Gebäude- & Inhaltsversicherung Kolpingstadt Kerpen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_085
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jahnplatz 1
Ort: Kerpen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50171
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2237-580
Fax: +49 2237-58102
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-kerpen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude- & Inhaltsversicherung Kolpingstadt Kerpen
Gebäude- und Inhaltsversicherung - Kolpingstadt Kerpen
50171 Kerpen
Sachversicherung
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht fristgerecht schriftlich zum Ablauf gekündigt wird. Die Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmer beträgt 3 Monate. Die Kündigungsfrist für den Versicherer beträgt 6 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen sind nur Unternehmen, die über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland verfügen.
Gewertet werden nur Angebote, die eine volle Deckung (100%) gewährleisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Rheinland". Dier Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": "weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens haben ausschließlich über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Rheinland" zu erfolgen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich textlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Es wird daher allen interessierten Unternehmen empfohlen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform kostenlos zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": "Angebote sind einzureichen": Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform" Vergabemarktplatz Rheinland" (in Textform) einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YY4Y1CZ2FJR3
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-147-3045
Fax: +49 221-147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der genannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur dann zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-147-3045
Fax: +49 221-147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html