Klärschlammentsorgung ab 2029 via Monoverbrennung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: http://www.niersverband.de
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.niersverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammentsorgung ab 2029 via Monoverbrennung
thermische Entsorgung mechanisch entwässerter Klärschlämme des Niersverbandes ab 2029 in einer Monoverbrennungsanlage
Bottrop
thermische Entsorgung mechanisch entwässerter Klärschlämme des Niersverbandes ab 2029 in einer Monoverbrennungsanlage
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der Niersverband ist eine interöffentliche Kooperation nach § 108 Abs. 6 GWB mit der Emschergenossenschaft für die Klärschlammentsorgung ab 2029 eingegangen. Sowohl der Niersverband als auch die Emschergenossenschaft sind zuständig für die Abwasserbeseitigung und die Entsorgung der bei der Durchführung der Verbandsaufgaben bzw. Genossenschaftsaufgaben anfallenden Abfälle in ihrem jeweiligen Gebiet. Klärschlamm ist einer dieser Abfälle.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Klärschlammentsorgung ab 2029 via Monoverbrennung
Postanschrift: Kronprinzenstr. 24
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe mit einem Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist die Auftragserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag daher nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag gerichtet auf Feststellung der Unwirksamkeit der Auftragsvergabe unzulässig.