Ausschreibung Erdgaslieferung Stadt Aalen 2024 ff. Referenznummer der Bekanntmachung: 2023003314
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Panoramastraße 31
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Döring, Silvia
E-Mail:
Telefon: +49 7112257269
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gtservice-bw.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Erdgaslieferung Stadt Aalen 2024 ff.
Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg
(Gt-service) schreibt als Vergabestelle die Lieferung von Erdgas im Auftrag und in
Vollmacht der Stadt Aalen (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) an deren
Abnahmestellen mit Lieferbeginn 01.01.2024, 6:00 Uhr im nicht offenen Verfahren aus.
Stadt Aalen
Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Aalen. Ca. 6.533 MWh, 3 Jahre feste Vertragslaufzeit, mit Verlängerungsmöglichkeit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung Erdgaslieferung Stadt Aalen 2024 ff.
Postanschrift: Im Hasennest 9
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73433
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB
beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten,
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wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB
lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.