Fällmittellieferung 2024 - 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 / 26 EBK
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Untere Laube 24
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78462
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Submissionsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 7531900-2879
Fax: +49 7531900-2514
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.konstanz.de
Adresse des Beschafferprofils: www.konstanz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fällmittellieferung 2024 - 2025
Fällmittellieferung 2024 - 2025
Zentralkläranlage Konstanz
Fällmittellieferung 2024 - 2025
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag verlängert sich autmatisch um ein Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor
Vertragsende schriftlich gekündigt wird, längstens bis 31.12.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärungen zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie
zum (Teil-)Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der
Vergabe ist, jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Angaben über das Vermögen /Insolvenzververfahren.
3. Angaben ob der Bieter /Unternehmer sich in Liquidation befindet.
1. Nachweis über das Verfügungsrecht über die vorgesehene(n) genehmigte(n) und betriebene(n) Anlage(n) für die Klärschlammentsorgung mit ausreichender Kapazität.
2. Nachweis über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die Verwertung von Klärschlammentsorgung oder gleichwertige Nachweise.
3. Referenzliste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit jeweils folgenden kurzen Angaben:
- Auftraggeber (mit Ansprechpartner, Adresse und Tel.Nummer)
- Art und Umfang der Leistung - Leistungszeit
4. Eintragung in das Berufsregister.
5. Zuverlässigkeit als Bewerber /Bieter.
6 Anmeldung bei Berufsgenossenschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann
ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt
werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).