Ex post: Bucky-Arbeitsplätze Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_08_01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Venusberg-Campus 1
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Investitionseinkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukbonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex post: Bucky-Arbeitsplätze
Lieferung von 2 Bucky-Arbeitsplätzen.
Universitätsklinikum Bonn AöR Venusberg-Campus 1 53127 Bonn
Das Universitätsklinikum Bonn beabsichtigt die Neubeschaffung zweier digitaler Bucky Arbeitsplätze für das radiologische Interventionszentrum im Neubau des Herzzentrums. Der Neubau eines Herzzentrums ist die erste Baustufe des Zentralklinikums entsprechend der Masterplanung des Universitätsklinikums Bonn. Im Herzzentrum werden die Kernbereiche der Kardiologie, Herzchirurgie und Radiologie zusammengeführt. Im Zentralklinikum sollen die operativen Disziplinen sowie Medizinischen Kliniken zentralisiert werden. Das Untersuchungsspektrum der beantragten Geräte setzt sich aus allen radiologischen Bereichen zusammen, umfasst also operative wie nicht operative Fachgebiete. Die Geräte sind ganztags 24/7 im Einsatz. Dies erfolgt in der Regel- wie auch der Notfallversorgung.
Die hier zu beschaffenden Geräte sind Multifunktionsarbeitsplätze, die im Gebäude des Herzzentrums für die radiologische Versorgung vorgesehen ist. Die Geräte müssen die gesamte Breite notwendiger Röntgenuntersuchungen aus dem gesamten Herzzentrum und der 24/7 Notfallversorgung abdecken können. Die Arbeitsplätze bestehen aus einem Buckytisch, einem Teleskopdeckenstativ mit Röntgenröhre, jeweils mit digitalen Flachdetektoren. Für freie Aufnahmen ist jeweils noch ein kleinerer Flachdetektor erforderlich. Die Systeme sollen eine Kamera besitzen, mit deren Hilfe der Patient erfasst wird und das Personal für die Patientenlagerung unterstützt wird, in dem das System die ideale Position z.B. für den Brustkorb vorschlägt. Weiterhin ist für ein System eine Full-Leg-Full-Spine-Aufnahmevorrichtung erforderlich, in der der Patient steht, wenn Bein- oder Wirbelsäulen-aufnahmen durchgeführt werden.
Der AG behält sich als Option vor, den AN zusätzlich mit den nachfolgend aufgeführten Leistungen (teilweise oder insgesamt) zu beauftragen: Voll-Servicevertrag nach der Gewährleistungsfrist gemäß Titel 01.02, Abschnitt A0012 des Leistungsverzeichnisses. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht. Im Falle der Beauftragung gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers (BVB).
Die o. g. Angaben zur Vertragslaufzeit ergeben sich aus dem nach aktueller Zeitplanung vorgesehenen Zuschlagsdatum 15.09.2023 und dem vom Auftraggeber angestrebten Umsetzungszeitraum der Maßnahme (bis 30.09.2024).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Karlheinz-Kaske-Str. 2
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Schwerlastdecke, Metallbau, TGA
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDJKR
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, ist dies innerhalb ab 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).