Neubau einer multifunktionalen Dreifachsporthalle - hier: Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: OV/2023/012/52
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ratsstiege 1
Ort: Oelde
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59302
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +049 252272-0
Fax: +049 252272-460
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oelde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer multifunktionalen Dreifachsporthalle - hier: Rohbauarbeiten
Die Stadt Oelde beabsichtigt den Neubau einer multifunktionalen Dreifachsporthalle im Bereich der Kreuzung Wiedenbrücker Straße/"Zur Axt". Die Halle soll sowohl als Sporthalle als auch für Veranstaltungen mit bis zu 1.200 Zuschauern genutzt werden. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Rohbauarbeiten. (Eine nähere Beschreibung des Vorhabens findet sich in Abschnitt II.2.4).
Wiedenbrücker Straße 1 59302 Oelde
Die Stadt Oelde plant den Neubau einer multifunktionalen Dreifachsporthalle im Bereich der Kreuzung Wiedenbrücker Straße/"Zur Axt" in 59302 Oelde. Der Neubau ist erforderlich auf Grund von Unterkapazitäten an Hallenflächen im Bereich der Schullandschaft der Stadt Oelde - soll aber auch gleichzeitig dem Trainings- und Wettkampfbetrieb der Sportvereine dienen. Neben den drei Hallenflächen soll die Halle auch eine feste Tribüne erhalten mit einer Kapazität von 392 Sitzplätzen. Diese wird durch eine ausziehbare Teleskoptribüne ergänzt, welche Sitzplätze für 400 Personen und 8 Rollstuhlplätze zzgl. 400 Sitzplätze durch Bestuhlung bietet. Das Gelände wurde 2021 abgeräumt und auf ein nahezu einheitliches Höhenniveau mittels Sandauffüllungen gebracht. Seither ist das Baufeld im Wesentlichen unberührt geblieben.
Auf dem Baufeld wird aktuell eine Baugrundverbesserung durch Einbringen von Rüttelstopfsäulen vorgenommen. Eine Tragschicht wird auf das Niveau der geplanten Sauberkeitsschicht eingebracht und verdichtet.
Die mit dieser Ausschreibung veröffentlichten Rohbauarbeiten werden im Wesentlichen durch Betonarbeiten geprägt, wobei Teil-/Fertigelemente und Ortbeton zum Einsatz kommen. Weiterhin umfassen sie die Arbeiten von der Herstellung der Gründungssohle bis zur Attika. Die Arbeiten bedingen einen hohen Grad an Vorfertigung und Vorabstimmung zur Integration aller planungsrelevanten Informationen (Statik, Haustechnik etc.).
Die wesentlichen Leistungen:
- Vorarbeiten Grundleitungen
- Bodenplatte mit Abdichtung
- Wandkonstruktionen i. W. als Filigranwandelemente in Kombination mit Ortbetonstützen
- Deckenkonstruktion in Ortbeton (optional in Teilbereichen auch als Filigrandecken möglich) und Spannbeton
- Fertigteilelemente für Treppen, Tribünen und Einzelelemente der Fassade
- Mauerwerksarbeiten in KS für kleinteiligere Bereiche (Umkleiden etc.) mit Putzarbeiten
- Gerüstarbeiten im Innenraum (Außengerüst LK4 SW09 bauseits)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes
2. Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
3. Nachweis, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
4. Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
5. Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A
6. Nachweis, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
7. Nachweis, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
Als vorläufiger Nachweis zu den Punkten 5 bis 7 wird zunächst die Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124) akzeptiert.
1. Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden in Höhe von 3.000.000 EUR
2. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Der Nachweis zu 1. über die geforderte Höhe der Berufshaftpflichtversicherung ist im Auftragsfall nachzuweisen. Zunächst reicht die Verpflichtung mittels Eigenerklärung.
1. Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (s. geforderter Mindeststandard).
2. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
3. Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
4. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Der Auftraggeber verlangt zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Angabe von mindestens zwei aussagekräftigen Unternehmensreferenzen mit Angabe eines Ansprechpartners (Bauherr oder Architekt).
Es werden nur Referenzen gewertet, die folgende Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit erfüllen:
- Gegenstand der Referenz war ein Gebäude mit (Teil-) Fertigteilelementen aus Beton (insbesondere Filigranwände, Spannbetonhohldielen und sonstige Fertigteilelemente)
- Gebäude mit überhohen Räumen (> 6m) wie z. B. Sporthallen
- Rohbauvolumen mind. 1.000.000 Euro netto
- das Bauvorhaben wurde innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellt.
Die Eigenerklärung des Sanktionspaketes 5 EU (Formular 523) ist zwingend abzugeben.
Die Nachweisführung kann wie folgt erfolgen:
Durch die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage von Einzelnachweisen. Als Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Eigenerklärungen, die als vorläufiger Nachweis dienen, sind auf Verlangen der Vergabestelle von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der Eignungsanforderungen einzureichen.
Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. In diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 6d EU Absatz 1 Satz 3 VOB/A.
Die Urkalkulation wird vom Bestbieter vor Zuschlagserteilung gefordert.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)
Abschnitt IV: Verfahren
Oelde, Ratsstiege 1
Die elektronische Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden durch Bieterinformationsschreiben für alle Interessenten beantwortet. Über die Bieterinformationsschreiben werden unaufgefordert nur diejenigen informiert, die sich ausdrücklich bei dem genannten Vergabeportal registrieren und für dieses Vergabeverfahren freischalten lassen, was dringend und umgehend empfohlen wird. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, dieses Vergabeportal regelmäßig aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationsschreiben abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYNL6Q0
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48231
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48231
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de