FE 07.0322/2023/ERB - Beurteilung des Potentials von Maximalrecycling Referenznummer der Bekanntmachung: Z2d-FE 07.0322/2023/ERB

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

FE 07.0322/2023/ERB - Beurteilung des Potentials von Maximalrecycling

Referenznummer der Bekanntmachung: Z2d-FE 07.0322/2023/ERB
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

FE 07.0322/2023/ERB - Beurteilung des Potentials von Maximalrecycling

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 252 100.84 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Hauptort der Ausführung:

51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Wiederverwendung von Asphaltgranulat wird bereits seit Langem im Straßenbau durchgeführt, doch vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeitsstrategie und dem hieraus resultierenden Erfordernis der Ressourcenschonung steht der Bedarf nach einer umfassenderen Wiederverwendung, das heißt der Erhöhung des Anteils an Asphaltgranulat im Asphaltmischgut. In den etwa letzten gut 10 Jahren ist dies zum Teil unter dem Begriff des Maximalrecyclings mit bis zu 90 %, vereinzelt sogar 100 % Asphaltgranulatanteil erfolgt. Allerdings beschränkt sich dies in Deutschland im Wesentlichen auf das nachgeordnete Straßennetz. Die Nachfrage nach höheren Zugaberaten führte zu Weiterentwicklungen in der Anlagentechnik der Mischanlagen (z. B. separate Paralleltrommel, Recyclingtrommel mit Gegenstromprinzip), mit denen auch sehr hohe Zugaberaten des Asphaltgranulats im Mischprozess möglich sind. In der Praxis besitzen zwar nach Branchenerhebungen fast alle der 541 Asphaltmischanlagen in Deutschland eine Möglichkeit für die Herstellung von Asphaltmischgut mit Asphaltgranulat (EAPA 2021), die technische Ausstattung, Leistung und so auch die detaillierte Möglichkeit der Zugabe und maximalen Zugabemengen von Asphaltgranulat bilden das ganze Spektrum der Entwicklungen der vergangenen 30 Jahre ab.

In der Vergangenheit hergestellte Strecken mit Maximalrecycling zeigen ein unterschiedlich gutes Gebrauchsverhalten.

Ziel des Forschungsprojektes ist es, das Potential des Maximalrecyclings zu bewerten, gegebenenfalls Grenzen zu identifizieren und Anforderungen für die erfolgreiche Anwendung des Maximalrecyclings herauszuarbeiten. Neben den Erkenntnissen zum bautechnischen Potential soll hier auch die Nachhaltig dieser Bauweise anhand einer Ökobilanzierung des Maximalrecyclings bewertet werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualtität / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 127-403738
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z2d-FE 07.0322/2023/ERB
Bezeichnung des Auftrags:

FE 07.0322/2023/ERB - Beurteilung des Potentials von Maximalrecycling

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/10/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität Braunschweig
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 252 100.84 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:

- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.

- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:

Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.

- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:

Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/10/2023

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