Pexip Videokonferenzlizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: BIT14-0230-518
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Krailenshalden Str. 44
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 711/8910-40
Fax: +49 711/8910-97696
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pexip Videokonferenzlizenzen
Für die Landesverwaltung Baden-Württemberg wurde im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung und vor dem Hintergrund der neuen flexiblen Arbeitsumgebungen eine Videokonferenz-Infrastruktur aufgebaut. Mit Pexip Infinity wurde ein Anbieter gefunden, der vor Ort installierte Kommunikationssoftware bereitstellt, die die geräteunabhängige Anwendung im Webbrowser zulässt und dabei eine Funktionalität auch inkompatibler Technologien bietet.
Die Pexip Lizenzen sollen nun über eine Rahmenvereinbarung neu beschafft werden.
IT Baden-Württemberg Krailenshalden Str. 44 70469 Stuttgart
Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wurde, so genau wie möglich, umschrieben. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Dieser gibt nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Zeitraum für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden.
Folgende Abnahmemengen für vier Jahre werden geschätzt:
Pexip Infinity Software/Pexip Platform License: 4 Stück
Virtual Meeting Room (VMR) License: 4 Stück
VMR Scheduling License: 4 Stück
Pexip Infinity Software/Pexip Capacity License: 3.000 Stück
Pexip Infinity Software Platform - Audio License: 120 Stück
Der Bieter erbringt für die Auftraggeberin die Bereitstellung der Pexip Infinity Lizenzen sowie die Verarbeitung der Offline Aktivierungsdatei. Die Lizenzen werden offline per Mail aktiviert bzw. bereitgestellt. Die Laufzeit der Lizenz wird in dem jeweiligen Abruf geregelt. Der erforderliche Herstellersupport / Software Assurance muss in den jeweiligen Preispositionen enthalten sein.
Lieferung von Patchen, Updates, Upgrades und Support erfolgt direkt über den Hersteller.
Bzgl. der einzelnen Reaktions-, Service- und Wiederherstellungszeiten wird auf die jeweiligen Richtlinien des Herstellers verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Nachweis (nicht älter als 1 Jahr), dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. (A)
Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
- Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen. (A)
- Eigenerklärung, dass keine Verstöße der in § 124 GWB aufgezählten fakultativen Ausschlussgründe vorliegen. (A)
- Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. § 124 GWB vorliegen (A)
Wir erklären, dass es sich bei dem Bieter nicht um
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt.
Des Weiteren wird bestätigt, dass das Vorgenannte auch nicht auf Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder Unternehmen deren Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, zutrifft. Dies gilt, soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder Unternehmen deren Leistung zur Vertragserfüllung in Anspruch genommen wird, entfallen. (A)
- Angabe, von Name und Hauptsitz seines Unternehmens. (A)
- Angabe, ob der Bieter gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission (EU-Empfehlung 2003/361) zur Gruppe der Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) gehört. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
- Nachweis einer im Rahmen und Umfang marktüblichen Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU. Entweder eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft oder eine Kopie der Police. (A)
- Eigenerklärung, dass die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht gekündigt ist und für den Leistungszeitraum ein Versicherungsschutz bestehen bleibt.
(A)
- Eigenerklärung, dass die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht gekündigt ist und für den Leistungszeitraum ein Versicherungsschutz bestehen bleibt. (A)
- Eigenerklärung, ob beabsichtigt wird Unterauftragnehmer einzusetzen. (A)
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. (A)
- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. A)
- Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen wird. (A)
- Eigenerklärung, dass keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen haben, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen. (A)
- Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter die Tariftreue- und Mindestentgeltbestimmungen nach dem Landestariftreue- und Mindestentgeltgesetz einhält. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter die Anforderungen aus Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung vollständig erbringen kann und für die erbrachten Dienstleistungen das Muster Leistungsnachweise verwenden wird. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. die von ihm angebotenen Personen im Falle einer Zuschlagserteilung mit der Anlage 11 zum Vertrag - Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung einverstanden sind, die Anlage ausfüllen und zeitnah vor der Leistungserbringung der BITBW übergeben wird. (A)
- Kontaktdaten des Sabotageschutzbeauftragten oder Sicherheits-bevollmächtigten (m/w/d), über welchen die Kommunikation der Sicherheitsüberprüfung stattfindet. (I)
- Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Allgemeinen Angaben und dem Angebotsblatt Unternehmen. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
- Kurzdarstellung des Unternehmens mit Angabe von Leistungsspektrum
und Schwerpunkten der Unternehmenstätigkeit. Dies umfasst auch eine Beschreibung der Unternehmensorganisation (z.B. Standorte, Struktur, Kundenkreis). (Max. eine DIN A4 Seite). (I)
- Eigenerklärung, dass der Auftraggeberin immer die aktuelle Ansprechperson für die Vertragsabwicklung bekanntgegeben wird. (A)
- Der Anbieter muss einen Nachweis von der Hersteller Zertifizierung bzw. Partnerstatus liefern: (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigt: (A)
o Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW) und DS-GVO
- Sofern ein Auftragsverarbeitungsverhältnis (Art. 28 DS-GVO) entsteht, ist nachfolgendes mit Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen: (I)
o Datenschutzkonzept (wird Bestandteil des Vertrags bei Zuschlag): Beschreibung, welche Verarbeitungen von personenbezogenen Daten (inkl. Diagnose-/Telemetrie-/Metadaten) erforderlich sind, um den Dienst/Dienstleistung zu erbringen. Die Beschreibung enthält mindestens:
o Angabe der Kategorien personenbezogener Daten nebst Arten der personenbezogenen Daten,
o Zweck der Verarbeitung,
o Angabe der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nebst Funktion und Sitz,
o Anlage: Technische und organisatorische Maßnahmen
- Eigenerklärung, dass mit Zuschlag im Bedarfsfall die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter (inklusive etwaiger Unterauftragsnehmer) keine personenbezogenen Daten (inkl. Diagnose- oder Telemetriedaten) für eigene Zwecke verarbeiten. (A)
- Eigenerklärung, dass die Erbringung der vertraglich vereinbarten Verarbeitung von personenbezogenen Daten ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum stattfindet (EU/EWR). (I)
-Wird eine Drittlandübermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bieter nicht ausgeschlossen, sind die Anforderungen des Kapitels V der DS-GVO zu berücksichtigten und nachfolgendes mit Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen: (A)
o Angabe unter welchen Bedingungen des Kapitels V der DS-GVO die Drittlandübermittlung erfolgen soll. Falls sich der Bieter auf die neuen Standarddatenschutzklauseln* stützt, Übermittlung des Musters der Kommission, welches für den Abschluss verwendet werden soll, inklusive:
o Angabe, welche personenbezogenen Daten inkl. Diagnose-/Telemetrie-/Metadaten in welches Drittland übermittelt werden sollen (Kategorien personenbezogener Daten nebst Arten der personenbezogenen Daten, Zweck).
o Angabe der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nebst Sitz, Funktion und welche personenbezogene Daten diese verarbeiten.
o Angabe der vertraglichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die ergriffen werden, um eine datenschutzkonforme Drittlandübermittlung und Verarbeitung zu gewährleisten (z. B. Pseudonymisierung, ausreichende Verschlüsselung).
o Die durch den Bieter durchgeführte Drittlandübermittlungs-Folgenabschätzung (Transfer Impact Assessment).
o Angabe, wie die Auftraggeberin bei Zugriffen oder Anträgen auf Offenlegung an den Auftragsverarbeiter (oder einen seiner Unterauftragsverarbeiter), durch Behörden eines Drittlandes auf personenbezogene Daten, unterrichtet wird (Informationskanal, z. B. per E-Mail). (A
- Ein angemessenes und wirksames Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach den Vorgaben des BSI IT-Grundschutz oder ISO/IEC 27001, dessen Geltungsbereich die zu erbringende Dienstleistung mit den dabei verarbeiteten Informationen und den hierzu eingesetzten Anwendungen und informationstechnischen Systemen vollumfänglich abdeckt, muss nachgewiesen und aufrechterhalten werden.
Der Bieter verpflichtet sich, dies durch ein Zertifikat des BSI oder einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nachzuweisen. Das Zertifikat muss spätestens bei Beginn des Bezugs der Leistung nachgewiesen werden. (A)
- Der Bieter sichert zu, nach entsprechenden Aktualisierungen bzw. Re-Zertifizierungen unaufgefordert das jeweils aktuelle Zertifikat nach den oben genannten Standards für die zu erbringende Dienstleistung vorzulegen. (A)
- Der Bieter verpflichtet sich, sicherheitsrelevante Vorfälle betreffend die zu erbringende Dienstleistung inkl. einer Risikobewertung sowie deren Behandlungstand unverzüglich zu melden. (A)
- Der Bieter stellt regelmäßig, mindestens jährlich, einen Statusbericht zur Informationssicherheit und zum Notfallmanagement mit den folgenden Mindestinhalten zur Verfügung: (A)
- Sicherheitsvorfälle im Berichtszeitraum
- Verbesserungsmaßnahmen aus dem ISMS
- Erfolgte Auditierungen und wesentliche Erkenntnisse
- Notfallübungen und wesentliche Ergebnisse
- Setzt der Bieter für die Bereitstellung der zu erbringenden Dienstleistung für die BITBW Mehrmandantensysteme ein, so setzt der Bieter für diese Systeme eine wirksame und nachweisbare logische Mandantentrennung um. (A)
- Der Bieter härtet seine für die zu erbringende Dienstleistung betriebenen Systeme und orientiert sich dabei an den Sicherheitsvorgaben der Hersteller sowie an gängigen Best-Practices. (A)
- Die für die zu erbringende Dienstleistung relevanten Unterauftragnehmer müssen im Hinblick auf die von ihnen erbrachten Services sämtliche relevanten Anforderungen und Sicherheitsanforderungen erfüllen wie der Bieter. Dies erstreckt sich auch auf die Einhaltung von Regelungen, sowie die Prüfrechte durch und Berichte an die BITBW.
Die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen sind vom Bieter mit den Unterauftragnehmern getroffen bzw. werden mit den Unterauftragnehmern getroffen. (A)
- Der Bieter verpflichtet sich, der BITBW oder einem von ihr beauftragten Dritten, im Rahmen von Dienstleister-Audits Auskunft und Einsicht zu gewähren, um die Angemessenheit und Wirksamkeit der realisierten Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf das vertraglich vereinbarte Sicherheitsniveau zu überprüfen. (A)
- Der Bieter erklärt sich bereit nach entsprechender Abstimmung und Ankündigung die für die BITBW betriebenen Systeme sicherheitstechnisch durch die BITBW oder von ihr beauftrage Dritte überprüfen zu lassen. Hierzu gehören bspw. Schwachstellenscans und Penetrationstests. (A)
- Der Bieter verpflichtet sich, relevante interne und externe Prüfungen die in einem Bezug zur Leistungserbringung stehen, der BITBW zur Kenntnis zu bringen. (A)
- Der Bieter sichert zu, dass die BITBW oder ein von ihr beauftragter Dritter in relevante Prüf- und Auditberichte Einsicht erhält, soweit dies rechtlich möglich ist. (A)
- Der Bieter verpflichtet sich ein Notfallmanagement nach einem national oder international anerkannten Standard in der jeweils aktuellen Fassung zu betreiben (bspw. BSI-Standard 200-4 oder ISO 22301). (A)
- Der Bieter verpflichtet sich, eine angemessene Aufbauorganisation für das Notfallmanagement zu etablieren und zu betreiben sowie die notwendigen Schnittstellen und erforderlichen Kontaktpersonen mit der BITBW zu vereinbaren. (A)
- Der Bieter verpflichtet sich gemeinsame Notfallübungen mit der BITBW durchzuführen. (A)
- Der Bieter verpflichtet sich, regelmäßige eigene Notfallübungen durchzuführen und relevante Ergebnisse der BITBW zur Kenntnis zu bringen. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYLY1EVA7U3L
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland