EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 92
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Wollmer-Rügger
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Die Gesamtleistung wird in zwei Losen ausgeschrieben. Unter Ziffer II.2.4) sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen bezogen auf die einzelnen Lose dargestellt.
- Los 1: Übernahme, Transport und Entsorgung/Verwertung von Abfällen vom Wertstoffzentrum Gevelsberg (= Übernahmestelle);
- Los 2: Übernahme, Transport und Entsorgung/Verwertung von Abfällen vom Wertstoffzentrum Witten (= Übernahmestelle)
Übernahme, Transport und Entsorgung/Verwertung von Abfällen vom Wertstoffzentrum Gevelsberg (= Übernahmestelle)
Gevelsberg
FE-Metallschrott:
• Übernahme, Transport und Entsorgung/Verwertung von FE-Metallschrott auf Abruf an der vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle
• Gestellung des zur Erfassung des FE-Metallschrotts an der Übernahmestelle benötigten Containers (20 m³)
NE-Metallschrott:
• Übernahme, Transport und Entsorgung/Verwertung von NE-Metallschrott auf Abruf an der vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle
• Gestellung des zur Erfassung des NE-Metallschrotts an der Übernahmestelle benötigten Containers (7 m³)
Bauschutt (ASN 17 01 07):
• Übernahme, Transport und Entsorgung/Verwertung von Bauschutt auf Abruf an der vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle
• Gestellung der zur Erfassung des Bauschutts an der Übernahmestelle benötigten Container (2 x 20 m³)
Kunststoffe:
• Übernahme, Transport und Entsorgung/Verwertung von Kunststoffen auf Abruf an der vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle
• Gestellung des zur Erfassung der Kunststoffe an der Übernahmestelle benötigten Containers (20 m³)
Flachglas:
• Übernahme, Transport und Entsorgung/Verwertung von Flachglas auf Abruf an der vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle
• Gestellung des zur Erfassung des Flachglases an der Übernahmestelle benötigten Containers (7 m³)
Altholz A I – A IV:
• Übernahme, Transport und Entsorgung/Verwertung von Altholz A I – A IV auf Abruf an der vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle (inkl. Entsorgung ggf. anfallender Störstoffe)
• Gestellung der zur Erfassung der Altholzfraktionen an der Übernahmestelle benötigten Container (Altholz A I – A III: 36 m³; Altholz A IV: 20 m³)
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2026), sofern er nicht spätestens ein Jahr vor dem Vertragsende von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Übernahme, Transport und Entsorgung/Verwertung von Abfällen vom Wertstoffzentrum Witten (= Übernahmestelle)
Witten
FE-Metallschrott:
• Übernahme, Transport und Entsorgung/Verwertung von FE-Metallschrott auf Abruf an der vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle
• Gestellung des zur Erfassung des FE-Metallschrotts an der Übernahmestelle benötigten Containers (20 m³)
NE-Metallschrott:
• Übernahme, Transport und Entsorgung/Verwertung von NE-Metallschrott auf Abruf an der vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle
• Gestellung des zur Erfassung des NE-Metallschrotts an der Übernahmestelle benötigten Containers (7 m³)
Bauschutt (ASN 17 01 07):
• Übernahme, Transport und Entsorgung/Verwertung von Bauschutt auf Abruf an der vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle
• Gestellung der zur Erfassung des Bauschutts an der Übernahmestelle benötigten Container (2 x 20 m³)
Kunststoffe:
• Übernahme, Transport und Entsorgung/Verwertung von Kunststoffen auf Abruf an der vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle
• Gestellung des zur Erfassung der Kunststoffe an der Übernahmestelle benötigten Containers (20 m³)
Flachglas:
• Übernahme, Transport und Entsorgung/Verwertung von Flachglas auf Abruf an der vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle
• Gestellung des zur Erfassung des Flachglases an der Übernahmestelle benötigten Containers (7 m³)
Altholz A I – A IV:
• Übernahme, Transport und Entsorgung/Verwertung von Altholz A I – A IV auf Abruf an der vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle (inkl. Entsorgung ggf. anfallender Störstoffe)
• Gestellung der zur Erfassung der Altholzfraktionen an der Übernahmestelle benötigten Container (Altholz A I – A III: 36 m³; Altholz A IV: 20 m³)
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2026), sofern er nicht spätestens ein Jahr vor dem Vertragsende von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
• (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
Lose 1 und 2:
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
• (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR.
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Lose 1 und 2:
• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport von Siedlungsabfall oder von Wertstoffen;
• Nutzungsnachweis der vorgesehenen Behandlungs- oder Verwertungsanlage oder Entsorgungsanlage für Altholz A I – A IV und Bauschutt;
• Für den Fall, dass Abfallströme in einer Anlage außerhalb von Deutschland behandelt/entsorgt werden sollen: Erläuterung/Nachweis, dass ein Anspruch auf Notifizierung besteht.
Lose 1 und 2:
• Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport von mindestens 500 Mg festem Siedlungsabfall oder von Wertstoffen pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
• Nutzungsnachweis der vorgesehenen Behandlungs- oder Verwertungsanlage oder Entsorgungsanlage für Altholz A I – A IV und Bauschutt für die jeweilige Vertragslaufzeit. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber/Eigentümer der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung geführt werden. Die genutzte Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für den vorgesehenen Leistungsgegenstand genehmigt sein.
• Für den Fall, dass Abfallströme in einer Anlage außerhalb von Deutschland behandelt/entsorgt werden sollen: Erläuterung/Nachweis, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k (i) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport (subreport ELViS). Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über subreport ELViS an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang bei subreport ELViS erteilt. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über die Angebotsfunktion der vom Auftraggeber genutzten Vergabeplattform subreport ELViS (in Textform) einzureichen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.