582 - Rahmenvereinbarung Microsoft Enterprise Agreement 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 582-004109-00-101-79520
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Fax: +49 21191741-1746
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
582 - Rahmenvereinbarung Microsoft Enterprise Agreement 2024
Rahmenvereinbarung über die befristete Überlassung von Software (Lizenzen Microsoft 365 E3 FSA, Microsoft 365 E3 FUSL, SA SQL Server Standard (SA), SA SQL Server Enterprise (SA)) aus einem geltenden Microsoft Enterprise Agreement.
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf Die Überlassung der abgerufenen Software-Lizenzen erfolgt durch Bereitstellung zum Download bzw. webbasiert.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die befristete Überlassung von Software (Lizenzen Microsoft 365 E3 FSA, Microsoft 365 E3 FUSL, SA SQL Server Standard (SA), SA SQL Server Enterprise (SA)) aus einem geltenden Microsoft Enterprise Agreement.
Die NRW.BANK hat die Option, den Auftragsgegenstand gemäß Absatz 1 um Lizenzen Microsoft 365 E5 Upgrade (StepUp E3 auf E5), Project Online Plan 3 und / oder Visio Online Plan 2 zu erweitern. Sie kann diese Option während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung jederzeit durch einseitige Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin ausüben.
Die Rahmenvereinbarung besteht mit einem Unternehmen. Die NRW.BANK ruft die benötigte Software (Lizenzen) aus der Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung in Textform oder in elektronischer Form ab. Der Abruf ist innerhalb der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung zulässig, soweit und solange dies mit dem Enterprise Agreement vereinbar ist.
Das In Aussicht genommene Auftragsvolumen (einschließlich optionaler Leistungen) beläuft sich auf folgende Lizenzen und Lizenzmengen (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung):
Rate 1:
a. 1.700 Lizenzen Microsoft 365 E3 FSA
b. 350 Lizenzen Microsoft 365 E3 FUSL
c. 500 Lizenzen Microsoft 365 E5 Upgrade (StepUp E3 auf E5)
d. 12 Lizenzen SA SQL Server Standard (SA)
e. 12 Lizenzen SA SQL Server Enterprise (SA)
f. 150 Lizenzen Visio Plan 2
g. 150 Lizenzen Project Plan 3
Rate 2:
a. 1.700 Lizenzen Microsoft 365 E3 FSA
b. 100 Lizenzen Microsoft 365 E3 FUSL benötigte Neulizenzierung (2. und 3. Jahr)
c. 500 Lizenzen Microsoft 365 E5 Upgrade (StepUp E3 auf E5) 2. Jahr
d. 1.650 Lizenzen Microsoft 365 E5 Upgrade (StepUp E3 auf E5) Neulizenzen
e. 12 Lizenzen SA SQL Server Standard (SA)
f. 12 Lizenzen SA SQL Server Enterprise (SA)
g. 150 Lizenzen Visio Plan 2
h. 150 Lizenzen Project Plan 3
Rate 3:
a. 1.700 Lizenzen Microsoft 365 E3 FSA
b. 100 Lizenzen Microsoft 365 E3 FUSL benötigte Neulizenzierung (3. Jahr)
c. 2.250 Lizenzen Microsoft 365 E5 Upgrade (StepUp E3 auf E5) 3. Jahr
d. 100 Lizenzen Microsoft 365 E5 Upgrade (StepUp E3 auf E5) Neulizenzen
e. 12 Lizenzen SA SQL Server Standard (SA)
f. 12 Lizenzen SA SQL Server Enterprise (SA)
g. 150 Lizenzen Visio Plan 2
h. 150 Lizenzen Project Plan 3
Es werden zum 1. Januar 2024 folgende Mindestabnahmeverpflichtungen der NRW.BANK aus dieser Rahmenvereinbarung festgelegt (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung):
a. 1.700 Lizenzen Microsoft 365 E3 FSA
b. 350 Lizenzen Microsoft 365 E3 FUSL
c. 12 Lizenzen SA SQL Server Standard (SA)
d. 12 Lizenzen SA SQL Server Enterprise (SA)
Weitergehende Mindestabnahmeverpflichtungen der NRW.BANK bestehen nicht.
Für die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gelten die folgenden, verbindlichen Höchstabnahmegrenzen (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung):
a. 1.700 Lizenzen Microsoft 365 E3 FSA
b. 1.100 Lizenzen Microsoft 365 E3 FUSL
c. 2.800 Microsoft 365 E5 Upgrade (StepUp E3 auf E5)
d. 12 Lizenzen SA SQL Server Standard (SA)
e. 12 Lizenzen SA SQL Server Enterprise (SA)
f. 300 Lizenzen Visio Plan 2
g. 300 Lizenzen Project Plan 3
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 1. Januar 2024 und läuft bis zum 31. Dezember 2026. Mit dem Ablauf des 31. Dezember 2026 endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Siehe Beschreibung der Beschaffung.
1. Bestandteile der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a. der Text dieser Rahmenvereinbarung
b. Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der NRW.BANK im Vergabeverfahren
c. Anlage 02: Leistungsbeschreibung
d. Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 07)
e. Anlage 04: Soweit erforderlich: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02)
f. Anlage 05: Soweit erforderlich: Erklärung Unteraufträge/ Eignungsleihe (= Vordruck 05)
g. Anlage 06: Soweit erforderlich: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/ Eignungsleiher (= Vordruck 05a)
h. Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)
i. Anlage 08: Muster "Verpflichtungserklärung Datenschutz"
j. Anlage 09: Muster "Verpflichtungserklärung Compliance/ Insidervorschriften"
k. Anlage 10: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG
l. Anlage 11: Erklärung zur Tax Compliance
m. Anlage 12: Ergänzende Vertragsbedingungen für die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware - EVB-IT Überlassung Typ B -
n. Anlage 13: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)
o. Anlage 14: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lizenzbedingungen der Auftragnehmerin gelten ergänzend, soweit sie nicht im Widerspruch zu dieser Rahmenvereinbarung und ihren Bestandteilen stehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Der Nachweis der Erlaubnis muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Bieter müssen eine Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.
Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Der Umsatz des Bieters im Tätigkeitsbereich des Auftrages muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 3.000.000 EUR netto betragen haben. Tätigkeitsbereich des Auftrages im vorstehenden Sinne ist die Überlassung von Software aus einem geltenden Microsoft Enterprise Agreement.
Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 10.10.2020 bis zum 10.10.2023 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind nicht zulässig. Nicht vollständige Angaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt.
Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Nachzuweisen sind mindestens zwei Referenzen, die jeweils die nachfolgenden Mindestbedingungen erfüllen und im Hinblick hierauf aussagekräftig zu erläutern sind:
- Überlassung von Software aus einem geltenden Microsoft Enterprise Agreement an einen Referenzkunden
- im Umfang von mindestens 1.000 Lizenzen
- im Zeitraum vom 10.10.2020 bis zum 10.10.2023
Siehe Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Mit jedem Angebot einzureichende Unterlagen:
1 Vordruck 01 Angebotsvordruck
2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
5 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
6 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
7 Vordruck 07 Preisblatt
8 Nur bei erlaubnispflichtigen Berufen: Nachweis der erlaubten Berufsausübung
9 Auszug aus dem jeweiligen Berufs- oder Handelsregister
II. Ergänzend mit jedem Angebot für eine Bietergemeinschaft einzureichen (für jedes Mitglied):
1 Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur 1x für die Gemeinschaft)
2 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
3 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
4 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - sofern nicht in Erklärung des federführenden Mitglieds miterfasst -
5 Nur bei erlaubnispflichtigen Berufen: Nachweis der erlaubten Berufsausübung
6 Auszug aus dem jeweiligen Berufs- oder Handelsregister
III. Ergänzend mit jedem Angebot bei Nachunternehmern / Eignungsleihe einzureichen (für jeden Nachunternehmer):
1 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
2 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (spätestens vor Zuschlag)
3 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich, spätestens vor Zuschlag)
4 Nur bei erlaubnispflichtigen Berufen: Nachweis der erlaubten Berufsausübung
5 Auszug aus dem jeweiligen Berufs- oder Handelsregister
IV. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben.
V. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DJKJ
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.