Fahrzeugabschleppdienste (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0008-2023-0005

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 20
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65197
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1888b4ff2d6-2ea73f8b1332eb2
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fahrzeugabschleppdienste (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0008-2023-0005
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 106
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

AUTOBAHNABSCHNITT A 661 - Bis einschließlich 3,5 t

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

AUTOBAHNABSCHNITT A 661 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

AUTOBAHNABSCHNITT A 661 - Über 7,5 t

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 45 - Bis einschließlich 3,5 t

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 45 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 45 - Über 7,5 t

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 43a - Bis einschließlich 3,5 t

Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 43a - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

BUNDESSTRASSENABSCHNITT B 43a - Über 7,5 t

Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66 - Bis einschließlich 3,5 t

Los-Nr.: 10
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Los-Nr.: 11
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66 - Über 7,5 t

Los-Nr.: 12
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66 - Bis einschließlich 3,5 t

Los-Nr.: 13
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Los-Nr.: 14
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66 - Über 7,5 t

Los-Nr.: 15
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 45 ; A 3 - Bis einschließlich 3,5 t

Los-Nr.: 16
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 45 ; A 3 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Los-Nr.: 17
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 45 ; A 3 - Über 7,5 t

Los-Nr.: 18
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 45 - Bis einschließlich 3,5 t

Los-Nr.: 19
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 45 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Los-Nr.: 20
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 45 - Über 7,5 t

Los-Nr.: 21
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66 - Bis einschließlich 3,5 t

Los-Nr.: 22
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Los-Nr.: 23
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

AUTOBAHNABSCHNITT BAB A 66 - Über 7,5 t

Los-Nr.: 24
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 3 - Bis einschließlich 3,5 t

Los-Nr.: 25
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 3 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Los-Nr.: 26
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

AUTOBAHNABSCHNITT: BAB A 3 - Über 7,5 t

Los-Nr.: 27
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet: HESO-OFFENBACH-PREV

Los-Nr.: 28
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; B 3) - Bis einschließlich 3,5 t

Los-Nr.: 29
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; B 3) - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Los-Nr.: 30
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

VERKEHRSWEGE FRANKFURT BAB (A 661 ; B 3) - Über 7,5 t

Los-Nr.: 31
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet: HEFF-FRANKFURT-M-PREV08

Los-Nr.: 32
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A6 ; A5 - Bis einschließlich 3,5 t

Los-Nr.: 33
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A6 ; A5 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Los-Nr.: 34
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A6 ; A5 - Über 7,5 t

Los-Nr.: 35
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A5 - Bis einschließlich 3,5 t

Los-Nr.: 36
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A5 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Los-Nr.: 37
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A 67 ; A5 - Über 7,5 t

Los-Nr.: 38
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A60 ; A671 ; A67 ; A3 - Bis einschließlich 3,5 t

Los-Nr.: 39
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A60; A671; A67; A3 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Los-Nr.: 40
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A60 ; A671 ; A67 ; A3 - Über 7,5 t

Los-Nr.: 41
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet: HESH-GERNSHEIM-PST

Los-Nr.: 42
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet: HESH-GROSS-GER-PST

Los-Nr.: 43
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet: HESH-LAMPERTHEIM-VHM-PST

Los-Nr.: 44
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet: HESH-BENSHEIM-PST

Los-Nr.: 45
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet: HESH-HOECHST-OD-PST

Los-Nr.: 46
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet: HESH-DIEBURG-PST

Los-Nr.: 47
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet: HESH-PFUNGSTADT-PST

Los-Nr.: 48
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet: HESH-DARMSTADT-PREV03

Los-Nr.: 49
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A 3 - Bis einschließlich 3,5 t

Los-Nr.: 50
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A 3 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Los-Nr.: 51
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A 3 - Über 7,5 t

Los-Nr.: 52
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A 3 - Bis einschließlich 3,5 t

Los-Nr.: 53
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A 3 - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Los-Nr.: 54
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A 3 - Über 7,5 t

Los-Nr.: 55
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet: HEWH-WEILBURG-PST

Los-Nr.: 56
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet: HEWH-LIMBURG-PST

Los-Nr.: 57
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet: HEWH-IDSTEIN-PST

Los-Nr.: 58
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet: HEWH-BAD-SCHWALBACH-PST

Los-Nr.: 59
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet: HEWH-RÜDESHEIM-PST / HEWH-ELTVILLE-PST

Los-Nr.: 60
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet: HEWH-USINGEN-PST

Los-Nr.: 61
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB Süd (A 45 ; A 5) - Bis einschließlich 3,5 t

Los-Nr.: 62
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB Süd (A 45 ; A 5) - Über 3,5 t bis einschließlich 7,5 t

Los-Nr.: 63
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB Süd (A 45 ; A 5) - Über 7,5 t

Los-Nr.: 64
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB Mitte (A480; A485; A5) - Bis einschließlich 3,5 t

Los-Nr.: 65
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB Mitte (A480; A485; A5)- Über 3,5t bis einschließlich 7,5t

Los-Nr.: 66
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB Mitte (A480; A485; A5) - Über 7,5 t

Los-Nr.: 67
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB West (A45; A485; A480) - Bis einschließlich 3,5 t

Los-Nr.: 68
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB West (A45; A485; A480)- Über 3,5t bis einschließlich 7,5t

Los-Nr.: 69
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB West (A45; A485; A480) - Über 7,5 t

Los-Nr.: 70
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB Nordwest (A 45) - Bis einschließlich 3,5 t

Los-Nr.: 71
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB Nordwest (A 45) - Über 3,5t bis einschließlich 7,5t

Los-Nr.: 72
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB Nordwest (A 45) - Über 7,5 t

Los-Nr.: 73
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet: HEMH-BAD-VILBEL-PST

Los-Nr.: 74
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet: HEMH-FRIEDBERG-PST

Los-Nr.: 75
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet: HEMH-DILLENBURG-PST

Los-Nr.: 76
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet: HEMH-WETZLAR-PST

Los-Nr.: 77
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet: HEMH-GIESSEN-PST-SUED

Los-Nr.: 78
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet: HEMH-GIESSEN-PST-NORD

Los-Nr.: 79
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Zuständigkeitsbereich BAB WEST (A 5) - Bis einschließlich 3,5 t

Los-Nr.: 80
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Zuständigkeitsbereich BAB WEST (A 5) - Über 3,5t bis einschließlich 7,5t

Los-Nr.: 81
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Zuständigkeitsbereich BAB WEST (A 5) - Über 7,5 t

Los-Nr.: 82
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Zuständigkeitsbereich BAB OST (A 4) - Bis einschließlich 3,5 t

Los-Nr.: 83
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Zuständigkeitsbereich BAB OST (A 4) - Über 3,5t bis einschließlich 7,5t

Los-Nr.: 84
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Zuständigkeitsbereich BAB OST (A 4) - Über 7,5 t

Los-Nr.: 85
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Zuständigkeitsbereich BAB Mitte (A7 ; A5 ; A4) - Bis einschließlich 3,5 t

Los-Nr.: 86
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Zuständigkeitsbereich BAB Mitte (A7; A5; A4) - Über 3,5t bis einschließlich 7,5t

Los-Nr.: 87
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Zuständigkeitsbereich BAB Mitte (A7 ; A5 ; A4) - Über 7,5 t

Los-Nr.: 88
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A 44 - Bis einschließlich 3,5 t

Los-Nr.: 89
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A 44 - Über 3,5t bis einschließlich 7,5t

Los-Nr.: 90
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A 44 - Über 7,5 t

Los-Nr.: 91
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A 49 - Bis einschließlich 3,5 t

Los-Nr.: 92
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A 49 - Über 3,5t bis einschließlich 7,5t

Los-Nr.: 93
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A 49 - Über 7,5 t

Los-Nr.: 94
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A 49 - Bis einschließlich 3,5 t

Los-Nr.: 95
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A 49 - Über 3,5t bis einschließlich 7,5t

Los-Nr.: 96
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A 49 - Über 7,5 t

Los-Nr.: 97
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A 7 - Bis einschließlich 3,5 t

Los-Nr.: 98
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A 7 - Über 3,5t bis einschließlich 7,5t

Los-Nr.: 99
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A 7 - Über 7,5 t

Los-Nr.: 100
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A 7 - Bis einschließlich 3,5 t

Los-Nr.: 101
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A 7 - Über 3,5t bis einschließlich 7,5t

Los-Nr.: 102
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Autobahnabschnitt: BAB A 7 - Über 7,5 t

Los-Nr.: 103
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet: HENH-FRITZLAR-PST

Los-Nr.: 104
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet: HENH-KASSEL-PREVSUEDW

Los-Nr.: 105
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebiet: HENH-KASSEL-PREVOST

Los-Nr.: 106
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Losweise Beschaffung von Fahrzeugabschleppdiensten (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei.

Der "Geschätzter Wert" für dieses Los beträgt: [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto): [Betrag gelöscht] EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus aus der Rahmenvereinbarung in diesem Los einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) dieser Rahmenvereinbarung nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Sind mindestens 90 % von dem maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) erreicht, so erhöht sich dieses maximale Auftragsvolumen in den Grenzen des § 132 GWB automatisch um 10 % des in der Anlage 907 in dem Tabellenblatt "Auftragswerte je Los" in der Spalte J für dieses Los genannten geschätzten Auftragswerts (= ursprünglicher Auftragswert) gemäß der Regelung in Ziffer 1.6 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] unter Berücksichtigung der darin geregelten Widerspruchsmöglichkeit des Auftragnehmers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 03/01/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich optional zweimalig um jeweils 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31. Januars 2027. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 8.6. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es bestehen die oben in Ziffer II.2.7) genannten Verlängerungsoptionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in seinem / ihrem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die Anlage 214 "Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung" dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Die Bieter / die Bietergemeinschaften, die sich die Eignung leihen, haben daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bieter haben folgende Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben:

1. Bietergemeinschaften

Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,

- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und

- dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.

Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.

Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 "Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil ihres Angebots ausgefüllt einzureichen.

2. Ausschlussgründe

2.1. Ausschluss von unzuverlässigen Unternehmen, Informationsstelle § 17 HVTG

§ 17 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) regelt:

(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Ver-hältnismäßigkeit ein Unternehmen wegen schwerer Verfehlungen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme am Wettbewerb ausschließen.

Schwere Verfehlungen im Sinne des Abs. 1 sind

1. Sachverhalte, die nach § 2 des Wettbewerbsregistergesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2021 (BGBl. I S. 2), in das Wettbewerbsregister einzutragen sind,

2. Sachverhalte, die nach § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3, 4, 8 und 9 des Gesetzes gegen Wett-bewerbsbeschränkungen zu einem Aus¬schluss von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren führen können,

3. Sachverhalte, die nach § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einem Ausschluss von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag führen sollen, sowie

4. Ordnungswidrigkeiten nach § 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und § 21 Abs. 1 und 2 des Mindestlohngesetzes, die mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] Euro geahndet worden sind.

(3) Für die Beurteilung der schweren Verfehlung kommen alle geeigneten Feststellungen, insbesondere in Haftbefehlen, von Rechnungsprüfungsbehörden, von Innenrevisionen, beauftragten Gutachtern sowie eigene Feststellungen der Dienststellen oder der Kartellbehörde in Betracht. Von einer schweren Verfehlung ist insbesondere dann auszugehen, wenn diese zu einer gerichtlichen Verurteilung geführt hat, unbestritten ist oder ein Geständnis in einem Ermittlungsverfahren, gerichtlichen Strafverfahren oder Bußgeldverfahren vorliegt.

(4) Die bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main einzurichtende Informationsstelle prüft das Vorliegen einer schweren Verfehlung nach Abs. 2 Nr. 2 und 3 aufgrund der ihr zugänglichen Informationen und trägt diese, soweit eine solche festgestellt wird, in ein Informationsverzeichnis ein. Sie räumt dem betroffenen Unternehmen vor der Eintragung Gelegenheit zur Stellungnahme ein. Die Informationsstelle teilt dem betroffenen Unternehmen die Eintragung im Informationsverzeichnis sowie jede Veränderung dieser Eintragung unverzüglich mit.

(5) Das Informationsverzeichnis enthält die folgenden Informationen zu den eingetragenen Unternehmen:

1. Name/Firmenname des betroffenen Unternehmens,

2. Rechtsform,

3. Namen der gesetzlichen Vertreter,

4. bei Personengesellschaften die Namen der geschäftsführenden Gesellschafter,

5. Name und Funktion der natürlichen Person, gegen die sich der Vorwurf der schweren Verfehlung richtet,

6. Registergericht und Handelsregisternummer,

7. Gewerbezweig/Branche,

8. Anschrift,

9. Umsatzsteuer Identifikationsnummer,

10. festgestellte Verfehlung,

11. Zeitpunkt oder Zeitraum der Verfehlung und

12. Datum des Einstellens in das Verzeichnis.

Auf Antrag erteilt die Informationsstelle Unternehmen Auskunft über die im Informa-tionsverzeichnis über sie eingetragenen Informationen.

(6) Die Informationen zu dem Unternehmen sind aus dem Verzeichnis zu löschen, wenn das Unternehmen gegenüber der Informationsstelle nachgewiesen hat, dass die Voraussetzungen nach § 125 Abs. 1 Satz 1 des GWB vorliegen, und die Informationsstelle die Bewertung nach § 125 Abs. 2 des GWB vorgenommen hat. Die Eintragungen sind jedoch spätestens drei Jahre nach dem Ereignis, das zur Eintragung der schweren Verfehlung führte, zu löschen.

(7) Öffentliche Auftraggeber des Landes sind verpflichtet, ab einem Auftragsvolumen von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer vor der Vergabe öffentlicher Aufträge bei der Informationsstelle abzufragen, ob Informationen zu dem zur Auftragsvergabe vorgesehenen Unternehmen vorliegen. Bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben, nicht offenen Verfahren oder Verhandlungsverfahren sind entsprechende Abfragen bezüglich des gesamten vorgesehenen oder bekannten Bewerber- oder Bieterkreises schon vor der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes an die Informationsstelle zu richten. Den Gemeinden, Gemeindeverbänden, Eigenbetrieben, kommunalen Arbeitsgemeinschaften und Zweckverbänden steht es frei, eine Abfrage bei der Informationsstelle vorzunehmen.

(8) Die öffentlichen Auftraggeber entscheiden unter Berücksichtigung der vorliegenden Informationen nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften in eigener Verantwortung über den Ausschluss eines Unternehmens von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren.

(9) Die öffentlichen Auftraggeber nach § 1 Abs. 4 melden ihnen vorliegende Informationen hinsichtlich schwerer Verfehlungen von Unternehmen nach Abs. 2 zwecks Prüfung und Erfassung an die Informationsstelle.

2.2. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB

Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:

- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).

2.3. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung

Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).

2.4. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass

- das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

- das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

- das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; dies gilt auch für Personen, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben,

- das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

- kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,

Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 12. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Tätigkeitsbezogener Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Tätigkeitsbereich

Eigenerklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fahrzeugabschleppdienste) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) ersichtlich ist.

Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) je abgeschlossenem Geschäftsjahr in Höhe von mindestens

a) 40.000,- EUR (netto), soweit der Bieter für folgende Lose ein Angebot einreicht:

Lose: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 30, 31, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104;

b) 120.000,- EUR (netto), soweit der Bieter für folgende Lose ein Angebot einreicht:

Lose: 28, 29, 47, 48, 56, 58, 59, 60, 61, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 105, 106;

c) 360.000,- EUR (netto), soweit der Bieter für folgende Lose ein Angebot einreicht:

Lose: 32, 57;

im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fahrzeugabschleppdienste) in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind).

Soweit ein Bieter beispielsweise jeweils einen Jahresumsatz (netto) in Höhe 123.000,- EUR (netto) in jedem der maßgeblichen Geschäftsjahre hatte, hat er den erforderlichen tätigkeitsbezogenen Jahresumsatz für alle Lose der Kategorie a) und b).

Geforderte Mindeststandards / Mindestanforderungen an die Eignung

Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an den tätigkeitsbezogenen Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fahrzeugabschleppdienste).

Bei Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr der jeweilige Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fahrzeugabschleppdienste) der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe (kumuliert) je Geschäftsjahr maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.

Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Tätigkeitsbezogener Jahresumsatz" zu verwenden.

Der Bieter hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Vertrag

Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je Los eine Rahmenvereinbarung [Anlage 906] (= Vertrag) geschlossen.

Die auf Seiten des Auftragnehmers handelnden Personen und Mitarbeiter haben zuverlässig zu sein im Sinne von § 13a des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).

2. Besondere Anforderungen an die Auftragsausführung

Der Auftragnehmer hat für den gesamten Zeitraum der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] Folgendes sicherzustellen:

2.1. Der Auftragnehmer muss fortwährend über eine gültige Gewerbeanmeldung gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) verfügen.

2.2. Der Auftragnehmer muss fortwährend über eine Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß § 3 Abs. 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) verfügen.

2.3. Der Auftragnehmer muss fortwährend einen Betrieb rund um die Uhr (24/7)...

Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen an dieser Stelle der EU-Auftragsbekanntmachung wird auf Kapitel 13. der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] verwiesen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/11/2023
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/01/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/11/2023
Ortszeit: 13:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 6151/125816
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die e-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/10/2023

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