Umbau/Erweiterung/Anbau der Grundschule Mühlenberg - Objektplanung Gebäude gem. HOAI §§ 33 ff. i.V.m. Anlage 10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Niedereimerfeld 22
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59823
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.arnsberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau/Erweiterung/Anbau der Grundschule Mühlenberg - Objektplanung Gebäude gem. HOAI §§ 33 ff. i.V.m. Anlage 10
Die Stadt Arnsberg beabsichtigt die Erweiterung / den Umbau / den Anbau der Grundschule Mühlenberg am Standort Hochstraße 4-6 im Stadtbezirk Hüsten. Dazu werden in diesem Verfahren die Objektplanungsleistungen Gebäude gemäß HOAI §§ 33 ff. i.V.m. Anlage 10, LPHen 1-9 (stufenweise) und Besondere Leistungen ausgeschrieben.
Arnsberg, Hochstraße 4-6, 59759 Arnsberg
Die Stadt Arnsberg beabsichtigt die Erweiterung / den Umbau / den Anbau der Grundschule Mühlenberg am Standort Hochstraße 4-6 im Stadtbezirk Hüsten. Die Räumlichkeiten der Grundschule genügen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Gestiegene Schülerzahlen sowie der stetig steigende Platzbedarf für die offene Ganztagsschule haben das Gebäude hinsichtlich der Flächen in den letzten Jahren an seine Grenzen gebracht. Ebenfalls spielt auch der ab 2026/2027 für jedes Kind geltende Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im offenen Ganztag in der Räumlichen Gestaltung eine große Rolle.
Das Grundschulgelände an der Hochstraße 4-6, 59759 Arnsberg erstreckt sich über eine Gesamtfläche von 1.507 qm.
Erschlossen wird das Grundstück im Norden von der Hochstraße, welche vor dem Schulhof und dem Haupteingang des Gebäudes entlangläuft. Zudem grenzt das Schulgelände mit seinen Stellplätzen im Osten an die Straße Mühlenberg. Im rückwärtigen südlichen Teil des Grundstücks befindet sich ein weiterer Schulhof mit größerem Baumbestand sowie zahlreichen Bepflanzungen seitens der angrenzenden Nachbarn.
Der vordere Teil des Schulhofgeländes steht mit seiner direkten Lage an der Straße im Fokus des Grundstücks und ist räumlich ziemlich eingegrenzt. Es ist daher unerlässlich die neue Eingangssituation sowie die Schulhofflächen mit der Gesamtgestaltung des Freiraumareals in Einklang zu bringen. Das Grundstück bietet ausreichend Fläche um die Schule auch unter Berücksichtigung des pädagogischen Raumfunktionsbuches und des darin enthaltenen funktionalen Raumkonzeptes als funktionales Gebäude umzubauen.
Das genannte Schulgelände erstreckt sich über die beiden Flurstücke 1196 und 1162, Flur 46, Gemarkung Neheim-Hüsten und ist als „Fläche für Gemeinbedarf“ ausgewiesen. Es liegt inmitten eines reinen Wohngebietes und unterliegt dem geltenden Bebauungsplan „Stadt Arnsberg Bebauungsplan Nr. NH17 Mühlenberg-Süd“.
In diesem Verfahren die Objektplanungsleistungen Gebäude gemäß HOAI §§ 33 ff. i.V.m. Anlage 10, LPHen 1-9 (stufenweise) und Besondere Leistungen ausgeschrieben.
Die angegebene Laufzeit betrifft die Bearbeitungsstufe 1 (vgl. Nrn. 3.1 bis 3.4 Architektenvertrag) und basiert auf den bisherigen Erkenntnissen. Eine Anpassung erfolgt in Abhängigkeit des zeitlichen Aufwandes der internen Beteiligungs- und Entscheidungsprozesse.
Die Termine und Fristen für Grundleistungen der Bearbeitungsstufen 2 und 3 nach Nrn. 3.5 bis 3.9 und die dazugehörigen
Besonderen Leistungen werden in den schriftlichen Mitteilungen nach Nr. 3.0.2 festgelegt.
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt stufenweise, wobei die Stufen wie folgt festgelegt werden:
Stufe 1: Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Gebäudeplanung
Stufe 2: Leistungsphasen 5-7 des Leistungsbildes Gebäudeplanung
Stufe 3: Leistungsphasen 8 und 9 des Leistungsbildes Gebäudeplanung
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung zur Eignung:
-Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
-Angaben zur Berufszulassung des/der Büroinhabers/Büroinhaberin, des/der Vertreters/Vertreterin der Büroleitung, des/der gesamtverantwortlichen Architekten/Architektin (Nachweise der beruflichen Befähigung sind dem Angebot beizufügen)
Erklärung zur Eignung:
-Angaben zum Gesamtumsatz des Büros der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 bis 2022)
-Angaben zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (Nachweis der Versicherungspolice ist vorzulegen)
zum Gesamtumsatz:
-jährlicher Mindestgesamtumsatz: 800.000,00 € (Jahresschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre)
-jährlicher Mindestumsatz für Objektplanungen: 400.000,00 € (Jahresschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre)
zur Berufshaftpflichtversicherung:
-nicht älter als 3 Monate;
-nötige Deckung 1,5 Mio. € für Personenschäden und 500.000 € für sonstige Schäden, zweifach maximiert pro
Jahr;
Erklärung zur Eignung:
-Angaben zum Firmenprofil
-Beschreibung der personellen Besetzung (Mitarbeitersturktur der letzten 3 Jahre - jährliches Mittel 2020 bis 2022)
-Bieterreferenz
zur personellen Besetzung:
Der/die verantwortliche und der/die stellvertretende Projektleiter/in muss einen Studiengang der Architektur oder des Bauingenieurwesens mit akademischem Abschluss nachweisen. Voraussetzung ist ebenso eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung. Angaben zur Berufserfahrung sind im Rahmen der vorstehenden Tabelle zu machen. Zudem ist ein/e bauvorlageberechtigte/r Architekt/in des Unternehmens zu benennen. Diese/r muss nicht zwingend auch der/die Projektleiter/in sein.
zu Bieterreferenz:
-Objektplanung Umbau/Anbau/Erweiterung einer schulischen Bildungseinrichtung, mind. Honorarzone III, LPHen 2-5
-Angaben zu Baukosten KG 300 und 400 (Höhe der Baukosten in diesen Kostengruppen mindestens 1.500.000 € netto)
-Das Vorhaben befindet sich in der Bauausführung oder ist fertiggestellt (Stichtag 31.08.2020)
Hinweis: Gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV werden auch vergleichbare Leistungen berücksichtigt, deren Fertigstellung bis zu 5 Jahre (Stichweg 31.08.2018) zurückliegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Arnsberg (Gebäude Stadtwerke Arnsberg GmbH -Campus-), Beschaffungsmanagement, Zi. 0.03, Niedereimerfeld 22, 59823 Arnsberg
Die Öffnung der Angebote findet unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist durch 2 Mitarbeiter*innen des Beschaffungsmanagements statt. Nach § 55 (2) Satz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf feststellung der Unwikrsamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.