Mobile Röntgengeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 66-23 (200) BOC
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bürkle de la Camp-Platz 1
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bg-kliniken.de/universitaetsklinikum-bergmannsheil-bochum/
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Röntgengeräte
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von sechs mobilen Röntgengeräten für ITS und OP sowie jeweils ein Basis Wartungsvertrag.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von sechs mobilen Röntgengeräten für ITS und OP sowie jeweils ein Basis Wartungsvertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
2. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
3. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
4. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
5. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich);
6. Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
1. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung").
2. (beabsichtigter/erfolgter) Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 3 Mio. Euro für Personenschäden und 100.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden zweifach maximiert pro Versicherungsjahr und Schadensfall (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und ggf. zusätzlich Nachweis über Versicherung).
Zu 2: Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben angegebenen Deckungssummen.
1. Anzahl der durchschnittlich jährlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung")
2. Angaben zu den technischen Fachkräften oder den technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung")
3. Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind samt Angaben zum Projekt und Auftraggeber (Kontakt Auftraggeber, Referenzprojekt, Anzahl der Geräte, Lieferzeitpunkt, Angaben zur Art des Wartungsvertrags, soweit bekannt: Anzahl Patienten pro Jahr, Anzahl Reparaturen). Eine Referenz ist gleichwertig, wenn sie nach Art und Umfang den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entspricht (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sowie im Formblatt "Referenzbogen").
4. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung").
Zu 3: 2 Referenzen über die Lieferung eines typengleichen Geräts
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH61ZL
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 02289499-0
Fax: +49 02289499-163
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.
Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.