Evaluation Aufklärungsarbeit Organ- und Gewebespende Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_46_23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Maarweg 149-161
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bzga.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluation Aufklärungsarbeit Organ- und Gewebespende
Vertragsgegenstand ist die Durchführung einer Evaluation der Aufklärungsarbeit des Auftraggebers zur Organ- und Gewebespende. Es soll überprüft werden, inwiefern über die Aufklärungsunterlagen und sonstigen Informationsangebote der BZgA zur Organ- und Gewebespende die adressatengerechte, zielgruppenspezifische und an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger angepasste Information über die Organ- und Gewebespende gewährleistet wird.
Entsprechend dieses Evaluationsziels ist der Gegenstand der Evaluation die Aufklärungsarbeit in ihrem gesamten Umfang. Daher sollen als Grundlage der Evaluation alle Aufklärungsunterlagen und sonstigen Informationsangebote des Auftraggebers zum Thema Organ- und Gewebespende sowie bisher beim Auftraggeber vorliegende Evaluationsergebnisse in einer Bestandsaufnahme erfasst werden. Diese sollen in Übersichten kategorisiert aufbereitet und kriteriengeleitet analysiert werden. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sollen in einer strukturierten Form dargestellt werden, die eine Übersicht über die gesamte Aufklärungsarbeit des Auftraggebers zur Organ- und Gewebespende sowie der vorhandenen Evaluationsergebnisse quantitativer und qualitativer Art ermöglicht. Auf Basis der Bestandsaufnahme entscheidet der Auftragnehmer, inwiefern das Evaluationsziel mit den vorhandenen Evaluationsergebnissen ausreichend überprüft werden kann und für welche Detailfragen weitere qualitative und/oder quantitative Erhebungsmethoden zum Einsatz kommen sollen. Hierfür erstellt der Auftragnehmer ein Evaluationskonzept. Die Erhebungen selbst sind nicht Gegenstand des Auftrags, sondern werden mit einem beim Auftraggeber vorhandenen Rahmenvertrag umgesetzt.
Vertragsgegenstand ist die Durchführung einer Evaluation der Aufklärungsarbeit des Auftraggebers zur Organ- und Gewebespende. Es soll überprüft werden, inwiefern über die Aufklärungsunterlagen und sonstigen Informationsangebote der BZgA zur Organ- und Gewebespende die adressatengerechte, zielgruppenspezifische und an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger angepasste Information über die Organ- und Gewebespende gewährleistet wird.
Entsprechend dieses Evaluationsziels ist der Gegenstand der Evaluation die Aufklärungsarbeit in ihrem gesamten Umfang. Daher sollen als Grundlage der Evaluation alle Aufklärungsunterlagen und sonstigen Informationsangebote des Auftraggebers zum Thema Organ- und Gewebespende sowie bisher beim Auftraggeber vorliegende Evaluationsergebnisse in einer Bestandsaufnahme erfasst werden. Diese sollen in Übersichten kategorisiert aufbereitet und kriteriengeleitet analysiert werden. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sollen in einer strukturierten Form dargestellt werden, die eine Übersicht über die gesamte Aufklärungsarbeit des Auftraggebers zur Organ- und Gewebespende sowie der vorhandenen Evaluationsergebnisse quantitativer und qualitativer Art ermöglicht. Auf Basis der Bestandsaufnahme entscheidet der Auftragnehmer, inwiefern das Evaluationsziel mit den vorhandenen Evaluationsergebnissen ausreichend überprüft werden kann und für welche Detailfragen weitere qualitative und/oder quantitative Erhebungsmethoden zum Einsatz kommen sollen. Hierfür erstellt der Auftragnehmer ein Evaluationskonzept. Die Erhebungen selbst sind nicht Gegenstand des Auftrags, sondern werden mit einem beim Auftraggeber vorhandenen Rahmenvertrag umgesetzt.
Tiefeninterviews durch den Auftragnehmer
Abhängig von den erzielten Rechercheergebnissen soll auf Wunsch des Auftraggebers die Bestandsaufnahme durch ausgewählte persönliche, telefonische oder schriftliche Tiefeninterviews
angereichert werden. Die Tiefeninterviews dienen dazu, dem Auftragnehmer eine umfassendere Einschätzung der Aufklärungsarbeit zu geben.
Ergebnispräsentation
Der Auftragnehmer steht nach Bedarf mit der BZgA/dem BMG im Rahmen von Ergebnispräsentationen zur Verfügung. Neben der Vorbereitung sind für die Ergebnispräsentation selbst
etwa 90 Minuten einzuplanen. Die Ergebnispräsentation hat durch die Projektleitung bzw. die
Vertretung der Projektleitung zu erfolgen und kann in Köln/Bonn bzw. ggf. in Berlin stattfinden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG
3. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
4. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten.
5. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen) oder Begründung weshalb keine Eintragungspflicht besteht.
6. Erklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
7. Eigenerklärung, dass das Unternehmen während der letzten fünf Jahre keinerlei Zusammenarbeit bzw. vertragliche Beziehung mit Anbietern oder Verbänden aus der Tabak-, Cannabis-, Pharma- und Alkoholindustrie unterhalten hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten und während dieser Vertragslaufzeit keine derartige Zusammenarbeit unterhalten wird.
8. Vorlage geeigneter Referenzen
Vorlage von geeigneten Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) über früher ausgeführte abgeschlossene Aufträge, die die nachfolgende Mindestanforderung erfüllt und mit Angabe
des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail; Funktionspostfach ausreichend)),
der Bezeichnung des Projektes,
des Projektzeitraums und
des Projektinhalts.
Geeignet ist eine Referenz, wenn es sich um ein Projekt zur Durchführung von komplexen Evaluationen im Bereich Public Health mit einer erbrachten Mindestprojektdauer von zwölf Monaten handelt.
9. ,Qualifikationsprofile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen
Für die angebotenen Fachkräfte sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Folgende Profile sind hierbei zu besetzen: Projektleitung, Vertretung der Projektleitung und Mitarbeiter/Mitarbeiterin. Für die Projektleitung und deren Vertretung ist jeweils ein Qualifikationsprofil einzureichen. Für das Team aus Mitarbeitenden sind so viele Profile einzureichen, wie der Bieter als erforderlich für die Leistungserbringung erachtet. Hierfür ist der Unternehmerbogen in Anhang 02 zu verwenden.
In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofilen ist die angebotene Fachkraft für die jeweilige Rolle zu benennen.
10. Erklärung zu der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt / in Bezug auf den Tätigkeitsbereich in den letzten 3 Jahren
Mindestanforderungen:
Zu 8:
Es sind drei (3) geeignete Referenzen einzureichen.
zu 9.:
Projektleitung:
Qualifikation:
Promotion im Bereich Public Health, Gesundheitswissenschaften, Gesundheitsförderung und Prävention oder einer anderen relevanten Bezugsdisziplin (z.B. Medizin, Psychologie, Soziologie, Sozialwissenschaften). Neben der Eigenerklärung ist der Titel der Dissertation oder die ISBN anzugeben.
Wenn keine Promotion vorhanden ist: Masterabschluss (bzw. vergleichbarer Hochschulabschluss) im Bereich Public Health, Gesundheitswissenschaften, Gesundheitsförderung und Prävention oder einer anderen relevanten Bezugsdisziplin (z.B. Medizin, Psychologie, Soziologie, Sozialwissenschaften) sowie zusätzlich der Nachweis einer Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten anhand von drei Publikationen in Fachzeitschriften bzw. -büchern in den vorgenannten Gebieten, die unter wesentlicher eigener Beteiligung erstellt und in den letzten 5 Jahren publiziert wurden. Dafür ist für jede der drei Publikationen die Zitation sowie die URL (sofern vorhanden) zur Publikation und ein Abstract bzw. eine Kurzzusammenfassung der Publikation einzureichen.
Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 GER)
Fünfjährige Berufserfahrung in der Führung von Mitarbeitenden eines Evaluationsteams aus mindestens 2 Mitarbeitenden im Bereich Public Health und/oder zum Thema Organ- und Gewebespende.
Erfahrung:
mit der Planung, Umsetzung und Auswertung von komplexen Evaluationen komplexer Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention,
mit der Durchführung von Projekten zu sensiblen Gesundheitsthemen sowie
in der Auswertung und Veröffentlichung von Ergebnissen zur Evaluation von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention,
nachgewiesen anhand von drei Referenzen zu abgeschlossenen Projekten im Bereich Public Health aus den letzten fünf Jahren mit einer Projektdauer von mindestens 12 Monaten unter Angabe
des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail; Funktionspostfach ausreichend)),
der Bezeichnung des Projektes,
des Projektzeitraums und
des Projektinhalts.
Hinweis: Die Erfahrungen müssen jeweils mindestens einmal belegt werden. Eine Referenz kann auch mehrere Erfahrungen belegen.
Vertretung der Projektleitung:
Qualifikation:
Masterabschluss (bzw. vergleichbarer Hochschulabschluss) im Bereich Public Health, Gesundheitswissenschaften, Gesundheitsförderung und Prävention oder einer anderen relevanten Bezugsdisziplin (z.B. Medizin, Psychologie, Soziologie, Sozialwissenschaften)
Dreijährige Berufserfahrung in der Evaluation im Bereich Public Health und/oder zum Thema Organ- und Gewebespende
Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 GER)
Erfahrung:
mit der Planung, Umsetzung und Auswertung von komplexen Evaluationen komplexer Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention,
mit der Durchführung von Projekten zu sensiblen Gesundheitsthemen sowie in der Auswertung und Veröffentlichung von Ergebnissen zur Evaluation von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention
nachgewiesen anhand von drei Referenzen zu abgeschlossenen Projekten im Bereich Public Health aus den letzten fünf Jahren mit einer Projektdauer von mindestens 12 Monaten unter Angabe
des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail; Funktionspostfach ausreichend)),
der Bezeichnung des Projektes,
des Projektzeitraums und
des Projektinhalts.
Hinweis: Die Erfahrungen müssen jeweils mindestens einmal belegt werden. Eine Referenz kann auch mehrere Erfahrungen belegen.
Mitarbeiter/Mitarbeiterin:
Die nachfolgenden Anforderungen an Qualifikation und Erfahrung sind als Mindestanforderung pro Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin zu verstehen.
Qualifikation:
Masterabschluss (bzw. vergleichbarer Hochschulabschluss) im Bereich Public Health, Gesundheitswissenschaften, Gesundheitsförderung und Prävention oder einer anderen relevanten Bezugsdisziplin (z.B. Medizin, Psychologie, Soziologie, Sozialwissenschaften)
Zweijährige Berufserfahrung in der Evaluation im Bereich Public Health und/oder zum Thema Organ- und Gewebespende
Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 GER)
Erfahrung:
mit der Planung, Umsetzung und Auswertung von komplexen Evaluationen komplexer Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention,
mit der Durchführung von Projekten zu sensiblen Gesundheitsthemen sowie
in der Auswertung und Veröffentlichung von Ergebnissen zur Evaluation von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention
nachgewiesen anhand von drei Referenzen zu abgeschlossenen Projekten im Bereich Public Health aus den letzten fünf Jahren mit einer Projektdauer von mindestens 12 Monaten unter Angabe
des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail; Funktionspostfach ausreichend)),
der Bezeichnung des Projektes,
des Projektzeitraums und
des Projektinhalts.
Hinweis: Die Erfahrungen müssen jeweils mindestens einmal belegt werden. Eine Referenz kann auch mehrere Erfahrungen belegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die
unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße
10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.
1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135
Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.