Jahresvertrag Kanalreinigung, Unterhaltsarbeiten an Betriebspunkten und Sonderbauwerken sowie TV-Inspektion Referenznummer der Bekanntmachung: Kanalreinigung 2024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klinkerweg 10
Ort: Erkrath
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40699
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.a-b-e.de
Abschnitt II: Gegenstand
Jahresvertrag Kanalreinigung, Unterhaltsarbeiten an Betriebspunkten und Sonderbauwerken sowie TV-Inspektion
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind folgende Leistungen: Kanalreinigung, allg. Unterhaltungsarbeiten an Betriebspunkten und Sonderbauwerken und Pumpstationen sowie TV-Inspektionen im Stadtgebiet Erkrath; bedarfsorientierte Reinigung des Kanalnettes (Misch- Schmutz- und Regenwasserhaltungen), Pumpstationen/ Kontrollpunkten und Sonderbauwerke pro Jahr über einen Zeitraum von maximal 4 Jahren unter Verwendung des Betriebsführungssystems "KANIO" der Fa. HST. Das Kanalnetz besteht insgesamt aus ca. 200 km Strecke.
Erkrath
siehe Ziff. II.1.4) sowie die in den Vergabeunterlagen enthaltende Leistungsbeschreibung.
Der Auftrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber schriftlich 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Angebot Rahmen eines von der Vergabestelle vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1. Unternehmensdarstellung/Firmenprofil
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB; der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.
3. Eigenerklärung nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022
Jeder Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines von der Vergabestelle vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben vorzulegen:
1. Angaben zum Umsatz (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgebenden Angebotsvordrucks mit dem Angebot folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1. Angaben zur Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste zu durchgeführten Kanalreinigungsarbeiten und TV-Inspektionsarbeiten), mit Angaben zum Umfang und Zeitraum der Leistungserbringung sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer;
2. Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach RAL-GZ 961 in den Beurteilungsgruppen Inspektion (I) und Reinigung (R) durch Kopie des Zertifikats oder Vorlage eines Prüfberichts (Kopie ausreichend) entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die Beurteilungsgruppen Inspektion (I) und Reinigung (R) sowie einer Verpflichtungserklärung, im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abzuschließen und die zugehörige Eigenüberwachung entsprechend Abschnitt 4.2 durchzuführen oder Nachweis einer gleichwertigen Zertifizierung;
3. Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Sammlung, Beförderung und Beseitigung der im Rahmen der Kanalreinigung anfallenden Abfälle oder einer gleichwertigen Zertifizierung durch Kopie des Zertifikat;
4. Beschreibung der technischen Ausrüstung;
5. Angaben zur beruflichen Befähigung der für die Leistungen im Auftragsfall verantwortlichen Personen.
(1) Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach RAL-GZ 961 in den Beurteilungsgruppen Inspektion (I) und Reinigung (R) durch Kopie des Zertifikats oder Vorlage eines Prüfberichts (Kopie ausreichend) entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Ab-schnitt 4.1 für die Beurteilungsgruppen Inspektion (I) und Reinigung (R) sowie einer Verpflichtungserklärung, im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Ver-trag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abzuschließen und die zugehörige Eigenüberwachung entsprechend Abschnitt 4.2 durchzuführen oder Nachweis einer gleichwertigen Zertifizierung (Mindestanforderung)
(2) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Sammlung, Beförderung und Beseitigung der im Rah-men der Kanalreinigung anfallenden Abfälle oder einer gleichwertigen Zertifizierung durch Kopie des Zertifikats (Mindestanforderung)
Bei Bietergemeinschaften muss nur dasjenige Unternehmen über die jeweilige Zertifizierung verfügen, das im Auftragsfall mit der Kanalreinigung/ Abfallentsorgung be-fasst sein soll.
(3) Angaben zur technischen Ausrüstung
Aus der Beschreibung muss hervorgehen, dass im Auftragsfall folgende Technik spätestens zum 01.4.2024 einsatzbereit zur Verfügung steht:
a) Betriebsführungssystem "Kanio" mit min. 3 Arbeitsplätzen/ PC's und Lesegeräten (soweit der Bieter derzeit noch nicht über das System verfügt, ist darzustellen, dass eine Anschaffung des Systems sowie eine Schulung der Mitarbeiter in dem System bis zum 01.04.2024 sichergestellt ist),
b) "AeroKillsystem" zum Reinigen von Asbestzementkanälen (soweit der Bieter derzeit noch nicht über das System verfügt, ist darzustellen, dass eine Anschaffung des Systems sowie eine Schulung der Mitarbeiter in dem System bis zum 01.04.2024 sichergestellt ist).
(Mindestanforderung)
(4) Angaben zur beruflichen Befähigung der für die Leistungen im Auftragsfall verantwortlichen Personen.
Der Bieter muss/ die Mitglieder einer Bietergemeinschaft in der Summe müssen aktuell über mindestens
- einen festangestellten Mitarbeiter mit erfolgreich abgeschlossen Berufsausbildung zur "Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industriereinigung" sowie
- über einen festangestellten TV Kanalinspekteure
verfügen.
(Mindestanforderung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mitte 2027
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal (DTVP) zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Die Vergabestelle hat für die Einreichung des Angebots Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung zuverwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4. Angebote können ausschließlich elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6WH8
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472-889
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensunzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.