AZVOE - Sanierung AFF Kläranlage Lautlingen - Planerauswahlverfahren Technische Ausrüstung Anlagengruppe 4 und 7 Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_INFRA-2023-0025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Markt 2
Ort: Albstadt
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72461
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bernd-Michael Abt
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.albstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
AZVOE - Sanierung AFF Kläranlage Lautlingen - Planerauswahlverfahren Technische Ausrüstung Anlagengruppe 4 und 7
AZVOE - Sanierung AFF Kläranlage Lautlingen - Planerauswahlverfahren Technische Ausrüstung Anlagengruppe 4 und 7
Albstadt - Kläranlage Lautlingen
Der Abwasserzweckverband Oberes Eyachtal plant die
Sanierung der Kläranlage in Albstadt-Lautlingen. Durch das
Büro SAG Ingenieure wurde 2021 eine Machbarkeitsstudie
durchgeführt. Daraus wird die Erneuerung der AFF-Anlage
(Adsorptive Flockungs-Filtration, 4. Reinigungsstufe mit
Aktivkohle) zur Spurenstoffelimination empfohlen.
Für die geplante Maßnahme werden verschiedene
Planungsleistungen erforderlich. Nach aktueller Einschätzung
liegen die Planungshonorare in Summe oberhalb der aktuellen
EU-Schwelle (215.000 € netto), so dass folgende
Planungsdisziplinen EU-weit ausgeschrieben werden sollen:
- VgV-Verfahren 1 - Ingenieurbauwerke (IBW) - separate
Ausschreibung
- VgV-Verfahren 2 - Technische Ausrüstung (TA) - diese
Ausschreibung
Angaben und Erklärungen im Bewerbungsformular/
Teilnahmeantrag (Ziffer VI.3) dienen zur Auswahl der
Teilnehmer am Verhandlungsverfahren.
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Fachliche Eignung - Referenzliste,
siehe hierzu die Anforderungen in Ziffer III.1) und VI.3)
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung
der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen
bis zur Leistungsphase 7 beauftragt. Die weiteren
Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem
späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der
Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen
sind:
1) Beauftragungsstufe (LP 4 bis 7)
2) Beauftragungsstufe (LP 8 bis 9)
für eine Besichtigung der Kläranlage ist Kontakt mit folgendem
Ansprechpartner aufzunehmen:
Herrn Dipl.-Ing. Sascha Losleben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV,
dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
vorhanden ist - Ausschlusskriterium,
bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise für alle
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/
576 des Rates vom 8. April 2022.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Eigenerklärung über den durchschnittlichen Jahresumsatz
für entsprechende Dienstleistungen der letzten 3
Geschäftsjahren (2020+2021+2022) gem. § 45 Abs. 4 VgV:
Mindestpunktzahl ab 0,15 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab
0,35 Mio. EUR netto (Wichtung 20 %).
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der
Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft kumuliert
berücksichtigt.
(2) Eigenerklärung § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall
eine Berufshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder
auftragsbezogen) abgeschlossen wird. Personenschäden
mind. 3,0 Mio. EUR, Sonstige Schäden mind. 3,0 Mio. EUR.
(Ausschlusskriterium) Die Deckungssummen müssen im Falle
einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft in voller Höhe zur Verfügung stehen.
(3) Eigenerklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl
des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den
letzten drei Jahren im Bereich der ausgeschriebenen Leistung
gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
Mindestpunktzahl ab 5 Mitarbeiter, Höchstpunktzahl ab 9
Mitarbeiter (Wichtung 20 %).
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Beschäftigten der
Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft kumuliert berücksichtigt.
Siehe unter III.1.2
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner
Führungskräfte in den letzten drei Jahren
(2020 + 2021 + 2022) ersichtlich ist
gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestpunktzahl ab
5 Beschäftigte, Höchstpunktzahl ab 9 Beschäftigte.
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Referenzlisten gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV über
früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge
(Wichtung 60 %):
Die maximale Punktzahl kann mit insgesamt 4 Referenzen
erreicht werden:
— 2 Referenzen für Fachplanung Technische Ausrüstung
Anlagengruppe 4 gemäß § 55 HOAI,
— 2 Referenzen für Fachplanung Technische Ausrüstung
Anlagengruppe 7 gemäß § 55 HOAI,
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Mehrere Projekte zur Abdeckung der verschiedenen
Leistungsphasen zählen als eine Referenz. 3 Projekte können
maximal zur Abdeckung der verschiedenen
Leistungsphasen herangezogen werden, wenn die Zuordnung
aus den Projekten konkret dargestellt wird.
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Vorlage geeignete Referenzen über früher ausgeführte
Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Geeignete
Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind.
Vergleichbare Referenzen müssen die nachfolgenden
Mindestanforderungen erfüllen bei erfolgreicher
Leistungserbringung:
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1.) 2 Referenzen Fachplanung Technische Ausrüstung
Anlagengruppe 4 § 55 HOAI, LPH 4 bis 8 vollständig
erbracht, Vorlage einer detaillierten Projektbeschreibung,
aus der die Erfüllung der Mindestanforderungen eindeutig
erkennbar ist, Abschluss LPH 8 seit 01.01.2012,
Mindesthonorarzone II oder höher,
Angabe Kontaktdaten des Auftraggebers.
2.) 2 Referenzen Fachplanung Technische Ausrüstung
Anlagengruppe 7 § 55 HOAI, LPH 4 bis 8 vollständig
erbracht, Vorlage einer detaillierten Projektbeschreibung,
aus der die Erfüllung der Mindestanforderungen eindeutig
erkennbar ist, Abschluss LPH 8 seit 01.01.2012,
Mindesthonorarzone II oder höher,
Angabe Kontaktdaten des Auftraggebers.
Siehe unter III.1.3
Berufsqualifikation des Ingenieurs gefordert
1. Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom
Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für
die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten
gewährleistet werden,
2. Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/
Ingenieurleistungen - AVB (Boorberg Verlag 03/2021),
3. Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue
und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-
Württemberg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den
Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu
vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
1. Formale Ausschlusskriterien:
— fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe
IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr.1 VgV
(Ausschlusskriterium),
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
(Ausschlusskriterium).
2. Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123
Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit
einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der
erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123
Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach
§ 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124
GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz,
Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw.
Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach§125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante
Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen
vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV.
3. Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1) der
Bekanntmachung unter "geforderte Mindeststandards"
(Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw.
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit),
4. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
— Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform
Tender24 zur Verfügung. Zur Angabe der notwendigen
Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu
verwenden, das über die Bieterplattform Tender24 zur
Verfügung gestellt wird (Link siehe I.3) der Bekanntmachung);
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die
Bieterplattform einzureichen (Link siehe I.3) der
Bekanntmachung). Die Registrierung auf der Bieterplattform
wird empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung werden
Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per
E-Mail informiert.
5. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung
ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für
jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und
vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten
(Teilnahmeantrag Seite 4-5 - Teil 1 Ausschlusskriterien) zu
kopieren und kenntlich zu machen, von welchem
Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/
Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschafts-
erklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben,
in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit
postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter
Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/
oder Nachweise von dem Eignungsverleiher und
Unterauftragnehmer sowie dem Unternehmen, deren
Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gesondert zu
erklären und vorzulegen. Dazu sind die Entsprechenden Seiten
(Teilnahmeantrag Teil 1 Ausschlusskriterien) zu kopieren und
kenntlich zu machen, von welchem Eignungsleihemitglied die/
der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine
Verpflichtungserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen)
abzugeben, in dem der Bewerber nachweist, dass die
Kapazitäten anderer Unternehmen die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
6. Beauftragung und Realisierung:
— Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren
behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, die
ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu
beauftragen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann
ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter
VI.4.1) angegeben ist, gestellt werden, solange die
Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die
Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige
Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen
Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information auf elektronischem Weg 10
Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz
3 Nummer 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§
160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§ 160 Abs. 4 GWB).