem Datum der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung, begonnen, fertiggestellt und abgenommen worden sein.
Je Referenz können maximal 40 Punkte erreicht werden (bei drei zu wertenden Referenzen maximal 120 Punkte). Die Punktverteilung je Referenz gestaltet sich wie folgt: Anhand der jeweiligen Baukosten der Referenz (1-10 Punkte); bei der Referenz war Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber (10 Punkte); Planung erfolgte mit der BIM-Methode (10 Punkte); Planung und Realisierung erfolgte in einem Bestandsgebäude (10 Punkte).
Auf die Wertungsmatrix der Vergabeunterlagen wird ausdrücklich hingewiesen.
Da Voraussetzung für die Realisierung des geplanten Vorhabens die Gewährung von Fördermitteln durch das Land NRW ist, erfolgt die Ausschreibung vorbehaltlich der abschließenden Fördermittelzuweisung. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich die Aufhebung der Ausschreibung für den Fall vor, dass keine Fördermittel zugewiesen werden.
Technische Gebäudeausrüstung (TGA – ELT und HLSK)
Universitätsklinikum Essen AÖR, Theodor-Althoff-Straße 1, 45133 Essen
Das Universitätsklinikum Essen (im Folgenden: UK Essen) hat eine Immobilie an der Theodor-Althoff-Straße 1 (6 Obergeschosse, 3 Untergeschosse) erworben und plant dort unter anderem Forschungsbereiche/Labore sowie eine Medizinfachschule unterzubringen in den Bauteilen A und B. Für den Umbau der jeweiligen Flächen nach den Anforderungen des Universitätsklinikums Essen werden Dienstleistungen im Rahmen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA, HLSK und ELT) beauftragt.
Die Medizinfachschule in Gestalt von Schul- und Verwaltungsflächen soll in den Obergeschossen 1 und 2 auf ca. 4.900 m² untergebracht werden. Hierfür werden Unterrichtsräume, Gruppenarbeitsräume, fachspezifische Lehrräume für die praktische Anwendung, eine Bibliothek, Umkleiden, Waschräume, Lager sowie Büro- und Besprechungsräume benötigt.
Im 3. Obergeschoss sollen Laborflächen für die Teilbereiche Forschung, Zentralbereich Pathologie und Rechtsmedizin auf ca. 2.761 m² Platz finden. Auf den Flächen des 4. und 5. Obergeschosses sollen wiederum Laborflächen des Teilbereiches Forschung auf ca. 5.522 m² eingerichtet werden (davon 50 % vorgerüstet mit 8-fachem-Luftwechsel). Bei den Laborflächen werden solche der biologischen Sicherheitsstufe 1 und 2 benötigt. Sie werden u.a. zur Probenentnahme, Schnellschnitt, Flächen der Histologie, Immunhistologie, Zytologie, Molekularpathologie, Forensischen Genetik, Toxikologie, Sektionsbereiche sowie Flächen für multifunktionelle Forschungseinheiten benötigt. Hinzu kommen Nebenräume wie Personalumkleiden, Lagerräume und Büroflächen.
Hinzu kommen im Erdgeschoss Kreativflächen für flexible Nutzungsmöglichkeiten von ca. 1.000 m² jeweils für eine geplante Kindertagesstätte und eine Konferenzzone (Ideeninsel, z.B. auch für Start-up Unternehmen des Gesundheitswesens).
Optional sollen noch Sonderflächen mit einer Größe von 2.255 m² für insbesondere eine Cafeteria/Küche und für Foyer, Lounge und Verkehrswege geschaffen werden.
Aufgrund noch laufender Nutzergespräche kann es noch zu Änderungen/Verschiebungen bei den Nutzflächen kommen.
Die Planung der Ausstattung und Möblierung der Flächen erfolgt direkt über das UK Essen. Dies gilt ebenfalls für die Planung der Medientechnik, des Facility Managements und des Sicherheitskonzeptes. Die Schnittstellen werden zu Projektbeginn gemeinsam zwischen dem Objektplaner bzw. den Fachplanungen, den zuständigen Fachbereichen und der Projektleitung des Bauherrn detailliert abgestimmt.
Sofern es zum Betrieb einer Kindertagesstätte in den Kreativflächen kommt, wird ein Teil der Planung dieser und die Überwachung der Bauausführung direkt über den Betreiber der KiTa erfolgen. Die Schnittstellen werden dann gemeinsam zwischen dem Objektplaner bzw. den Fachplanungen, dem Betreiber der KiTa und der Projektleitung des Bauherrn detailliert abgestimmt.
Für die Inbetriebnahme der Laborflächen besteht eine hohe Dringlichkeit. Die Planung der Laborflächen hat die höchste Planungspriorität.
Es wird eine zeitliche Flexibilität des Objektplaners bzw. der Fachplanungen für die Planung (welche optional abgerufen werden) erwartet. D.h. die Planungs- und Bauausführungsphasen erfolgen z.T. parallel, zeitversetzt bzw. nachlaufend zur Planung der Laborflächen.
Der Abruf der in Frage kommenden Optionen erfolgt mit der Beauftragung.
Der dem VgV-Verfahren beigefügte Terminplan gilt als Basisplan und wird in Abstimmung mit dem beauftragten Objektplaners bzw. der Fachplanungen und der Projektleitung des Bauherrn abgestimmt und detailliert.
Nähere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Der Auftrag wird eine Laufzeit entsprechend der tatsächlichen Dauer der Projektrealisierung haben.
Die Auswahlkriterien kommen zur Anwendung, wenn mehr als die angegebene Bewerberzahl die Eignungskriterien erfüllt. Die Bewerber mit der jeweils höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Referenzen
Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung ein-schließlich Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber/Bauherrn der als Referenz genannten Aufträge.
Hinweis der Vergabestelle: Die Referenzen müssen Mindestanforderungen erfüllen, um auch im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden zu können. Auf die Ausführungen in Ziffer III.1.3) dieser EU-Bekanntmachung wird hingewiesen.
Die Bewerber werden gebeten, sich auf die Vorlage vergleichbarer Referenzen zu beschränken. Wenn der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreichen sollte, hat er jeweils die 3 Referenzen zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Sollten mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, wird der Auftraggeber die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festlegen. Die 3 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen mit den niedrigsten Nummern werden gewertet.
Grundsätzlicher Bewertungsmaßstab ist die Vergleichbarkeit der Referenz mit den ausgeschriebenen Leistungen. Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Zusätzlich ist jedes Referenzobjekt auf mind. 1 und höchstens 6 weiteren A4-Blättern näher zu erläutern. Alle Referenzen müssen im Zeitraum von sieben Jahren, gerechnet ab dem Datum der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung, begonnen, fertiggestellt und abgenommen worden sein.
Je Referenz können maximal 60 Punkte erreicht werden (bei drei zu wertenden Referenzen maximal 180 Punkte). Die Punktverteilung je Referenz gestaltet sich wie folgt: Anhand der jeweiligen Baukosten der Referenz (1-10 Punkte); bei der Referenz handelte es sich um ein Laborgebäude (10 Punkte); bei der Referenz handelte es sich um ein Bildungs-/Verwaltungsgebäude (10 Punkte); bei der Referenz war Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber (10 Punkte); Planung erfolgte mit der BIM-Methode (10 Punkte); Planung und Realisierung erfolgte in einem Bestandsgebäude (10 Punkte).
Auf die Wertungsmatrix der Vergabeunterlagen wird ausdrücklich hingewiesen.
Da Voraussetzung für die Realisierung des geplanten Vorhabens die Gewährung von Fördermitteln durch das Land NRW ist, erfolgt die Ausschreibung vorbehaltlich der abschließenden Fördermittelzuweisung. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich die Aufhebung der Ausschreibung für den Fall vor, dass keine Fördermittel zugewiesen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb wird ein Teilnahmeantrag zur Verfügung gestellt. Die Bewerbung hat unter Verwendung dieses Teilnahmeantrages zu erfolgen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. In den Bekanntmachungsunterlagen geforderte Nachweise sind mit dem Antrag vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben – mit Ausnahme der unter Ziff. III.1.3. geforderten Referenzen – von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einreichen.
- unterschriebene Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vor-liegen
- Angaben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet; Darstellung der konkreten Gesellschaftsstruktur und etwaige Verflechtung mit anderen (juristischen) Personen in Form eines Organigramms
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bieter entscheiden, bei keinem Bieter etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen. Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich insgesamt aus Ziffer III.1.1 bis III.1.3. Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die in Ziff.III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen vollständig auch von diesen Nachunternehmen vorzulegen.
Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in den hier nachgefragten Leistungsbereichen und hinsichtlich sonstiger, damit zusammenhängender oder ähnlicher Leistungen.
1) Angaben über das Büro, zur Anzahl (jährliches Mittel, Beschäftigte und Anzahl Führungskräfte) und Qualifikation der Beschäftigten sowie zur technischen Ausstattung des Büros. Die Angaben zum Büro sollen nach Möglichkeit – sofern zutreffend – auch Ausführungen über die bisherige Zusammenarbeit mit dem in diesem Vergabeverfahren von dem Bewerber benannten Nachunternehmern enthalten.
2) Vorlage von Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben in dieser EU-Bekanntmachung, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Die Referenzen müssen in den letzten sieben Jahren, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung, erbracht – d.h. begonnen, durchgeführt und abgeschlossen – worden sein.
Hinweis der Vergabestelle: Im Rahmen der Eignungsprüfung besteht keine Beschränkung der Referenzanzahl. Auf Ziff. II.2.9) wird hingewiesen.
Mindestens eine Referenz muss ein öffentlicher Auftrag sein.
Mindestens eine Referenz muss ein Laborgebäude sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Fragen an die Vergabestelle sind ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform zu richten.
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/