Maßnahme: Messeauftritte des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf der Internationalen Grünen Woche (IGW) in Berlin 2025 - 2028 Leistungsbild: Objektplanung Innenräume u. grafische Gestaltung, Anteile Fachplanung Technische Ausrüstung, bauliches und betriebliches Veranstaltungsmanagement und konzeptabhängig Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 1127/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-4010
Fax: +49 228-4011223
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maßnahme: Messeauftritte des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf der Internationalen Grünen Woche (IGW) in Berlin 2025 - 2028 Leistungsbild: Objektplanung Innenräume u. grafische Gestaltung, Anteile Fachplanung Technische Ausrüstung, bauliches und betriebliches Veranstaltungsmanagement und konzeptabhängig Tragwerksplanung
siehe II.2.4 - Beschreibung der Beschaffung
Messe Berlin,
Messedamm 22,
14055 Berlin,
Messehalle 23a und 22a
1. Angaben zur Baumaßnahme
- Allgemeine Beschreibung
Teil A: BMEL-Halle 23a
Die Internationale Grüne Woche (IGW) ist die weltgrößte Messe für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau und zugleich die weltgrößte Verbrauchermesse in diesem Segment. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) präsentiert sich mit einem individuellen Auftritt in Halle 23a.
Bei der Baumaßnahme für die Beteiligung des BMEL auf der IGW 2025 geht es in Halle 23a um die Schaffung einer modernen offenen Hallenatmosphäre mit verbrauchernaher, interaktiver Informationsvermittlung. Der Dialog mit dem Messepublikum spielt dabei eine übergeordnete Rolle. Für diese Aufgabe wird ein sowohl in Fragen der Gestaltung als auch in der Bauabwicklung versiertes und leistungsfähiges Planungsteam Objektplanung / Technische Ausrüstung gesucht.
Vom Auftragnehmer wird eine räumlich gestalterische Planung erwartet, die flexibel genug ist, unterschiedliche Inhalte und Akteure aufzunehmen und trotzdem eine starke Identität des BMEL als Absender vermittelt. Zudem müssen Sonderveranstaltungen und Abendempfänge entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers durchgeführt werden können und vom Auftragnehmer gestalterisch, planerisch und organisatorisch vorbereitet und durchgeführt werden. Die vom Auftragnehmer erwartete flexible räumlich gestalterische Planung muss kurzfristige Leistungsänderungen in Form von Planungsanpassungen hinsichtlich thematischer Ausstellungssegmente, Aufnahme neuer Themenbereiche, Streichung vorhandener Themenbereiche etc. ermöglichen.
Es sind insgesamt vier Hallenbereiche zu gestalten:
Funktionsbereich
Aktionsbereich
Ausstellungbereich
Backstage-Bereich und Lager
Die Halle 23a auf dem Messegelände der Messe Berlin verfügt über eine Bruttogrundfläche von ca. 2.661 m².
Die für die Internationale Grüne Woche 2025 vorgesehenen Projektkosten belaufen sich auf ca. 3 Mio. € netto. Die genannten Kosten umfassen die Kostengruppen 300, 400, 600 und 700 nach DIN 276-1, soweit nicht in Kostengruppe 600 erfasst, auch die Kosten der „Grafik“ bzw. die Kosten entsprechend des Datenblattes AMP.
Teil B: BÖL-Stand in der BIO-Halle 22a
Seit 2003 werden dem Messepublikum Themen zum ökologischen Landbau über das Bundesprogramm ökologischer Landbau (BÖL) des BMEL an einem Stand und einer Hallenbühne in der BIO-Halle präsentiert. Die BIO-Halle wird 2024 wieder erstmalig, nach mehreren Jahren Pause, bespielt und soll auch künftig in unmittelbarer Nachbarschaft zur BMEL-Halle verortet werden, sodass Synergieeffekte zwischen den beiden Hallen entstehen. Der BÖL-Stand mit Hallenbühne in der BIO-Halle schlägt gestalterisch einen Bogen zur BMEL-Halle. Entwurfsbestimmenden Elemente der Halle 23a sollen sich daher auch im BÖL-Stand und der Bühne wiederfinden und deutlich erkennbar sein.
Die Bio-Branche (Verbände und Wirtschaftsunternehmen) informiert in der Bio-Halle das Messepublikum über die ökologische Ernährungswirtschaft. Der BÖL-Stand des BMEL mit Hallenbühne soll das Zentrum der BIO-Halle sein und sich gestalterisch entsprechend präsentieren. Ziel des Messeauftritts ist es, das Messepublikum umfassend über alle relevanten Themen des ökologischen Landbaus und der ökologischen Ernährungswirtschaft zu informieren. Neben der landwirtschaftlichen Erzeugung steht die gesamte Wertschöpfungskette im Mittelpunkt der Kommunikation und Darstellung. Der Messeauftritt hat einen interaktiven und dialogorientierten Charakter. Der BÖL-Stand in der BIO-Halle 22a inkl. Bühne soll eine Bruttogrundfläche von ca. 500 m² (350 m² für den Stand + 150 m² für Bühne und Sitzplatzbereich) haben und sowohl als Kopf-, Eck- oder Inselstand flexibel einsetzbar sein.
Der BÖL-Stand muss Platz für die Umsetzung eines stark erlebnisorientierten, interessanten, interaktiven Programms am Messestand und auf der Hallenbühne bieten.
Der rund 500 m² große, moderne, sichtbar nachhaltiger Stand gliedert sich in fünf offene Bereiche:
- ein Informationsbereich (Info-Corner) in der Hauptanlaufrichtung,
- ein Ausstellungsbereich mit Aktionsmöglichkeiten (Mitaussteller mit inhaltlichen Schwerpunkten und Exponaten),
- ein Loungebereich für Matchmaking und Aufenthalt von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren mit Bewirtung mit kalten und warmen Getränken,
- eine Hallenbühne in der Nähe des Standes oder standintegriert und
- ein nicht öffentlicher Logistikbereich mit Lager, Küche und Garderobe mit Schließfächern sowie Büro.
Zusätzlich ist in der Nähe ein weiteres Lager, mit Kühlschrank, Garderobe mit Schließfächern und Ablageflächen für Materialien einzuplanen. Für die ausgeschriebene Leistung steht dem Auftragnehmer ein Budget von maximal 300.000 Euro netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer für die IGW 2025 zur Verfügung.
Ausführliche Beschreibung siehe auch Anlage 13 Aufgabenbeschreibung.
- Auftraggeber/Nutzer: BMEL
Ausführungszeitraum (Planung und Auf- und Abbau Messestand 2025): 06/2024 bis 01/2025
Folgeveranstaltungen Messen jeweils Januar 2026 bis 2028
2. Gegenstand des Auftrages
- Grundleistungen der Objektplanung (Innenräume) gem. § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI 2021,
- einschließlich der Ausstattung, sowie grafische Gestaltung
- Anteile der Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI 2021
- und gegebenenfalls die Leistungen der Fachplanung der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI 2021
- sowie besondere Leistungen für die baulichen Anlagen.
In den Jahren 2026 bis 2028 sind weitere Messeauftritte der BMEL-Halle geplant (Januar 2026, Januar 2027, Januar 2028).
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beabsichtigt die Beauftragung der Objektplanung Innenräume und grafische Gestaltung sowie Anteile der Fachplanung Technische Ausrüstung und gegebenenfalls der Tragwerksplanung in ca. März 2024.
Das (BMEL) beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1: LPH 1 bis 4
Stufe 2: LPH 5 (optional)
Stufe 3: LPH 6 bis 7 (optional)
Stufe 4: LPH 8 (optional)
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im Bewerbungsbogen beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).
Der Vertrag ist erst in der 2. Stufe des Verfahrens einzureichen. Hierzu erhalten die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Teilnehmer gemäß § 17 Abs. 4 VgV eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mit allen erforderlichen Unterlagen für die Angebotserstellung.
Zusätzlich ist von den ausgewählten Teilnehmern in der 2.Stufe des Verfahrens eine Konzeptidee mit Lösungsskizze auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen zu entwickeln und vorzulegen. Diese wird mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 8.000,00 € netto vergütet. Der Umfang der zu erbringenden Leistung soll der Höhe der Aufwandsentschädigung entsprechen.
Siehe auch Anlage 13 Aufgabenbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind:
Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur zu führen.
Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen.
Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen erfüllen.
Weitere Hinweise:
1. Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und von dem/den Geschäftsführer(n) und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die eVergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen - es ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen.
2. Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist vom Bewerber, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen. Dies kann durch die Vorlage eines Registerauszuges erfolgen; soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, ist dem Bewerbungsbogen eine Vollmacht beizufügen, in der alle Partner der Gesellschaft den Unterzeichnenden bevollmächtigen. Hierfür kann die Anlage 1 zum Bewerbungsbogen verwandt werden.
3. Unterzeichnete Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
4. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben der Mitglieder zu den Auftragsanteilen zu benennen (Anlage 3 a) (Ferner ist eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen (Anlage 4).
5. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers sind gem. § 36 VgV die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vom Auftragnehmer vergeben werden sollen, zu benennen (Anlage 3 b).
6. Beruft sich der Bewerber oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für den Nachunternehmer die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer nach § 36 Abs. 1 VgV (Anlage 5) vorzulegen.
Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft und nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) die gestellten Mindestanforderungen erfüllen kann (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), muss bereits mit der Bewerbung für den Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage 5), Nachweis der Unterschriftsbefugnis (Registerauszug und/oder Anlage 1) und die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) vorgelegt werden.
Darüber hinaus ist in dem Fall, dass dies die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers betrifft, eine Erklärung über eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des Nachunternehmers für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorzulegen.
7. Unterzeichnete Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 (Anlage 6). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
8. Der Auftraggebende wird für den/die Bietende/n, der/die den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Abs. 1, Abs. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes) beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben ausländische Bietende gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (soweit vorhanden) vorzulegen. Die Auftragsvergabe steht daher unter dem Vorbehalt, dass das Wettbewerbsregister keine Eintragungen enthält, die einer Beauftragung entgegenstehen.
Die Leistungsfähigkeit ist durch die Erklärung über den Umsatz der ausgeschriebenen Dienstleistung für die letzten 3 Jahre nachzuweisen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Umsatzzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat. - siehe III.1.1) Punkt 6 -
Der Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre muss im Bereich Objektplanung Innenräume mindestens >= 500.000 € netto betragen.
Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit sind folgende Auskünfte zu erteilen:
1. Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers während der letzten 3 Jahre, insbesondere Ausbildungen, Fachrichtungen und Bürozugehörigkeit der Mitarbeiter im Sinne von § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Mitarbeiterzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers können nur die Mitarbeiter des Nachunternehmers hinzugerechnet werden, die für den entsprechenden Leistungsanteil eingesetzt wurden.
- siehe III.1.1) Punkt 6 beachten -
2. Vorstellung von drei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren realisierten Referenzprojekten gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Es sind drei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte (P1, P2, P3) vom Bewerber vorzustellen, die anhand der Auswertungsmatrix Stufe 1 bewertet werden.
Die vorgestellten Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 2020 bis zum Tag der Veröffentlichung fertig gestellt sein (Abschluss Leistungsphase 8 gem. § 34 HOAI).
Insbesondere Angaben zu:
Projektbezeichnung, Ort, Bauherr/Auftraggeber, Ansprechpartner/Tel.-Nr., Entwurfsverfasser/Architekt, Projektdauer, Gebäudenutzung, Art und Typ der Baumaßnahme, BGF, NF, Projektkosten, Umfang der eigenen Leistung, Grafische Gestaltung, Vorlage eines projektbezogenen Referenzschreibens, etc.
Neben dem Bewerbungsbogen sind maximal 3 DIN A 4 Seiten je Referenzprojekt in digitaler Form einzureichen. Darüber hinaus gehende Unterlagen werden zur Wertung nicht zugelassen.
Die Referenzprojekte (P1, P2, P3) müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Referenzprojekte von jedem Partner der Bietergemeinschaft eingereicht werden (insgesamt max. 3 Referenzen). Referenzprojekte des Nachunternehmers sind nicht zugelassen.
3. Vorstellung des Projektteams - Projektleiter, Projektmitarbeiter 1 / stellvertretender Projektleiter, Projektmitarbeiter 2 und 3
insbesondere Angaben zu:
Name, Ausbildung/Studienabschluss, Berufserfahrung.
Beruflicher Werdegang sowie Studiennachweise der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter, sind in digitaler Form vorzulegen.
4. Mit der Einreichung des Bewerbungsbogens erklärt der Bewerber/die Bietergemeinschaft, dass die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Dienstleistung nach heutigem Stand der Technik notwendige technische Hard- und Software vorhanden ist.
Eine ausführliche Erläuterung zur Bewertung der Referenzprojekte (P1, P2) ist der Auswertungsmatrix Stufe 1 zu entnehmen. Andere als unter Punkt 3 des Bewerbungsbogens vorgestellte Referenzen werden für den Teilnahmewettbewerb nicht zur Bewertung herangezogen.
Der Bewerbungsbogen sowie alle weiteren Vergabeunterlagen sind auf folgender Seite veröffentlicht:
Zu 1.
Die Anzahl der Mitarbeiter (einschl. Büroinhaber/n) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens >= 4
Davon Anzahl der Mitarbeiter mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur / Innenarchitektur (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Bereich Objektplanung Innenräume im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens >= 3
Zu 2.
Es sind drei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte vorzustellen, welche die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen.
Alle Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 2020 bis zum Tag der Veröffentlichung fertig gestellt worden sein (Abschluss Leistungsphase 8 gem. § 34 HOAI).
Der/die Bewerbende oder die Bietergemeinschaft hat bei den 3 Referenzprojekten mindestens Leistungen der Objektplanung Innenräume der LPH 3, 5 und 8 gem. § 34 HOAI erbracht.
Davon:
- mindestens ein Projekt mit Projektkosten (KGR 300 bis 600 nach DIN 276) mindestens ≥ 500.000 € brutto
- mindestens zwei Projekte sind aus dem Bereich Messebau
Zu 3.
Projektleiter/-in mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur / Innenarchitektur (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung in der Projektleitung im Bereich Objektplanung Innenräume und Messebau
Stellvertretender Projektleiter mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur / Innenarchitektur (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung im Bereich Objektplanung Innenräume und Messebau.
Mitarbeiter mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur / Innenarchitektur (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule).
Das Projektteam sollte sich aus mindestens 3 Personen zusammensetzen. Doppelbenennungen der Projektmitarbeiter/-innen sind nicht möglich.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitarbeiter als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffenen Bewerbungen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis 1: Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis 2: Die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen stehen uneingeschränkt und kostenfrei als Formularvordruck im Internet unter der Adresse www.evergabe-online.de zur Verfügung Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der E-Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des Bundes (unter www.evergabe-online.de) durchgeführt.
Der Bewerbungsbogen mit den Erklärungen ist zusammen mit den geforderten Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die E-Vergabeplattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben.
Die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die E-Vergabeplattform. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig kostenfrei unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabeplattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Fragen der Bewerber sind über den Angebotsassistenten (ANA) der E-Vergabeplattform (als registrierter Nutzer der E-Vergabe) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist (spätestens bis zum 27.10.2023) zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabeplattform an alle Bewerber versendet.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise (Punkt III.1.2. und III.1.3.) nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist über die E-Vergabeplattform des Bundes nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Hinweis 3 (Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 7 DSGVO:
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundversorgung (DSGVO) sind dem den Vergabeunterlagen beiliegendem Informationsblatt zu entnehmen
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Deichmanns Aue 31-37, 53179 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-4010
Internet-Adresse: http://www.bbr.bund.de