AZVOE - Sanierung AFF Kläranlage Lautlingen - Planerauswahlverfahren Ingenieurbauwerke Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_INFRA-2023-0024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Markt 2
Ort: Albstadt
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72461
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bernd-Michael Abt
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.albstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
AZVOE - Sanierung AFF Kläranlage Lautlingen - Planerauswahlverfahren Ingenieurbauwerke
AZVOE - Sanierung AFF Kläranlage Lautlingen - Planerauswahlverfahren Ingenieurbauwerke
Albstadt - Kläranlage Lautlingen
Der Abwasserzweckverband Oberes Eyachtal plant die Sanierung der Kläranlage in Albstadt-Lautlingen. Durch das Büro SAG Ingenieure wurde 2021 eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Daraus wird die Erneuerung der AFF-Anlage (Adsorptive Flockungs-Filtration, 4. Reinigungsstufe mit Aktivkohle) zur Spurenstoffelimination empfohlen.
Für die geplante Maßnahme werden verschiedene Planungsleistungen erforderlich. Nach aktueller Einschätzung liegen die Planungshonorare in Summe oberhalb der aktuellen EU-Schwelle (215.000 € netto), so dass folgende Planungsdisziplinen EU-weit ausgeschrieben werden sollen:
- VgV-Verfahren 1 - Ingenieurbauwerke (IBW) - diese Ausschreibung
- VgV-Verfahren 2 - Technische Ausrüstung (TA) - separate Ausschreibung
Angaben und Erklärungen im Bewerbungsformular/Teilnahmeantrag (Ziffer VI.3) dienen zur Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren.
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Fachliche Eignung - Referenzliste,
siehe hierzu die Anforderungen in Ziffer III.1) und VI.3)
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 7 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind:
1) Beauftragungsstufe (LP 4 bis 7)
2) Beauftragungsstufe (LP 8 bis 9)
für eine Besichtigung der Kläranlage ist Kontakt mit folgendem Ansprechpartner aufzunehmen:
Herrn Dipl.-Ing. Sascha Losleben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist - Ausschlusskriterium,
bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Eigenerklärung über den durchschnittlichen Jahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen der letzten 3 Geschäftsjahren (2020+2021+2022) gem. § 45 Abs. 4 VgV:
Mindestpunktzahl ab 0,15 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 0,35 Mio. EUR netto (Wichtung 20 %).
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft kumuliert berücksichtigt.
(2) Eigenerklärung § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird. Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR,
Sonstige Schäden mind. 3,0 Mio. EUR. (Ausschlusskriterium)
Die Deckungssummen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in voller Höhe zur Verfügung stehen.
(3) Eigenerklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren im Bereich der ausgeschriebenen Leistung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
Mindestpunktzahl ab 5 Mitarbeiter, Höchstpunktzahl ab 8 Mitarbeiter (Wichtung 20 %).
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Beschäftigten der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft kumuliert berücksichtigt.
Siehe unter III.1.2
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (2020 + 2021 + 2022) ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestpunktzahl ab 5 Beschäftigte, Höchstpunktzahl ab 8 Beschäftigte.
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Referenzlisten gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Wichtung 60 %):
Die maximale Punktzahl kann mit insgesamt 3 Referenzen erreicht werden:
— 3 Referenzen für Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI,
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Mehrere Projekte zur Abdeckung der verschiedenen Leistungsphasen zählen als eine Referenz. 3 Projekte können maximal zur Abdeckung der verschiedenen
Leistungsphasen herangezogen werden, wenn die Zuordnung aus den Projekten konkret dargestellt wird.
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Vorlage geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbare Referenzen müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen bei erfolgreicher Leistungserbringung:
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1.) 3 Referenzen Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI , LPH 4 bis 8 einschließlich örtliche Bauüberwachung vollständig erbracht,
Vorlage einer detaillierten Projektbeschreibung, aus der die Erfüllung der Mindestanforderungen eindeutig erkennbar ist,
Abschluss LPH 8 seit 01.01.2012,
Mindesthonorarzone III oder höher,
Angabe Kontaktdaten des Auftraggebers.
Siehe unter III.1.3
Berufsqualifikation des Ingenieurs gefordert
1. Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden,
2. Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/ Ingenieurleistungen - AVB (Boorberg Verlag 03/2021),
3. Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
1. Formale Ausschlusskriterien:
— fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr.1 VgV (Ausschlusskriterium),
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages (Ausschlusskriterium).
2. Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach§125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV.
3. Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1) der Bekanntmachung unter "geforderte Mindeststandards" (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit),
4. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
— Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform Tender24 zur Verfügung. Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das über die Bieterplattform Tender24 zur Verfügung gestellt wird (Link siehe I.3) der Bekanntmachung);
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die Bieterplattform einzureichen (Link siehe I.3) der Bekanntmachung). Die Registrierung auf der Bieterplattform wird empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
5. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten (Teilnahmeantrag Seite 4-5 - Teil 1 Ausschlusskriterien) zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweisstammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie dem Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die Entsprechenden Seiten (Teilnahmeantrag Teil 1 Ausschlusskriterien) zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Eignungsleihemitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Verpflichtungserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in dem der Bewerber nachweist, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
6. Beauftragung und Realisierung:
— Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1) angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind
(§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§
160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 4 GWB).